Autor Thema: Inflationsausgleichsprämie  (Read 78873 times)

Lina876210

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Ich habe Mutterschaftsleistungen nur bis zum 28.06.2023 erhalten.

ITSpeziHBW40

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Ich kann da keine Ungleichbehandlung erkennen. Schließlich hast du dann Anspruch auf Elterngeld, dein Teilzeitgehalt und die anteilige IAP.

Ich auch nicht. Die anteilige IAP zu bekommen, so ergeht es (auch im TVÖD) allen Teilzeitbeschäftigten. Da dies der Wille der Tarifvertragsparteien ist und sie leider solche Härten in Kauf nehmen, sehe ich nicht, dass ein Verfahren erfolgreich wäre.

Wie gesagt, aus meiner Sicht wird in der Gruppe der Elternzeitnehmenden mit zweierlei Maß gemessen. Ich finde, dass für alle Elternzeitnehmenden der aktuelle Arbeitsvertrag ruht und die Auszahlung in voller Höhe stattfinden sollte.

Oder eben die Menschen in Elternzeit ohne Arbeitszeit gar keine IAP kriegen und die Menschen mit Arbeitszeit eben anteilig.

Auch ist es ärgerlich, dass der Stichtag direkt auf den Tag des Abschlusses gelegt wird. Sonst hätten die Beschäftigten Zeit gehabt sich zu überlegen, ob es jetzt die Elternzeit sein muss und ob sie mit Arbeitszeit einhergeht. Das was ich jetzt durch die Reduzierung der Arbeitszeit erhalte, entspricht ungefähr der weggefallenen IAP. Dann hätte ich für das gleiche Geld gar keine Arbeitsleistung erbringen können.

MarieH

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Ich habe Mutterschaftsleistungen nur bis zum 28.06.2023 erhalten.

Und seit dem 29.06. Elterngeld?

Lina876210

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Ich habe Mutterschaftsleistungen nur bis zum 28.06.2023 erhalten.

Und seit dem 29.06. Elterngeld?

Richtig. Ich habe dann noch Ende November die volle Jahressonderzahlung und die Differenzbeträge aufgrund der Höhergruppierung in EG9a bekommen.

MarieH

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Dann erhälst du, wenn ich den TV Inflationsausgleich richtig interpretiere, auch die IAP Ende Dezember.

Lina876210

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Dann erhälst du, wenn ich den TV Inflationsausgleich richtig interpretiere, auch die IAP Ende Dezember.

Das wäre wunderbar. An was genau machst du das fest? Nimmst du an, dass die Jahressonderzahlung und die Nachzahlung Entgelt im Sinne des TV Inflationsausgleich ist?

MarieH

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Dann erhälst du, wenn ich den TV Inflationsausgleich richtig interpretiere, auch die IAP Ende Dezember.

Das wäre wunderbar. An was genau machst du das fest? Nimmst du an, dass die Jahressonderzahlung und die Nachzahlung Entgelt im Sinne des TV Inflationsausgleich ist?

Bei der Jahressonderzahlung handelt es sich auch um (zusatzversorgungspflichtiges) Entgelt, weshalb du im  vorgegeben Zeitraum Anspruch auf Entgelt hattest. Da dein Beschäftigungsverhältnis am 09.12. ruht, ist der letzte Tag vor Beginn deines Mutterschutzes maßgeblich. Wenn du da in Vollzeit beschäftigt warst, sollte dir der volle Betrag zustehen.

Lina876210

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Dann erhälst du, wenn ich den TV Inflationsausgleich richtig interpretiere, auch die IAP Ende Dezember.

Das wäre wunderbar. An was genau machst du das fest? Nimmst du an, dass die Jahressonderzahlung und die Nachzahlung Entgelt im Sinne des TV Inflationsausgleich ist?

Bei der Jahressonderzahlung handelt es sich auch um (zusatzversorgungspflichtiges) Entgelt, weshalb du im  vorgegeben Zeitraum Anspruch auf Entgelt hattest. Da dein Beschäftigungsverhältnis am 09.12. ruht, ist der letzte Tag vor Beginn deines Mutterschutzes maßgeblich. Wenn du da in Vollzeit beschäftigt warst, sollte dir der volle Betrag zustehen.

Ich danke dir vielmals!

Wabi Sabi

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Was die Zahlung der Jahressonderzahlung ("Anspruch auf Entgelt" iSd TV Inflationsausgleich) betrifft, gab es eine vergleichbare Diskussion bereits im Bereich des TVöD:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121960.msg322853.html#msg322853

Hier wurde die vorliegende Frage anders bewertet unter Bezugnahme auf das dort genannte Schreiben des BMI, das von "laufendem Entgelt" spricht:

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.html

Ob diesbezüglich zwischenzeitlich arbeitsgerichtiche Entscheidungen vorliegen, ist mir nicht bekannt.

Hier muss man sich im Bedarfsfalle ggf. auf einen Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber einlassen. Interessant dürfte auch sein, ob die TdL hier in ihren wohl zu erwartenden Durchführungshinweisen zum TV Inflationsausgleich das vorliegende Thema aufgreift (wenngleich solche Äußerungen ja rein arbeitgeberinterne Rechtsauffassungen darstellen, welche die Gerichte in keinster Weise binden).
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Lina876210

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Was die Zahlung der Jahressonderzahlung ("Anspruch auf Entgelt" iSd TV Inflationsausgleich) betrifft, gab es eine vergleichbare Diskussion bereits im Bereich des TVöD:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121960.msg322853.html#msg322853

Hier wurde die vorliegende Frage anders bewertet unter Bezugnahme auf das dort genannte Schreiben des BMI, das von "laufendem Entgelt" spricht:

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.html

Ob diesbezüglich zwischenzeitlich arbeitsgerichtiche Entscheidungen vorliegen, ist mir nicht bekannt.

Hier muss man sich im Bedarfsfalle ggf. auf einen Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber einlassen. Interessant dürfte auch sein, ob die TdL hier in ihren wohl zu erwartenden Durchführungshinweisen zum TV Inflationsausgleich das vorliegende Thema aufgreift (wenngleich solche Äußerungen ja rein arbeitgeberinterne Rechtsauffassungen darstellen, welche die Gerichte in keinster Weise binden).

Dann wird es im TVL nicht anders sein. Ich werde wohl leer ausgehen ….

Oidaa

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Inflationsausgleichsprämie Anteilig für ehemalige
« Antwort #25 am: 10.12.2023 13:28 »
Hallo zusammen,

habe ich als ehemalig beschäftiger (Januar bis Ende August 2023) einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie die anteilig für die Monate berechnet wird?

Danke und LG

Wabi Sabi

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Da muss man erst mal die nächsten Wochen bzw. wohl Monate abwarten, ob und wenn ja wie sich die Arbeitgeberseite hierzu positioniert. Vielleicht erfolgt bis dahin auch eine Entscheidung durch die Arbeitsgerichtsbarkeit (bzgl. der Situation im Bereich des TVöD).
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Wabi Sabi

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Antw:Inflationsausgleichsprämie Anteilig für ehemalige
« Antwort #27 am: 10.12.2023 13:36 »
Nein.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Atti1625

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Wie sieht das aus, wenn man vom 09.11. bis zum 21.12.2023 in Elternzeit ist und den Rest des Jahres komplett als Lehrer (TV-L) gearbeitet hat? Bekommt man dann die einmalige Inflationsprämie von 1800€?

endrissnadine

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Antw:Inflationsausgleichsprämie Anteilig für ehemalige
« Antwort #29 am: 10.12.2023 14:11 »
ich fange am 16.12 meinen neuen Job bei einem Träger an der nach TV-L bezahlt ,
habe ich dann anspruch auf die Zahlung ? vorher war ich bei einem träger der nicht nach TV-L und TVöD gezahlt hat