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Inflationsausgleichsprämie

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McOldie:

--- Zitat von: DDyB am 04.01.2024 08:32 ---Guten Morgen liebe Forum-Mitglieder,

Ich bin seit Januar 2020 bei der Kigaeno (städtischer Träger) in Berlin angestellt. Nach 4 Jahren habe ich mich entschlossen in den Jugendbereich zu wechseln und habe daher Für Ende Januar 2024 einen Aufhebungsvertrag mit dem Träger vereinbart.

Sehe ich das richtig, dass ich Anspruch auf die Auszahlung von 1800 Euro habe - jedoch nicht auf die Zahlungen der jeweiligen 120 Euro von Februar bis Oktober 2024? Darüber hinaus habe ich gelesen, dass die Auszahlung der Prämie in den meisten Bundesländern erst Ende Februar oder März ansteht. Falls dem so ist, sollte ich den Träger extra darauf hinweisen die Prämie im März oder Februar auf mein zuletzt genutztes Konto zu überweisen? Oder geschieht das trotz des Aufhebungsvertrages automatisch?

Liebe Grüße und danke für die vielen Informationen hier im Forum!

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Wenn der TV-L Anwendung auf das Arbeitsverhältnis findet, besteht ein Anspruch

Zinc:

--- Zitat von: Sciro am 03.01.2024 18:01 ---
--- Zitat von: E133 am 03.01.2024 15:14 ---Ich will jetzt nicht meinen Gehaltszettel hier posten, aber die darunter stehende Mitteilung sagt dass es noch vorbehaltlich war:


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Trotzdem topp, dass es bereits zur Auszahlung kam 👍
Ich selbst erhalte die IAP diesen Monat, aber in anderen Bundesländern wird es März werden. Das sind sehr große Unterschiede. Da lässt sich über Gerechtigkeit diskutieren ⚖️

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Das ist wirklich ärgerlich, dass das scheinbar überall anders gehandhabt wird. Wie kann ich denn herausfinden, wann die IAP bei meinem Arbeitgeber ausgezahlt wird, wenn dieser sich dazu überhaupt nicht äußert?

sebbo83:

--- Zitat von: ca2510fl am 03.01.2024 14:20 ---Für Thüringen liegt mir eine mündliche Informatin vor, das es erst im März ausgezahlt wird.

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Die liegt mir tatsächlich und leider auch vor. Wird wohl erst also nach Ostern was mit dem Weihnachtsgeschenk. Taubert sei dank...

cyrix42:

--- Zitat von: E133 am 04.01.2024 00:52 ---Da wird es Unterschiede geben, es gibt ja klassische Ämter, Hochschulen, Stiftungen ... die hängen zwar alle am TVL, setzen die IAP aber offenbar ganz unterschiedlich um. Unsere Einrichtung hat sie schon wie erhofft mit dem Dezember Gehalt erhalten, bei einer Freundin (die bei einer Stiftung arbeitet) soll es Mitte Januar soweit sein, und bei dir wohl erst im März (vermutlich "klassisches" Amt?)

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Kann es sein, dass du nicht beim Land beschäftigt bist, sondern bei einem anderen Arbeitgeber? Stiftungen wären ja eigene AG, die natürlich in ihre Arbeitsverträge auch reinschreiben können, dass sie nach dem TV-L bezahlen -- aber sie sind deshalb noch lange nicht das Land (bzw. der Freistaat)...

Johann:

--- Zitat von: Zinc am 04.01.2024 10:08 ---Das ist wirklich ärgerlich, dass das scheinbar überall anders gehandhabt wird. Wie kann ich denn herausfinden, wann die IAP bei meinem Arbeitgeber ausgezahlt wird, wenn dieser sich dazu überhaupt nicht äußert?

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Für die Lohnabrechnung im Bereich des TV-L sind regelmäßig die LBV zuständig. Daher wäre der korrekte Ansprechpartner in dem Fall wohl das LBV deines Bundeslandes. Vorher wäre es aber sinnvoll, mal die entsprechende Webseite zu besuchen. Beim NLBV aus Niedersachsen wird beispielsweise gebeten* von Nachfragen zu dem Thema abzusehen, weil derzeit sowieso geprüft werde, wann die Auszahlung möglich sei.

*https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/tarifeinigung-vom-9-dezember-2023-inflationsausgleichs-einmalzahlung-nach-dem-tv-inflationsausgleich-227923.html

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