Autor Thema: Inflationsausgleichsprämie  (Read 78505 times)

Albeles

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #255 am: 25.01.2024 10:15 »
Info aus dem MI / NDS : Erste monatliche Zahlung ab April. Jan-März werden nachgezahlt. Die Einmalzahlung auch zum (ironie) spätmöglichsten Zeitpunkt). (Ironie off).

Eigentlich in NDS wie immer: Alles möglichst weit bis an die Grenze nach hinten schieben.

Traurig. Andere Bundesländer haben es noch im Dezember geschafft. Ich bin es langsam satt im TV-L / Land NDS tätig zu sein. Es ist alles immer auf den letzten Drücker.

Naja ganz egal ist das nicht. Wenn ich das ganze 4 Monate früher bekomme, erhalte ich 24€ mehr an Zinsen.

Ist egal wann wir die IAP bekommen. Ob die Auszahlung erst im Dezember 23 oder März oder April erfolgt, kriegen wir sowieso Geld. Amen!!

Floki

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #256 am: 25.01.2024 10:54 »
Der Zeitraum kommt einem auch länger vor, da durch den Abschluss (und besonders der Gewerkschaften) suggeriert worden ist, dass die Zahlungen in jedem Fall im Dezember erfolgen werden. Das dies aber oftmals schlichtweg nicht möglich ist und man daher erst ab Januar/Februar (frühestens) rechnen kann/darf, finde ich die Auszahlungen im März oder April gar nicht soooo spät.

Bastel

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #257 am: 25.01.2024 11:37 »
Ist egal wann wir die IAP bekommen. Ob die Auszahlung erst im Dezember 23 oder März oder April erfolgt, kriegen wir sowieso Geld. Amen!!
Für 1800€ gibts bei Trade Republic derzeit 6€ Zinsen im Monat. Das ist mehr als die Kugel Eis, die ich brauche, um klimafreundlich zu heizen.

Das gibt sogar einen kleinen Döner ;)

Lupi

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #258 am: 25.01.2024 18:34 »
Ich habe noch eine Frage hinsichtlich der Zahlung bei einem Auflösungsvertrag.Die IAP steht mir nach dem Tarifvertrag zu. Ich werde mein Amt Mitte Februar verlassen, nach den vorliegenden Infos des Hauses soll die Zahlung der IAP Ende Februar oder März erfolgen. In dem mir vorliegenden Vertrag ist jetzt eine Erledigungdklausel enthalten (Erledigung aller wechselseitigen Ansprüche) .Kann so eine Klausel den Tarifvertrag aushebeln und ich bekomme die Zahlung dann doch nicht nachträglich?
Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldung.

InternetistNeuland

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #259 am: 26.01.2024 11:44 »
Was ist eigentlich der SINN der Prämie? Wenn sie die Mehrkosten decken soll, dann müsste sie ja jedes Jahr ausbezahlt werden bis es zu jahrelanger DEFLATION kommt. Denn die Preise sinken ja nicht nur weil die Inflation weniger hoch ist. Die Preise steigen einfach langsamer.

FearOfTheDuck

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #260 am: 26.01.2024 11:51 »
Sinn der Prämie war es, die heraufbeschworene Lohn-Preis-Spirale zu bremsen. Alles was sich weiter darum aufgebaut hat, ist Märchenstunde.

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #261 am: 26.01.2024 12:29 »
Ich habe noch eine Frage hinsichtlich der Zahlung bei einem Auflösungsvertrag.Die IAP steht mir nach dem Tarifvertrag zu. Ich werde mein Amt Mitte Februar verlassen, nach den vorliegenden Infos des Hauses soll die Zahlung der IAP Ende Februar oder März erfolgen. In dem mir vorliegenden Vertrag ist jetzt eine Erledigungdklausel enthalten (Erledigung aller wechselseitigen Ansprüche) .Kann so eine Klausel den Tarifvertrag aushebeln und ich bekomme die Zahlung dann doch nicht nachträglich?
Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldung.

Du hast Anspruch auf den Inflationsausgleich, so dass gezahlt werden muss.
Du solltest lediglich beim Auflösungsvertrag darauf achten, dass darin steht, dass der Inflationsausgleich noch gezahlt wird.

RienaS

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #262 am: 27.01.2024 06:02 »
In Bayern kann man dagegen noch lang warten.

Steht für Bayern denn schon was fest? Ich finde es frech...grade im Raum München haben wir eine sehr hohe finanzielle Belastung gehabt in den letzten Monaten. Wie immer alles nur Schall und Rauch...

cyrix42

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #263 am: 27.01.2024 11:18 »
Auch wenn ich die Einteilung hier für nicht zielführend halte, sollte man dann konsequenterweise auch die weiteren Geberländer HH und RP betrachten...

AaaBbb123

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Prämie und Teil-Beschäftigungsverbot
« Antwort #264 am: 28.01.2024 10:05 »
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht mag mir jemand eine Einschätzung geben:

Ich bin mit einem Teilzeitanteil von rd. 80% (entspricht 32 Std.) beschäftigt.
Mitte November 2023 habe ich vom Arzt aufgrund einer Schwangerschaft ein Teil-Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen, welches meine tägliche Arbeitsleistung auf maximal vier Stunden beschränkt. Seitdem erhalte ich Entgelt für 20 Wochenstunden (fünf Tage à vier Stunden) sowie Mutterschutzlohn, so dass ich in Summe weiterhin auf mein reguläres Gesamtbrutto (bei Teilzeitbeschäftigung von 32 Std.) komme.

Nun die Frage zur Inflationsprämie: Ich lese den TV Inflationsausgleich so, dass mir eine anteilige Prämie gemäß der 32 Wochenstunden zusteht. Erhalten habe ich eine Zahlung, die einer Teilzeitbeschäftigung von 20 Wochenstunden entspricht.

Ich werde mich natürlich an das für mich zuständige LBV wenden, wollte mich aber vorher einmal erkundigen wie der Sachverhalt von Kolleginnen und Kollegen beurteilt wird und ob ich ggf. einen Denkfehler habe.

Viele Grüße!

Tagelöhner

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #265 am: 28.01.2024 10:14 »
Für dich dürften § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 des TV Inflationsausgleich maßgeblich sein.

Maßgeblich sind demnach die Verhältnisse am 09. Dezember 2023. Zu diesem Zeitpunkt warst du bereits nur noch zu 20h pro Woche beschäftigt. Ich würde es daher so verstehen, dass deine Bezügestelle richtig vorgeht.

Vielleicht genießt man im Mutterschutz aber keine Benachteiligung und du giltst weiterhin als zu 80% teilzeitbeschäftigt, siehe auch § 4 TV Abs. 2 Inflationsausgleich, dort wird auf die §§ 18-20 des MuSchG sogar Bezug genommen.

Ich überlasse die Bewertung daher lieber den Experten.

m4ck

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #266 am: 28.01.2024 18:14 »
In Bayern kann man dagegen noch lang warten.

Steht für Bayern denn schon was fest? Ich finde es frech...grade im Raum München haben wir eine sehr hohe finanzielle Belastung gehabt in den letzten Monaten. Wie immer alles nur Schall und Rauch...

Ende März lauf LFF. Komischerweise habe ich für Januar noch keine Bezügemitteilung erhalten, dachte kurz da passiert was. Aber ja, Verdi hat eine Pressemitteilung rausgegeben, aber danach nichts mehr gehört. Heiße Luft hier wie da …

Lupi

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #267 am: 29.01.2024 16:54 »
Ich habe noch eine Frage hinsichtlich der Zahlung bei einem Auflösungsvertrag.Die IAP steht mir nach dem Tarifvertrag zu. Ich werde mein Amt Mitte Februar verlassen, nach den vorliegenden Infos des Hauses soll die Zahlung der IAP Ende Februar oder März erfolgen. In dem mir vorliegenden Vertrag ist jetzt eine Erledigungdklausel enthalten (Erledigung aller wechselseitigen Ansprüche) .Kann so eine Klausel den Tarifvertrag aushebeln und ich bekomme die Zahlung dann doch nicht nachträglich?
Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldung.

Du hast Anspruch auf den Inflationsausgleich, so dass gezahlt werden muss.
Du solltest lediglich beim Auflösungsvertrag darauf achten, dass darin steht, dass der Inflationsausgleich noch gezahlt wird.

Danke für die Rückmeldung. Da werd ich nochmal nachhaken.

DirkNorden

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #268 am: 29.01.2024 21:08 »
In SH sind heute 1.500 € der ersten 1.800 € Rate überwiesen worden.

TV-Ler

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #269 am: 30.01.2024 07:40 »
In SH sind heute 1.500 € der ersten 1.800 € Rate überwiesen worden.
Ach was? Und die fehlenden 300€ sind als "Aufwandspauschale" für die schnelle Auszahlung anzusehen?  8)