Autor Thema: Inflationsausgleichsprämie  (Read 78479 times)

Shuttlefly

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #300 am: 23.02.2024 19:33 »
Weißt jemand wann IAP für Berlin ausgezahlt wird?

BlondeBirne

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #301 am: 23.02.2024 21:25 »
Ba-Wü

Wir haben die 1.800 € mit dem Januarlohn erhalten. Die 120€/Monat erhalten wir frühstens mit dem Februarlohn. Man darf gespannt sein...

SamFisher

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #302 am: 23.02.2024 21:45 »
Weißt jemand wann IAP für Berlin ausgezahlt wird?

Ende Februar, rückgerechnet ab Dezember.

Jerry

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #303 am: 26.02.2024 09:59 »
Ba-Wü

Wir haben die 1.800 € mit dem Januarlohn erhalten. Die 120€/Monat erhalten wir frühstens mit dem Februarlohn. Man darf gespannt sein...

Wie bitte? Hat jemand in BW den IAP schon bekommen??

Meierheim

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #304 am: 26.02.2024 16:55 »
März heisst ja dann Ende März, also Besoldung für Beamte Anfang April?
Mei san die guat........

Wenn der Zeitplan so bleibt erhalten Beamte sowie Angestellte die Auszahlung Ende März 2024 (Arbeitnehmer: März-Abrechnung, Beamte: April-Abrechnung)

Aber das ganze hängt davon ab, wann das ganze durch das Bay. Kabinett geht.
Ende März heißt in Bayern: am 31. März

Spätdienst

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #305 am: 27.02.2024 08:23 »
In Berlin wird die IAP jetzt Ende Februar ausgezahlt. Dezember und Januar (1920,00 Euro) wurden dem Netto dazugerechnet. Für Februar hat man die 120,00 Euro dem Brutto zugeführt und versteuert.

Coffee86

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #306 am: 27.02.2024 10:10 »
Ba-Wü

Wir haben die 1.800 € mit dem Januarlohn erhalten. Die 120€/Monat erhalten wir frühstens mit dem Februarlohn. Man darf gespannt sein...

Wie bitte? Hat jemand in BW den IAP schon bekommen??

Kommt halt immer darauf an, wer abrechnet. Wenn es über das hiesige Bezüge/Finanzministerium läuft, dauert es meist länger ("wir" kriegen die IAP bspw erst im März) während andere mit interner Abrechnungsstelle teils schon im Januar ausgezahlt haben.

Garfield

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #307 am: 27.02.2024 11:00 »
Ba-Wü

Wir haben die 1.800 € mit dem Januarlohn erhalten. Die 120€/Monat erhalten wir frühstens mit dem Februarlohn. Man darf gespannt sein...

Wie bitte? Hat jemand in BW den IAP schon bekommen??

Nein, BaWü - wenn der Land der Arbeitgeber ist - zahlt im März.

lima

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #308 am: 28.02.2024 10:45 »
In Berlin wird die IAP jetzt Ende Februar ausgezahlt. Dezember und Januar (1920,00 Euro) wurden dem Netto dazugerechnet. Für Februar hat man die 120,00 Euro dem Brutto zugeführt und versteuert.


Wirklich versteuert? Bei mir stehen die 120 Euro für Februar auch bei den Bruttobezügen. Ist ja auch korrekt so, da es Bezüge im laufenden Monat sind. Bei Steuer- und SV-Brutto wurden sie bei mit jedoch rausgerechnet und sind somit abgabenfrei.

urbanhacking

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #309 am: 28.02.2024 11:31 »
In Berlin wird die IAP jetzt Ende Februar ausgezahlt. Dezember und Januar (1920,00 Euro) wurden dem Netto dazugerechnet. Für Februar hat man die 120,00 Euro dem Brutto zugeführt und versteuert.


Wirklich versteuert? Bei mir stehen die 120 Euro für Februar auch bei den Bruttobezügen. Ist ja auch korrekt so, da es Bezüge im laufenden Monat sind. Bei Steuer- und SV-Brutto wurden sie bei mit jedoch rausgerechnet und sind somit abgabenfrei.

Unversteuert. Die IAP wurde in Sachsen-Anhalt ausgezahlt. Ich habe heute die Entgeltmitteilung 02/24 per Hauspost erhalten. Es ist somit validiert. Sogar die Lohnsteuerbescheinigung 23 war mit dabei. ;)
« Last Edit: 28.02.2024 11:39 von urbanhacking »

Tatschiii

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #310 am: 29.02.2024 09:49 »
Könnte mir hier jemand weiterhelfen und eine Einschätzung abgeben ob wir mit diesem Vertrag einen Anspruch auf die Tarifverhandelten Inflationsausgleichsprämie haben ? Vorgesetzte äußern auf Nachfrage immer wieder das sie davon nichts wüssten ?!?  ???

Nach der neuen gesetzlichen Regelung gem. § 72 Abs. 3a bis 3f SGB Xl dürfen Pflegekassen ab dem 01. September 2022 Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abschließen, die ihren Beschäftigten in Pflege und Betreuung eine Entlohnung zahlen, die in Tarifverträgen vereinbart ist bzw. die die Höhe der Entlohnung eines anwendbaren Tarifvertrags nicht unterschreitet. Dies macht eine Änderung der bisherigen arbeitsvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien notwendig.
Daher wird in Abänderung des Arbeitsvertrages vom 17.03.2016 mit Wirkung vom 01.09.2022 folgender Änderungsvertrag geschlossen:
§ 1 Aufhebung der bisherigen Vergütungsregelungen Die bisherigen arbeitsvertraglichen Regelungen zur Vergütung des Arbeitnehmers werden hiermit aufgehoben. Die nachfolgende Neuregelung der Vergütung ersetzt insbesondere bisherige Vereinbarungen und Zusagen mit dem Arbeitgeber im Hinblick auf Zulagen, Zuschlägen und Sonderzahlungen (Weihnachts- oder Urlaubsgeld). Sämtliche bisherige Vereinbarungen in Bezug auf die Vergütung verlieren mit Wirksamwerden dieses Änderungsvertrages Ihre Gültigkeit.
§ 2 Vergütung
Die Parteien vereinbaren an Stelle der in § 1 aufgehobenen Regelungen im Hinblick auf die Vergütung
Folgendes:
(1) Auf das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien findet der Tarifvertrag für die Beschäftigten des Arbeiter-Samariter-Bund, Baden-Württemberg e. V. (TV ASB BW 2), zur Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), sowie die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung, soweit der vorgenannte Tarifvertrag oder die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge Regelungen zur Entlohnung von Arbeitnehmern enthalten.
(2) Nach diesen Regelungen erhält der Arbeitnehmer, beginnend ab dem Wirksamwerden dieses Änderungsvertrages, eine monatliche Grundvergütung nach Entgeltgruppe KR 7 Stufe 4 des o. g.
Tarifvertrages zzgl. weiterer tarifvertraglich geregelter Entgelbestandteile (Jahressonderzahlung, Zulagen, Zuschläge).
(3) Dies gilt unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Die Regelung nach Absatz (1) ersetzt eine fehlende Tarifbindung auf Seiten des Arbeitnehmers sowie auf Seiten des Arbeitgebers.

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #311 am: 29.02.2024 11:13 »
Laut Arbeitsvertrag wird der TV-L nur hinsichtlich der Regelungen zur Entlohnung angewandt. Fraglich ist daher, ob es sch bei diesem Tarifvertrag zur Inflationsausgleichsprämie um eine Regelung zur Entlohnung handelt. Mit einer Entlohnung im engeren Sinne werden Arbeitsleistungen abgegolten,
Die Inflationsausgleichsprämie wird jeweils zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gewährt. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise. Der Inflationsausgleich wird nur an Beschäftigte gezahlt, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und sonstige Voraussetzungen erfüllen. M.E. sind hier die Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie erfüllt. Dabei ist auch zu sehen, dass unklare formulierungen zu Lasten des Arbeitgeber gehen.
Wenn der Arbeitgeber nicht zahlen will, sollte man einmal bei der Gewerkschaft nachfragen oder selbst klagen.

MoinMoin

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #312 am: 29.02.2024 11:34 »
In NI sind heute die 1800€ angekommen.

TV-Ler

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #313 am: 29.02.2024 11:35 »
Könnte mir hier jemand weiterhelfen und eine Einschätzung abgeben ob wir mit diesem Vertrag einen Anspruch auf die Tarifverhandelten Inflationsausgleichsprämie haben ? Vorgesetzte äußern auf Nachfrage immer wieder das sie davon nichts wüssten ?!?  ???
...
Die Inflationsausgleichsprämie ist im Rahmen eines gesonderten Tarifvertrages (TV-Inflationsausgleich) vereinbart worden. Im TV-Inflationsausgleich wird zur Bestimmung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf u.a. auf den TV-L verwiesen. Somit ist der TV-Inflationsausgleich ein den TV-L ergänzender Tarifvertrag.
Das scheint mir im Einklang mit §2 Abs. 1 der von dir zitierten Regelungen zu stehen.

Board00

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Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #314 am: 29.02.2024 13:30 »
Könnte mir hier jemand weiterhelfen und eine Einschätzung abgeben ob wir mit diesem Vertrag einen Anspruch auf die Tarifverhandelten Inflationsausgleichsprämie haben ? Vorgesetzte äußern auf Nachfrage immer wieder das sie davon nichts wüssten ?!?  ???

Bei mir das gleiche. Entlohnung analog den TV-L.

Die Höhergruppierung wurde auch bei mir dieses Jahr nach genau 12 Monaten eingehalten.
Also wenn mein AG das Entgelt gemäß TV-L anpasst, so müsste auch die IAP gezahlt werden.

Auf Nachfrage, nein man weiß von nichts bzw. diese steht mir nicht zu.

Nun gut wenn meine Arbeitsleistung so geschätzt wird, dann werde ich wohl mir in Ruhe etwas anderes suchen bzw. meine Arbeitsleistung so anpassen....