Autor Thema: Inflationsausgleichsprämie  (Read 78378 times)

MarieH

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #75 am: 12.12.2023 22:00 »
Möglicherweise interpretiere ich da Zuviel rein, aber wie ist es denn, wenn jemand beispielsweise bis 10.08.2023 im Mutterschutz war und Zuschuss zum Mutterschutzgeld erhalten hat und daraufhin in Elternzeit ohne Teilzeit das ganze restliche Jahr war, müsste dann nicht dennoch Anspruch auf die „Dezember-Rate“ des Inflationsausgleich bestehen?

Oder zählt dann das Arbeitsverhältnis pauschal als „ruhend“ und es besteht kein Anspruch mehr?

Das wurde im Forum schon mehrfach erläutert. Einfach mal nachlesen.

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #76 am: 13.12.2023 11:56 »
Möglicherweise interpretiere ich da Zuviel rein, aber wie ist es denn, wenn jemand beispielsweise bis 10.08.2023 im Mutterschutz war und Zuschuss zum Mutterschutzgeld erhalten hat und daraufhin in Elternzeit ohne Teilzeit das ganze restliche Jahr war, müsste dann nicht dennoch Anspruch auf die „Dezember-Rate“ des Inflationsausgleich bestehen?

Oder zählt dann das Arbeitsverhältnis pauschal als „ruhend“ und es besteht kein Anspruch mehr?

Es besteht ein Anspruch auf die 1800 Euro (bei Vollzeit sonst anteilig)

MK

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #77 am: 13.12.2023 13:07 »
Möglicherweise interpretiere ich da Zuviel rein, aber wie ist es denn, wenn jemand beispielsweise bis 10.08.2023 im Mutterschutz war und Zuschuss zum Mutterschutzgeld erhalten hat und daraufhin in Elternzeit ohne Teilzeit das ganze restliche Jahr war, müsste dann nicht dennoch Anspruch auf die „Dezember-Rate“ des Inflationsausgleich bestehen?

Oder zählt dann das Arbeitsverhältnis pauschal als „ruhend“ und es besteht kein Anspruch mehr?

Es besteht ein Anspruch auf die 1800 Euro (bei Vollzeit sonst anteilig)

aber wo steht das???
Das 4-seitige Dokument zum Inflationsausgleich, habe ich mir 2x angeschaut.
Ich habe nirgends etwas gefunden, dass bei reduzierter Stundenanzahl, z.B. 75%-Stelle auch entsprechend die IA-Prämie gekürzt wird. Es steht deutlich da, das wer am 9.12. im Beschäftigungsverhältnis steht, die 1.800 bekommt. Von Teilzeitkürzungen finde ich nichts.
Mal ehrlich auch, das würde ja auch keinen Sinn ergeben, denn Teilzeitkräfte trifft die Inflation auch zu 100% wie alle anderen, oder sind sie auch nur anteilig von Preissteigerungen betroffen...?

cyrix42

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #78 am: 13.12.2023 13:17 »
TV Inflationsausgleich, §2 Absatz (2) Satz 3 sowie §3 Absatz (2) Satz 3: „§24 Absatz (2) TV-L gilt entsprechend.“

§24 Absatz (2) TV-L:

Zitat
Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwa anderes geregelt ist, erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.

MK

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #79 am: 13.12.2023 13:34 »
Danke für die Antwort,
verklausuliert woanders ist also etwas zu finden.

Jetzt bleibt die Frage, ob die IAP ein Entgeltbestandteil ist? ich denke nicht.
zum Tabellen-Entgelt gehört es ja nun gerade nicht und ist auch keine sonstige Zulage.

mmmhh...mal sehen was kommt.
bei der damaligen corona-prämie bekamen m.E. auch alle diese zu 100%, oder?

TV-Ler

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #80 am: 13.12.2023 13:37 »
Danke für die Antwort,
verklausuliert woanders ist also etwas zu finden.

Jetzt bleibt die Frage, ob die IAP ein Entgeltbestandteil ist? ich denke nicht.
zum Tabellen-Entgelt gehört es ja nun gerade nicht und ist auch keine sonstige Zulage.
...
"§24 Absatz (2) TV-L gilt entsprechend."

troubleshooting

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #81 am: 13.12.2023 13:38 »

Jetzt bleibt die Frage, ob die IAP ein Entgeltbestandteil ist? ich denke nicht.
zum Tabellen-Entgelt gehört es ja nun gerade nicht und ist auch keine sonstige Zulage.


Steht bereits in der Antwort, da beim Inflationsausgleich ausdrücklich drauf verwiesen wird, dass §24 auch gilt.
Insofern ist es egal, ob er Entgeltbestandteil ist, die Teilung ist anzuwenden.

cyrix42

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Antw:Inflationsausgleichsprämie/Elterngeld/Teilzeit/Vollzeit
« Antwort #82 am: 13.12.2023 13:42 »
Jetzt bleibt die Frage, ob die IAP ein Entgeltbestandteil ist? ich denke nicht.
zum Tabellen-Entgelt gehört es ja nun gerade nicht und ist auch keine sonstige Zulage.

Die Inflationsausgleichszahlung ist weder Entgeltbestandteil noch sonstige Zulage. Deshalb steht da auch nicht „TV-L §24 Absatz (2) gilt“, sondern „… gilt entsprechend“. Also soll das dort beschriebene Vorgehen — Vergütung proportional zum Teilzeitanteil — auch für diese Zahlung übernommen werden.

Zitat

mmmhh...mal sehen was kommt.

Das, was vereinbart wurde. Und dazu zählt, dass Personen in Teilzeittätigkeit die Zahlungen entsprechend anteilig erhalten.

Zitat
bei der damaligen corona-prämie bekamen m.E. auch alle diese zu 100%, oder?

Nein, auch dort wurde auf den entsprechenden Paragraphen im TV-L verwiesen. Um genau zu sein, findet sich dieser Verweis in §2 Absatz (2) Satz 2 TV Corona-Sonderzahlung.

ellie

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Und du siehst offenbar den Unterschied zwischen Land und Bund (sowie verschiedenen Aufgaben und Finanzierungsposten) nicht...

Der TV-L regelt die Bezahlung der Angestellten der Bundesländer; das Elterngeld ist ein Posten im Sozialministerium des Bundes. Warum sollten jetzt erstere für etwas zahlen, dass im Aufgabenbereich des zweiten liegt?

Steuergeld ist Steuergeld. Ganz gleich, welcher Topf. Jeder Verwaltungswissenschaftler weiß das.

Du bist einfach nur Neunmalklug.

Elterngeld zahlt der Bund doch nicht nur bei Angestellten im ÖD, oder bin ich falsch informiert?

OfficeOnkel

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Inflationsausgleichsprämie in Elternzeit
« Antwort #84 am: 14.12.2023 23:59 »
Hallo zusammen,

ich habe schon diverse Foren durchsucht und auf der Verdi-Page konnte aber nur hier was dazu finden:

https://www.gew.de/mehr/fragen-und-antworten

Kurz zu meiner Situation:

Aktuell bin ich Vollzeit  im TVL beschäftigt und war es ebenso am 9.Dez 2023 und arbeitete auch ohne Unterbrechung.
Nun ist es so, dass ich vom 2. März - 1. April in Elternzeit gehe (13. Lebensmonat)

Wie sieht es nun mit der Inflationsausgleichsprämie von 1800€ aus?

Diesen sollte ich ja bekommen, da ich zum Stichtag und im Zeitraum ebenso erwerbstätig war, und selbst im 1. Tag des Monats März in Beschäftigung bin.
Bei der monatlichen Prämie sollte ich im März was bekommen, aber zum April nicht.

Liege ich mit meiner Einschätzung richtig oder kann man das anders interpretieren?

Grüße und Danke fürs lesen.

Rentenonkel

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Antw:Inflationsausgleichsprämie in Elternzeit
« Antwort #85 am: 15.12.2023 11:15 »
@OfficeOnkel:

Die Einmalzahlung in Höhe von 1800 EUR ist vollkommen unstrittig.

Die monatliche Zahlung in Höhe von 120 EUR entsteht dann, wenn in dem jeweiligen Monat an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt besteht. Da der 01. März ein Freitag ist und Du Vollzeit arbeitest, sehe ich daher weder für März noch für April ein Problem.

Die Frage ist lediglich, wann die tatsächliche Auszahlung erfolgt.

peer80

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Tarifabschluss Inflationsausgleich befristeter Vertrag
« Antwort #86 am: 18.12.2023 23:17 »
Hallo, befristeter Vertrag vom 15.07.23 bis 31.01.24 als Aushilfslehrkraft. Steht im Dezember der Inflationsausgleich von 1800€ zu?

BigMoe84

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Antw:Tarifabschluss Inflationsausgleich befristeter Vertrag
« Antwort #87 am: 19.12.2023 08:10 »
Zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie an mindestens einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt hatten.

Elferich

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Hallo!
Der TV-L sagt mit der Tarifeinigung, dass die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung, die zum
frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-,
Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in
der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem
Tag Anspruch auf Entgelt hatten.

Bekommt eine Beschäftigte die in dem genannten Zeitraum aufgrund Erziehungszeit kein laufendes Entgelt bekommen hat, aber anteilig im November Jahresonderzahlung erhalten hat, auch die Infaltionsausgleichs-Einmalzahlung?

Danke!

m4ck

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Auszahlung Inflationsausgleichsprämie Bayern
« Antwort #89 am: 21.12.2023 15:01 »
Liebe alle,

in der Bezügemitteilung für Dezember ist die Inflationsausgleichsprämie nicht aufgeführt. Kommt es bei der für Dezember versprochenen Auszahlung zu Verzögerungen (und geht es eigentlich noch)?

Gruß und danke