Relevant ist nach TV Inflationsausgleich, ob du zum 09.12.2023 einen gültigen Arbeitsvertrag im TV-L und im Zeitraum zwischen 01.08.2023 und 08.12.2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt gegenüber einem in der TdL organisierten Arbeitgeber hast. Wenn du also seit dem 01.12.2023 gemäß TV-L bei einem der 14 Bundesländer außer Hessen beschäftigt bist, dann erfüllst du dies und hast entsprechend Anspruch auf die Dezember-Einmalzahlung des oben genannten Tarifvertrags. Ob und ggf. wo du zuvor gearbeitet hast, ist hierfür völlig unbedeutend, da die Regelung darauf keinen Bezug nimmt.