Autor Thema: Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren  (Read 3263 times)

Fragestellerin90

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Guten Abend!

Ich habe eine Zusage für den öffentlichen Dienst zum 02.01.204 bekommen. Den Arbeitsvertrag bekomme ich in den nächsten Tagen.

Seit Tagen kann ich nicht schlafen, weil ich nicht sicher bin dass ich den Job antreten kann.

Ich befinde mich seit zwei Jahren mit meinem Bald Ex-Mann im Rosenkrieg. Er hat mich wegen diversen Dingen angezeigt: Verleumdung, Beleidigung und üble Nachrede. Von meiner Seite gab es auch Anzeigen. Jetzt ist wohl noch ein Ermittlungsverfahren offen. Mein RA versucht es gegen eine Geldauflage so schnell wie möglich einstellen zu lassen, falls es nicht klappt muss ich es ja in dem Personalfragebogen angeben.

Ich habe große Sorge, dass ich „charakterlich“ nicht geeignet bin.

Was meint ihr, habe ich dennoch Chancen?



FearOfTheDuck

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Antw:Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren
« Antwort #1 am: 09.12.2023 20:54 »
Nichts ist menschlicher als das Leben.

Wonach fragt denn der Personalfragebogen dabei konkret?
Sollte wirklich etwas dem AG bekannt gemacht werden müssen, dann sei offen und ehrlich und erkläre gleichzeitig, dass dieses Kapitel nun abgeschlossen ist und rein privater Natur war.
Wenn nix anzugeben ist, dann mach es auch nicht.

Ich nehme an, dass vorherige Arbeitszeugnisse auf nichts schließen lassen, dass die Sache in deine berufliche Arbeit reingespielt hat? Du hast den neuen AG überzeugen können und wenn jetzt beide Seiten den Vertrag unterschreiben, sehe ich nicht, dass so ein privater Kram (so heftig er sein mag) eine Rolle spielen sollte.

Fragestellerin90

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Antw:Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren
« Antwort #2 am: 09.12.2023 21:58 »
Nein, auf den Job hatte es sich nicht ausgewirkt.

Allerdings ist es so, dass ich ja den Fragebogen zu laufenden Ermittlungsverfahren ausfüllen muss.

TVOEDAnwender

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Antw:Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren
« Antwort #3 am: 10.12.2023 01:00 »
Sollst du als Arbeitnehmer oder Beamtin eingestellt werden?

Als Arbeitnehmerin wäre diese Frage unzulässig und du hättest ein Eecht auf Lüge.
Als Beamtin wäre die Frage zulässig, da Beamte charakterlich geeignet sein müssen (Amtswürdigkeit).

Wenn Du Arbeitnehmerin sein solltest, ist Dein neuer AG wahrscheinlich nur Faul und nutzt für Beante unf AN den selben Personalbogen...

Fragestellerin90

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Antw:Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren
« Antwort #4 am: 10.12.2023 09:34 »
Danke für deine Antwort!

Ich bin als Arbeitnehmerin angestellt.


Fragestellerin90

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Antw:Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren
« Antwort #5 am: 11.12.2023 18:58 »
Ich habe heute das Formular bekommen. Was würdet ihr mir raten? Hab solche Angst um den Job.

2strong

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Antw:Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren
« Antwort #6 am: 11.12.2023 20:52 »
Wenn Du in entsprechenden Fällen nicht vorher bereits mehrfach angezeigt wurdest, werden die Verfahren - auch ohne Rechtsanwalt - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mangels öffentlichem Interesse eingestellt.

martin92

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Antw:Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren
« Antwort #7 am: 12.12.2023 00:41 »
Ganz klare Warnung erstmal davor, hier unbedacht und wissentlich falsche Antworten zu geben! Ich finds erstaunlich, dass hier die Moderation nicht eingreift. Die Fragestellerin gefährdet hier Ihren Job, wenn Sie blind den hier geäußerten Ratschlägen folgt und macht sich ggf. noch gegenüber Ihrem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig (bei arglistiger Täuschung).

Zuerst einmal, ich gebe hier keine Rechtsberatung für den gegebenen Fall !
Grundsätzlich können Fragen nach Vorstrafen und laufenden Strafverfahren auch bei Angestellten rechtmäßig sein. Denn auch im Angestelltenverhältnis kann strafr. Fehlverhalten im Privatleben Zweifel an der Eignung aufkommen lassen (Beispiel: Der Rechnungsprüfer, der ehrenamtlich im Verein als Kassenwart Geld unterschlägt).
Übrigens: Die Wahrscheinlichkeit, dass dein AG von dem Verfahren erfährt, ist im Fall Eröffnung eines Hauptverfahrens definitiv gegeben. Google einfach mal nach "Mitteilungen in Strafsachen"

Meines Wissens nach sind nun zwei Fragen relevant:
1. Besteht ein Zusammenhang zwischen Beschäftigung und deinen Strafverfahren, der bei kinkreter Nachfrage eine Offenbarung erfordert?
2. Ist die Frage im Personalbogen von der Formulierung her zulässig? (Ja, es kann sein, dass im Einzelfall das berühmte "Recht zur Lüge" besteht, muss aber nicht)

Beides kann dir nur ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder auch die kostenfreie Rechtsberatung der Gewerkschaft (guter Zeitpunkt übrigens, um da mal einzutreten) seriös und verbindlich beantworten!
Wenn dir deine berufliche Zukunft am Herzen liegt, sollte es dir das ganze Wert sein.



Liebe Grüße
« Last Edit: 12.12.2023 00:53 von martin92 »

FearOfTheDuck

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Antw:Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren
« Antwort #8 am: 12.12.2023 07:07 »
Man sollte aber auch nicht "Grundsatz" und "Ausnahme" verwechseln.

Bisher deutet nichts im SV darauf hin, dass das Ermittlungsverfahren eine Relevanz zum konkreten Arbeitsplatz hat. Im vorliegenden Fall würde ich das eher deutlich verneinen. Ein allgemeines Fragerecht hat der AG eben nicht. In einem solchen allgemeinen Vordruck ist eine solche Frage zu unspezifisch, geht also zu weit und ist damit unzulässig.

Moderation ist in diesem Unterforum übrigens (noch) nicht eingerichtet.

Opa

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Antw:Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren
« Antwort #9 am: 12.12.2023 07:31 »
Verleumdung, Beleidigung und üble Nachrede sind Straftaten, die auf so gut wie jeden Arbeitsplatz Auswirkungen haben können. Die charakterliche Eignung und das Sozialverhaltem eines Mitarbeiters, zumal im öffentlichen Dienst, ist doch kein unerhebliches Kriterium. Stichwort: Störung des Betriebsfriedens. Bei Bürgerkontakt ebenfalls relevant.

Es mag ja sein, dass im vorliegenden Fall keine Relevanz gegeben ist, zumal wir ja nicht von Verurteilungen sondern nur von laufenden Ermittlungen reden. Dennoch ist der Sachverhalt alles andere als unkritisch und ich würde daher ebenfalls eine rechtliche Beratung empfehlen und keine Foren-Meinungen als Handlungsmaßstab nehmen


ElBarto

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Antw:Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren
« Antwort #10 am: 12.12.2023 08:03 »
Ein Ermittlungsverfahren kann ja wegen allen möglichen Straftaten eingeleitet werden.
Ein tobender Rosenkrieg bietet hierfür nahrhaften Boden.

Da man sich auch einig ist darüber uneinig zu sein was hier rechtens ist oder nicht, rate ich zu "ehrlich währt am längsten".

Informiere mittels des  Fragebogens -oder frage nach- den künftigen Arbeitgeber über Deine Situation und betone, dass die Probleme ausschließlich und ganz speziell nur wegen des laufenden Rosenkrieges bestehen.

Fragestellerin90

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Antw:Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren
« Antwort #11 am: 14.12.2023 22:06 »
Dann werde ich tatsächlich so ehrlich sein. Der Job beginnt ja schon bald und wenn die mich doch kurzfristig ablehnen, bin ich arbeitslos und habe nicht mal Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Schmitti

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Antw:Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren
« Antwort #12 am: 15.12.2023 11:00 »
...und betone, dass die Probleme ausschließlich und ganz speziell nur wegen des laufenden Rosenkrieges bestehen.
Ich als Arbeitgeber würde, je nachdem wieviele Infos ich bekäme, skeptisch, weil man beim laufenden Verfahren nicht auf die Unschuldigkeit plädiert, sondern es "gegen eine Geldauflage so schnell wie möglich einstellen" lassen will.

oder, auch das ist in der Vielschichtigkeit des öD leider denkbar:
Ich als Arbeitgeber würde, je nachdem wieviele Infos ich bekäme, interessiert aufschauen und mein eigenes Personalrechtsverständnis daran anpassen, dass man beim laufenden Verfahren nicht auf die Unschuldigkeit plädiert, sondern es "gegen eine Geldauflage so schnell wie möglich einstellen" lassen will.

Es gibt auch Rosenkriege, die laufen ohne beidseitige mehrfache Anzeigen und ohne sich dusselig verdienende Rechtsanwälte ab. Das wissen auch kommunale Arbeitgeber. Wäre der Verlauf des Rosenkrieges einseitig gegen dich abgelaufen, wäre ich mit der Ehrlichkeit offener. Es liest sich jedenfalls aus der bisherigen Schilderung nicht so, als würdest du da komplett die Rolle des Unschuldsengels einnehmen. Wenn das tatsächlich so ist, dann gehört das auch zur Ehrlichkeit dazu.