Ganz klare Warnung erstmal davor, hier unbedacht und wissentlich falsche Antworten zu geben! Ich finds erstaunlich, dass hier die Moderation nicht eingreift. Die Fragestellerin gefährdet hier Ihren Job, wenn Sie blind den hier geäußerten Ratschlägen folgt und macht sich ggf. noch gegenüber Ihrem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig (bei arglistiger Täuschung).
Zuerst einmal, ich gebe hier keine Rechtsberatung für den gegebenen Fall !
Grundsätzlich können Fragen nach Vorstrafen und laufenden Strafverfahren auch bei Angestellten rechtmäßig sein. Denn auch im Angestelltenverhältnis kann strafr. Fehlverhalten im Privatleben Zweifel an der Eignung aufkommen lassen (Beispiel: Der Rechnungsprüfer, der ehrenamtlich im Verein als Kassenwart Geld unterschlägt).
Übrigens: Die Wahrscheinlichkeit, dass dein AG von dem Verfahren erfährt, ist im Fall Eröffnung eines Hauptverfahrens definitiv gegeben. Google einfach mal nach "Mitteilungen in Strafsachen"
Meines Wissens nach sind nun zwei Fragen relevant:
1. Besteht ein Zusammenhang zwischen Beschäftigung und deinen Strafverfahren, der bei kinkreter Nachfrage eine Offenbarung erfordert?
2. Ist die Frage im Personalbogen von der Formulierung her zulässig? (Ja, es kann sein, dass im Einzelfall das berühmte "Recht zur Lüge" besteht, muss aber nicht)
Beides kann dir nur ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder auch die kostenfreie Rechtsberatung der Gewerkschaft (guter Zeitpunkt übrigens, um da mal einzutreten) seriös und verbindlich beantworten!
Wenn dir deine berufliche Zukunft am Herzen liegt, sollte es dir das ganze Wert sein.
Liebe Grüße