Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Mindestlohn ab 2024 in EG1 Stufe 1
AVP:
Das aktuelle Tabellenentgelt in EG1S1 beträgt 2095€.
Nach meinem Verständnis darf die Jahressonderzahlung für die Berechnung des Mindestlohnes nicht berücksichtigt werden, da zB von Januar - Oktober befristet Beschäftigte diese gar nicht bekommen.
In den Ländern mit 40 Std/Woche (173 Std/Monat) kommt man somit auf einen Stundenlohn von 12,10€.
Eine Tariferhöhung erfolgt erst Ende nächsten Jahres.
Es ist fraglich ob eine gestückelte Inflationsausgleichsprämie zum Stundenlohn/Mindestlohn gerechnet werden kann?
Sofern man dies verneint würde der TV-L ab 2024 den neuen gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten.
cyrix42:
--- Zitat von: AVP am 10.12.2023 10:21 ---Es ist fraglich ob eine gestückelte Inflationsausgleichsprämie zum Stundenlohn/Mindestlohn gerechnet werden kann?
--- End quote ---
Natürlich sind die gezahlten 120€/Monat von Januar bis Oktober zu berücksichtigen, da sie ja genau für den Monat gezahlt werden, in dem man arbeitstätig ist. Das mit der Jahressonderzahlung wird ja nur deshalb schwierig, weil man ggf. nur anteilig (oder gar nicht) auf sie Anspruch hat, je nach Beschäftigungsbeginn.
MarieH:
--- Zitat von: cyrix42 am 10.12.2023 10:24 ---
--- Zitat von: AVP am 10.12.2023 10:21 ---Es ist fraglich ob eine gestückelte Inflationsausgleichsprämie zum Stundenlohn/Mindestlohn gerechnet werden kann?
--- End quote ---
Natürlich sind die gezahlten 120€/Monat von Januar bis Oktober zu berücksichtigen, da sie ja genau für den Monat gezahlt werden, in dem man arbeitstätig ist. Das mit der Jahressonderzahlung wird ja nur deshalb schwierig, weil man ggf. nur anteilig (oder gar nicht) auf sie Anspruch hat, je nach Beschäftigungsbeginn.
--- End quote ---
Das stimmt so nicht und ist grober Unfug. Bei Inflationsausgleich handelt es sich nicht um Lohn, somit sehe ich im geschilderten Falle ebenfalls eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns. Wäre es so wie von dir beschrieben, könnte ein Arbeitgeber ja ordentlich Sozialversicherungsbeiträge sparen, indem er 8 Euro brutto zzgl. Inflationsausgleichsprämie zahlt.
RsQ:
Gibt es denn faktisch überhaupt noch EG1-Arbeitnehmer/-innen? Was genau macht man da?
cyrix42:
Also der Zoll schreibt folgendes dazu:
--- Zitat ---Alle im Austauschverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer stehenden Geldleistungen des Arbeitgebers sind geeignet, den Mindestlohnanspruch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zu erfüllen. Von den im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen des Arbeitgebers fehlt nur solchen die Erfüllungswirkung, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen.
--- End quote ---
Ob jetzt die IAP einer "besondere gesetzliche Zweckbestimmung" besitzt, wäre zu klären. Ansonsten wäre sie anzurechnen.
@RsQ: Im Jahr 2021 gab es jedenfalls bundesweit insgesamt 725 VZÄ in der EG 1 im öffentlichen Dienst der Länder (also wohl TV-L + TV-H); bei insgesamt knapp 1 Mio. VZÄ.
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