Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Mindestlohn ab 2024 in EG1 Stufe 1

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McOldie:
In der Anlage B zum TV-L ist für die Entgeltgruppe 1 keine stufe 1 vorgesehen

cyrix42:
Gemeint sein dürfte Stufe 2 der EG 1, was dort die Eingangsstufe ist.

MarieH:

--- Zitat von: cyrix42 am 10.12.2023 15:39 ---Also der Zoll schreibt folgendes dazu:


--- Zitat ---Alle im Austauschverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer stehenden Geldleistungen des Arbeitgebers sind geeignet, den Mindestlohnanspruch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zu erfüllen. Von den im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen des Arbeitgebers fehlt nur solchen die Erfüllungswirkung, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen.

--- End quote ---

Ob jetzt die IAP einer "besondere gesetzliche Zweckbestimmung" besitzt, wäre zu klären. Ansonsten wäre sie anzurechnen.

@RsQ: Im Jahr 2021 gab es jedenfalls bundesweit insgesamt 725 VZÄ in der EG 1 im öffentlichen Dienst der Länder (also wohl TV-L + TV-H); bei insgesamt knapp 1 Mio. VZÄ.

--- End quote ---

Ohje, da gehe ich nun nicht drauf ein! Du vergleichst Äpfel und Birnen.

cyrix42:
Das war dann ja mal ein schlagendes Argument, liebste Obstbauerin...

MarieH:
 :-X  :D

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