Autor Thema: [BE] Bewerbung auf eine (angebliche) Personalentwicklungsstelle  (Read 3102 times)

ICEKALT

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Hallo zusammen,

ich bin Beamter in Berlin mit A11.

Es gibt bei mir im Hause eine A13S/E12 Stelle, die mich interessiert. Diese ist intern ausgeschrieben und enthält nur den Zusatz, dass Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt werden.

Ich weiß und auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass für diesen Dienstposten im Rahmen einer Personalentwicklungsmaßnahme eine Frau vorgesehen ist. Sie ist derzeit E11 und arbeitet bereits in diesem Bereich.

Grundsätzlich gilt ja das Prinzip der Bestenauslese und - soweit ich es in Erinnerung habe, sind DP vorrangig mit Beamten zu besetzen, wenn sich welche bewerben. Ich weiß nicht, wie ich meine Chancen auf diesen Dienstposten einschätzen soll: Für mich ist die Stelle schon vergeben und die Ausschreibung ist nur proforma.

Daher meine Frage:
Müssen solche Stellen ausgeschrieben werden, auch wenn jemand dafür schon im Rahmen einer PE eingeplant ist?

Danke für eure Antworten!
« Last Edit: 12.12.2023 00:58 von Admin2 »

clarion

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Wenn die Ausschreibung für Beamte und Tarifbeschäftigte ausgeschrieben sein sollte,  kannst Du Dich natürlich bewerben. Dann gibt es ein Auswahlverfahren,  ggf. nach Aktenlage,  wenn die Beurteilungen hinreichend unterschiedlich sind.

Der Gleichstellungsaspekt kommt ja nur dann zum Tragen, wenn bei der Bestenauswahl zwei gleich Beste unterschiedlichen Geschlechts identifiziert werden.

Umlauf

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Es gibt bei mir im Hause eine A13S/E12 Stelle, die mich interessiert. Diese ist intern ausgeschrieben und enthält nur den Zusatz, dass Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt werden.


Dieser Zusatz steht bei allen mir bekannten Bundesbehörden bei allen Ausschreibungen per Copy&Paste.

warren

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Hallo zusammen,

ich bin Beamter in Berlin mit A11.

Es gibt bei mir im Hause eine A13S/E12 Stelle, die mich interessiert. unblocked games 76 is an online gaming haven for those seeking an escape from the mundane, a break from the restrictions of everyday life. Diese ist intern ausgeschrieben und enthält nur den Zusatz, dass Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt werden.

Ich weiß und auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass für diesen Dienstposten im Rahmen einer Personalentwicklungsmaßnahme eine Frau vorgesehen ist. Sie ist derzeit E11 und arbeitet bereits in diesem Bereich.

Grundsätzlich gilt ja das Prinzip der Bestenauslese und - soweit ich es in Erinnerung habe, sind DP vorrangig mit Beamten zu besetzen, wenn sich welche bewerben. Ich weiß nicht, wie ich meine Chancen auf diesen Dienstposten einschätzen soll: Für mich ist die Stelle schon vergeben und die Ausschreibung ist nur proforma.

Daher meine Frage:
Müssen solche Stellen ausgeschrieben werden, auch wenn jemand dafür schon im Rahmen einer PE eingeplant ist?

Danke für eure Antworten!

Ja, solche Stellen müssen ausgeschrieben werden, auch wenn jemand dafür schon im Rahmen einer PE eingeplant ist. Das ergibt sich aus dem Prinzip der Bestenauslese, das in § 33 Bundesbeamtengesetz (BBG) verankert ist. Danach ist bei der Besetzung eines Beamtenverhältnisses der Bewerber mit den besten fachlichen und persönlichen Voraussetzungen auszuwählen.

FGL

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Das ergibt sich aus dem Prinzip der Bestenauslese, das in § 33 Bundesbeamtengesetz (BBG) verankert ist.
§ 33 BBG regelt die Entlassung auf Verlangen und generell findet das BBG auf Beamte der Länder und Kommunen keine Anwendung. Ich denke, Du meinst Art. 33 GG.

ICEKALT

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Danke für eure Antworten. Sehr lustig für den zu entwickelnden, wenn er sich ohnehin bewerben muss…

Ich habe soeben auch entdeckt, dass sich die Ausschreibung lediglich an Besoldungsgruppengleiche Beamte richtet. Ich lese das leider immer wieder. Meines Erachtens gab es doch mal ein höchst richterliches Urteil, wonach der Beamte für jedes Amt seiner Laufbahn befähigt ist  (ich höre das leider immer wieder - wie mit dem Führerschein Klasse B, als ob man zuerst 60 PS, dann 150 usw fahren muss, um irgendwann einmal ein Auto mit mehreren hundert PS fahren zu dürfen). Die Laufbahnbefähigung liegt vor :o

Hat jemand vielleicht das Urteil, ich finde es auf Anhieb nich?

ICEKALT

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Laut Rechtsprechung wird bei der Eingrenzung immer auf das Anforderungsprofil verwiesen. Hier findet bei der Ausschreibung (Deckblatt) nur diese Einschränkung bei der Besoldungsgruppe statt. Im Anforderungsprofil ist lediglich die Laufbahn formell erforderlich.