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[MV] Besoldungsrunde 2023-2025 Mecklenburg Vorpommern

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Mitleser:
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/59812/amtsangemessene_alimentation_der_landesbeamtinnen_und_landesbeamten.pdf

Vielleicht gibts ja bald Neuigkeiten^^

snracket:
Langsam sollte unser Finanzminister überlegen, ob der aktuelle Gesetzentwurf überarbeitet werden sollte. Die anderen Länder haben es wohl besser verstanden, wie zu verfahren ist. Unabhängig davon ist die Besoldung auch mit diesen Schritten weit von einer amtsangemessenen Besoldung entfernt. 

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122333.msg342495.html#msg342495

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Antw:[BB] Besoldungsrunde 2023-2025 Brandenburg
« Antwort #18 am: 19.02.2024 23:01 »

    Zitat

Ich zitiere mal den DBB Brandenburg zu den Planungen im Land Brandenburg bezüglich einer amtsangemessenen Besoldung:

"Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg sieht vor, dass im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die erste Erhöhungsstufe vom 01.11.2024 auf den 01.01.2024 vorgezogen wird. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung von 4,76 Prozent vor, dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamte, als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das Land Brandenburg hat hierbei (genau wie z.B. auch die Länder Sachsen und Thüringen) nicht die Erhöhung von 200 EURO in der ersten Stufe gewählt, sondern die von den Tarifparteien im Tarifvertrag festgelegte lineare Erhöhung in Höhe von 4.76 Prozent. Hierdurch werde das Abstandsgebot gewahrt. Die Anwärterbezüge werden am 01.01.2024 um 100 EURO erhöht.

Daneben werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 01.01.2024 auf 357,36 EURO erhöht, für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 EURO.

Ab dem 01.07.2024 erfolgt die für den 01.02.2025 vereinbarte Erhöhung um 5,54 Prozent, wobei die Abweichung des Prozentwertes der linearen Anpassung in Hohe von 0,04 Prozent gegenüber dem Tarifergebnis sich aus der systemgerechten Übertragung des im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vereinbarten Mindesterhöhungsbetrages von 340 Euro durch Umrechnung in eine allgemeine lineare Erhöhung ergibt. Auch hier wurde die lineare Variante im Hinblick auf das Abstandsgebot gewählt. Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 EURO, die Familienzuschläge werden ebenfalls um 5,54 Prozent erhöht."
     

Altoran:
Unglücklicherweise geht der Blick des Finanzministers in Richtung HH, NS und SH. Alles Bundesländer, die das zweifelhafte Modell der Mehrverdienerfamilie als Berechnungsgrundlage nehmen und allesamt Bundesländer, die unterdurchschnittlich besolden. Offenbar soll hier ein gemeinschaftlicher norddeutscher Besoldungskeller geschaffen werden.

In Sachsen hat man offenbar auch verstanden und besoldet laut Prognose 2025 teilweise besser als Bayern...plus 90% Beihilfeanspruch für Kinder und Lebenspartner.

DT65:
Hallo an alle aus MV in dieser Runde.

Ich habe eine Frage zum aktuellen Weitergang des ganzen Besoldungskomplexes,
leider erhalte ich von der Gewerkschaft und den offiziellen Kanälen keine Information wie es nun mit der amtsangemessenen Alimentation in MV weitergeht.
Wird nun der Entwurf vom 12.01.2024 durch die Gewerkschaften geprüft?
Beim DGB findet sich eine STE, von den anderen Gewerkschaften ist nichts zu finden. Wann das Gesetz beschlossen werden soll, lässt sich auch nicht herausfinden, ebensowenig ob es doch noch eine Wendung zum "Guten" geben könnte...
Vielleicht weiß ja hier jemand mehr. Die Kommunikation der Gewerkschaften ist jedenfalls mehr als dürftig.
Besten Gruß

EinMecklenburger:
Ich werde gegen die Ablehnung des Widerspruchs 2023 Klage einlegen. Empfehle ich auch allen anderen

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