Kurze Frage. ich erhalte nur den familienbezogenen Anteil zum Familienzuschlag, also nicht den Familienzuschlag selbst, weil eine andere Person in meinem Haushalt (auch Beamte) den Familienzuschlag für Ihre Kinder (nicht gemeinsame) erhält. Ich bekomme somit nur den familienbezogenen Anteil für meine Kinder, welche vorübergehend in unserem Haushalt leben. Steht mir mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der wahrscheinlich späteren Zustimmung im Landtag somit auch die Anhebung des Sonderzuschlags bei der Jahressonderzahlung für jedes berücksichtigungsfähige Kind von 25,56 Euro auf 300 Euro zu?