Hallo zusammen,
ich bin Beamter einer niedersächsischen Kommune und noch nach Lebensalter eingestuft worden, z.Z. Stufe 10. Kann mir jemand sagen, ob ich diese Stufe bei einem Wechsel nach NRW mitnehmen würde oder ob ich nach Dienstzeit dort neu eingestuft würde? Da ich erst mit 34 verbeamtet worden bin, bin ich erst seit 15 Jahren Beamter und wäre bei Einstufung nach Dienstzeit deutlich niedriger einzustufen.
Gruß
ccb