Autor Thema: [NW][NI] Stufenmitnahme bei Wechsel noch Nds nach NRW?  (Read 2151 times)

ccb

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Hallo zusammen,

ich bin Beamter einer niedersächsischen Kommune und noch nach Lebensalter eingestuft worden, z.Z. Stufe 10. Kann mir jemand sagen, ob ich diese Stufe bei einem Wechsel nach NRW mitnehmen würde oder ob ich nach Dienstzeit dort neu eingestuft würde? Da ich erst mit 34 verbeamtet worden bin, bin ich erst seit 15 Jahren Beamter und wäre bei Einstufung nach Dienstzeit deutlich niedriger einzustufen.

Gruß
ccb
« Last Edit: 08.06.2024 02:46 von Admin »

bettelmusikant

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Antw:Stufenmitnahme bei Wechsel noch Nds nach NRW?
« Antwort #1 am: 06.06.2024 13:16 »
Was heißt "Wechsel"? Bei einer Neuernennung müsste m. E. die Festsetzung auf jeden Fall nach Erfahrungszeiten erfolgen.

Bei diesem Urteil (Bayern) wurde auch bei Versetzung nach dem neuen System (neu) festgesetzt
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-2064?all=False

Hier noch was anderes zu dem Thema.
https://www.bpr-bbs.de/images/pdf/Grundgehalt%20nach%20ES.pdf

ccb

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Antw:Stufenmitnahme bei Wechsel noch Nds nach NRW?
« Antwort #2 am: 06.06.2024 13:34 »
Ein Wechsel von meiner Kommune zu einer Kommune in NRW würde im Wege einer Versetzung laufen.

Vielen Dank für die beiden Links.

Gruß
ccb