Ich bin auch auf das Gesetz gespannt und ich kann mir nicht vorstellen, dass Strobl, nachdem er das als Innenminister losgelassen hat:
"Unsere Beamtenschaft ist gerade in der Krise der Demokratie das Rückgrat des Staates. Die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten."
nun zulassen kann, dass die überwiegende Mehrheit in Polizei und Justiz um mehrere Prozente! rasiert wird. Steht er ja schön von seinem grünen Finanzminister düpert da.
Und Bayaz unser Finanzminister...der Grünfink:
"Ich werde den Beteiligten in Baden-Württemberg vorschlagen, das Tarifergebnis auch inhaltsgleich auf unsere Beamtinnen und Beamte zu übertragen"
Hat er da offensichtlich gelogen? Man muss beide öffentlich an ihre Versprechen erinnern.
Würde mich wirklich interessieren was die Gewerkschaften der Polizei und Justiz zu sagen.
Lachhaft dass Rosenberger dem auch noch positiv zustimmt.
Interessiert mich auch was die GEW meint, dass mit der neuen Umrechnung hauptsächlich die Grundschulkolleginnen betroffen sind.
Denn machen wir uns nichts vor...die Mehrzahl der Gymnasial- und Sekundarstufenlehrkräfte inkl. meinereiner ist bei der Umrechnung fein raus. Und die meisten Beamten mit A 13 und 14 sitzen in den Lehrerzimmern.
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-jetzt-geld-in-die-hand-zu-nehmen-ist-gut-und-richtig/Je öfter ich die obige Stellungnahme des Beamtenbunds Ba-Wü lesen, desto mehr gruselt es mich
-Damit werde das Land nicht nur seiner
Verantwortung als Dienstherr gerecht, sondern mache in Zeiten
akuten Fachkräftemangels den öffentlichen Dienst
für potenzielle Bewerber attraktiver.
-....begrüßt die schnelle Entscheidung der Landesregierung, das Tarifergebnis TV-L
systemgerecht und
zeitnah zu übernehmen...-Mehr Geld gibt es erstmals
Ende März 2024 mit den April-Bezügen.
-Die Übertragungsmodalitäten bewertet BBW-Chef Rosenberger
generell positiv.
-Mit der Umrechnung des Sockelbetrags von 200 Euro, den das TV-L-Ergebnis vorsieht, in eine lineare Erhöhung
von 3,6 % werde der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung getragen
und das
Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt.Wenn ich es nicht besser wüßte, könnte man meinen, diese Bewertung stammt eher vom Finanzminister als von Herr Rosenberger.