Autor Thema: [BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg  (Read 226954 times)

Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #150 am: 21.12.2023 14:47 »
jetzt ruder der dbb bw doch zurück:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/

Und wie will man den unteren Besoldungsgruppen einen Zuschlag gewähren, ohne dass das Abstandsgebot nach oben wieder verletzt wird? Dann müsste ja jeder ca. 7 % anstatt 3,6 % bekommen, wenn man von mindestens 200 € brutto mehr in den untersten Besoldungsgruppen ausgeht. Nicht dass ich da was dagegen hätte, aber daran glaubt ja wohl niemand.
Vor allem wird der 200 € Sockel ja teilweise bis in A14 nicht erreicht. Von unteren Besoldungsgruppen kann da keine Rede sein.

Und selbst das würde für eine amtsangemessene Alimentation nicht reichen.

Aber irgendwann kommt die eh...
Der war gut :). Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr als dass.....

Versuch

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #151 am: 21.12.2023 16:19 »
jetzt ruder der dbb bw doch zurück:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/

Und wie will man den unteren Besoldungsgruppen einen Zuschlag gewähren, ohne dass das Abstandsgebot nach oben wieder verletzt wird? Dann müsste ja jeder ca. 7 % anstatt 3,6 % bekommen, wenn man von mindestens 200 € brutto mehr in den untersten Besoldungsgruppen ausgeht. Nicht dass ich da was dagegen hätte, aber daran glaubt ja wohl niemand.
Vor allem wird der 200 € Sockel ja teilweise bis in A14 nicht erreicht. Von unteren Besoldungsgruppen kann da keine Rede sein.

Und selbst das würde für eine amtsangemessene Alimentation nicht reichen.

Aber irgendwann kommt die eh...
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Recht bleibt Recht



Poincare

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #154 am: 22.12.2023 08:04 »
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/
Siehe Antwort S. 10, Nr. 146.

Ich sehe gar keine Kommentare oder ähnliches, auf was bezieht sich die Seitenzahl?
Das klingt ja eher nach mehr Besoldung als nach mehr Verfassungskonformität.

HABICHThatzweiH

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #155 am: 22.12.2023 08:17 »
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/
Siehe Antwort S. 10, Nr. 146.

Ich sehe gar keine Kommentare oder ähnliches, auf was bezieht sich die Seitenzahl?
Das klingt ja eher nach mehr Besoldung als nach mehr Verfassungskonformität.
Er wollte damit nur ausdrücken, dass der Link auf Seite 10 schon geteilt wurde.

pape

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #156 am: 22.12.2023 09:01 »
In dem Artikel wird die Besoldungserhöhung ganz anders verkauft:

https://www.news.de/politik/857477434/buergergeld-erhoehung-laesst-beamtensold-steigen-diese-bundeslaender-erhoehen-die-besoldung-von-beamten/1/

Zu BW:
In Baden-Württemberg müsse noch geprüft werden, ob es unabhängig vom Tarifvertrag weitere Anpassungen geben müsse, um den Abstand zum Existenzminimum zu wahren.

Mal sehen was sich also bei uns noch ergibt. Steht wohl noch nichts fest

SwenTanortsch

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #157 am: 22.12.2023 09:10 »
Die Planung aus dem FM sind sachlich mehr als verwegen:

Man nimmt das Abstandsgebot zwischen vergleichbaren Besoldungsdgruppen zum Anlass, keinen Sockel im Sinne der Tarifeinigung auf das Besoldungsrecht zu vollziehen. Stattdessen vollzieht man eine prozentuale Übertragung, die im Ergebnis in den weit überwiegenden Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen zu einem deutlich geringeren Besoldungsniveau führt, um dann den unteren Besoldungsgruppen einen Zuschlag gewähren zu wollen, der im Ergebnis zu einer Verletzung des Abstandsgebots zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen führen dürfte - im Ergebnis geht es also weiterhin ausschließlich darum, mittels verfassungswidriger Regelungen Personalkosten in massiver Art und Weise einzusparen, was alle wissen, ohne den Elefanten im Raum als solchen zu benennen. Wenn man als Gewerkschaft das hinsichtlich des Besoldungsrechts kaputte Rechtsstaatsverständnis der politischen Klasse unterstützt, indem man es nicht als solches benennt, muss man sich nicht wundern, wenn es nur noch immer mehr zerbricht.

Den hergebrachten Grundsatz des Abstandsgebots zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen hat das Bundesverfassungsgericht 2017 als solchen betrachtet (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/05/rs20170523_2bvr088314.html). 2018 ist die Absenkung der Eingangstufenbesoldung in  Baden-Württemberg als verfassungswidrig betrachtet worden (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/ls20181016_2bvl000217.html) - und nun reproduziert man weitgehend ähnliche Entscheidungen erneut. Wie könnte man auf Basis einer solchen Missachtung der bundesverfassungsgerichtlichen Judikate erwarten, dass das zukünftig nicht zu schweren Folgen aus Karlsruhe führen muss? Der nun ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Müller hat gerade zu solcherart Politikgestaltung alles, was nötig ist, gesagt: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/verfassungsrichter-peter-mueller-100.html

Es ist gut, dass in Polen gerade der Weg zurück in die Rechtsstaatlichkeit von der neuen Regierung in Angriff genommen wird.

HABICHThatzweiH

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #158 am: 22.12.2023 09:15 »
In dem Artikel wird die Besoldungserhöhung ganz anders verkauft:

https://www.news.de/politik/857477434/buergergeld-erhoehung-laesst-beamtensold-steigen-diese-bundeslaender-erhoehen-die-besoldung-von-beamten/1/

Zu BW:
In Baden-Württemberg müsse noch geprüft werden, ob es unabhängig vom Tarifvertrag weitere Anpassungen geben müsse, um den Abstand zum Existenzminimum zu wahren.

Mal sehen was sich also bei uns noch ergibt. Steht wohl noch nichts fest


Naja, dass die Besoldung nicht verfassungskonform ist, dafür muss man kein Hellseher sein. Komplett wird sich das Land BW auch da nicht rauswinden können. Ich bin echt gespannt, mit welchem Taschenspielertricks das Land es dieses Mal versucht, eine Anpassung klein zu rechnen. Noch mehr Besoldungsgruppen kann man ja jetzt schon nicht mehr wegkürzen (obwohl wer weiß 🙄). Bald gibt es nur noch den gehobenen und höheren Dienst und man ist mit Bachelor-Studium sagenhafte 15 % Existenzminimum entfernt 🥳

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.tarifabschluss-der-laender-nachbesserung-fuer-beamte-gefordert.3b4fdba3-971f-4d3b-8303-5663770d7ec1.html
Kann jemand den Inhalt dieses Artikels wiedergeben? Ist leider hinter einer PayWall.

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #159 am: 22.12.2023 09:33 »
Das LBV BW hat soeben neue Infos veröffentlicht:

https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2


"Übertragung der Tarifeinigung auf die Besoldung und Versorgung
Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Empfängerinnen und Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld übertragen werden soll.

Im Besoldungsbereich sollen entsprechend des TV Inflationsausgleich vom 9. Dezember 2023 ebenfalls eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in Höhe von jeweils 120 Euro (jeweils bei Vollbeschäftigung) gewährt werden. Im Versorgungsbereich soll die Übertragung der tariflich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen wie bei früheren Einmalzahlungen systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- bzw. Hinterbliebenensatzes erfolgen.

Der zum 1. November 2024 tariflich vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro soll systemgerecht in Form einer linearen Anpassung in Höhe von 3,6 Prozent auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Die weitere tarifliche Entgeltsteigerung zum 1. Februar 2025 in Höhe von 5,5 Prozent, mindestens jedoch 340 Euro, soll als weitere systemgerechte lineare Anpassung in Höhe von 5,6 Prozent gewährt werden. Dabei wird der tariflich vereinbarte Mindestbetrag ebenfalls systemgerecht in Form einer ergänzenden linearen Anpassung von 0,1 Prozent berücksichtigt. Die Umrechnung des tariflichen Sockel- sowie des Mindestbetrags ist aufgrund des in der Grundgehaltstabelle verankerten Abstandsgebots zwischen Besoldungsgruppen erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2017 hierzu ausgeführt, dass ein Verbot besteht, relative Abstände zwischen den Besoldungsgruppen abzuschmelzen.

Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen."

Sleyana

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #160 am: 22.12.2023 09:48 »

Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen."

Ach... jetzt wird das nicht in die Grundbesoldung integriert sondern über Zuschläge geregelt.

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #161 am: 22.12.2023 09:57 »

Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen."

Ach... jetzt wird das nicht in die Grundbesoldung integriert sondern über Zuschläge geregelt.

Vielleicht hofft das FM, dass diese "Sonderzuwendungen" nicht bei der Berechnung des Abstandsgebots herangezogen werden? Jetzt wird das Ganze immer mehr zum Flickwerk, um irgendwie alle zufrieden zu stellen. Am Ende alles so unübersichtlich, dass keiner mehr durchblickt und sich auch nicht mehr mit den anderen vergleichen kann. Soll vielleicht die Widerspruchsflut reduzieren.

Grundsätzlich ist ja nichts gegen eine Umrechnung des Sockelbetrags in eine prozentuale Erhöhung einzuwenden. Aber wenn, dann in einer Höhe, die in der niedrigsten Besoldungsgruppe mindestens den 200 Euro entspricht. Wurde hier ja schon mehrfach ausgeführt. Ist aber wohl zu teuer. Besser wäre: Übertragung des Tarifergebnisses 1:1 inklusive Sockel. Davon losgelöst die Herstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation durch eine zusätzliche prozentuale Erhöhung über alle Besoldungsstufen hinweg, was die Abstände etwas entzerren würde.

HABICHThatzweiH

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« Antwort #162 am: 22.12.2023 10:08 »
Das LBV BW hat soeben neue Infos veröffentlicht:

https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2


"Übertragung der Tarifeinigung auf die Besoldung und Versorgung
Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Empfängerinnen und Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld übertragen werden soll.

Im Besoldungsbereich sollen entsprechend des TV Inflationsausgleich vom 9. Dezember 2023 ebenfalls eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in Höhe von jeweils 120 Euro (jeweils bei Vollbeschäftigung) gewährt werden. Im Versorgungsbereich soll die Übertragung der tariflich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen wie bei früheren Einmalzahlungen systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- bzw. Hinterbliebenensatzes erfolgen.

Der zum 1. November 2024 tariflich vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro soll systemgerecht in Form einer linearen Anpassung in Höhe von 3,6 Prozent auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Die weitere tarifliche Entgeltsteigerung zum 1. Februar 2025 in Höhe von 5,5 Prozent, mindestens jedoch 340 Euro, soll als weitere systemgerechte lineare Anpassung in Höhe von 5,6 Prozent gewährt werden. Dabei wird der tariflich vereinbarte Mindestbetrag ebenfalls systemgerecht in Form einer ergänzenden linearen Anpassung von 0,1 Prozent berücksichtigt. Die Umrechnung des tariflichen Sockel- sowie des Mindestbetrags ist aufgrund des in der Grundgehaltstabelle verankerten Abstandsgebots zwischen Besoldungsgruppen erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2017 hierzu ausgeführt, dass ein Verbot besteht, relative Abstände zwischen den Besoldungsgruppen abzuschmelzen.

Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen."

Das ist ja am Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten. Einerseits von Abstandsgebot faseln, aber dann sollen bestimmte Gruppen einen Zuschlag außerhalb der Grundbesoldung erhalten, was natürlich NICHT zu einer Stauchung der Besoldung führt 🤣🤣🤣 die im Finanzministerium haben doch wirklich Lack gesoffen. Wenn's nicht so traurig wäre, könnte man echt ein Stand-Up Comedy Programm daraus machen.
Und wenn wir von den mind. 200 € brutto ausgehen, müsste ja fast jeder der A-Besoldung einen Zuschlag erhalten. Wer glaubt denn wirklich, dass das passiert.
Außerdem würde ich gerne mal die Rechnung sehen wie die Umrechnung des 200 € Sockels bei einer linearen Erhöhung von 3,6 % aufwandsneutral sein soll. Geschätzt über 90 % der Beamten haben bei dieser Umrechnung weniger, insgesamt soll es aber aufwandsneutral sein. AHA. Die halten uns wirklich alle für dumm.

HABICHThatzweiH

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« Antwort #163 am: 22.12.2023 10:14 »
Wie sieht außerdem die Rechnung aus, dass die 3,6 % + 5,6 % mind. 340 € ergeben, von denen der LBV faselt?
Da bleibt man bei den unteren Besoldungsgruppen doch weit drunter.

LehrerBW

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« Antwort #164 am: 22.12.2023 10:19 »
Ja…das ist genau die Wertschätzung made in the Länd, die ich mir von unserem Dienstherren erwartet habe.
Trickserei soweit das Auge reicht um auf dem Rücken der Beamten Geld einzusparen.
Würde mich nicht wundern wenn die „gestaffelten Sonderzahlungen“ nach oben hin wieder abschmelzen wie bei den Kinderzulagen und damit wieder das Abstandsgebot verletzen welches man gerade erst herangezogen hat um bei den unteren Rängen einzusparen.
Es ist zum kotzen