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[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
HABICHThatzweiH:
--- Zitat von: Sleyana am 22.12.2023 11:32 ---
--- Zitat von: axum705 am 22.12.2023 10:52 ---Wenn es tatsächlich neben dem Kinderzuschlag aus dem Vier-Säulen-Modell nun einen weiteren Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben sollte, bleibt mir echt die Spucke weg. BW ist sowohl bei der abgesenkten Eingangsbesoldung als auch bei der nach Besoldungsgruppen gestaffelte Verzögerung von Tarifsteigerungen bereits geschnappt. Ich verstehe nicht, warum die Juristen dort schon wieder auf solche Lösungen setzen können. Ich gehe fest davon aus, dass wie in anderen Bundesländer ein fiktives Partnereinkommen unterstellt werden wird, um die 115% zu erreichen. Oder sie nehmen sich Hamburg als Vorbild. Da gibt es unter bestimmten Konstellationen ja jetzt die Einheitsbesoldung von A6 bis Mitte A10.
Daher an alle: Widerspruch erheben! Noch habt ihr ein paar Tage Zeit.
--- End quote ---
Bin mal gespannt wie die das in ein paar Jahren begründen möchten bei meiner Partnerin die schwerbehindert ist mit Merkzeichen H,Bl,B und G sowie ein GdB von 100 ein Einkommen haben soll. Natürlich kann sie arbeiten, aber Vollzeit? Mit einem hohen Einkommen bei einem Arbeitsmarkt der schlichtweg Behindertenfeindlich ist?
Mutig wenn das LBV und das Finanzministerium durchzieht.
EDIT: Stellungnahme vom Finanzministerium liegt vor!
Sehr geehrte Frau Sleyana,
vielen Dank für Ihre unten stehende Nachricht vom 14. Dezember 2023.
Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll.
Der zum 1. November 2024 tariflich vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro soll systemgerecht in Form einer linearen Anpassung in Höhe von 3,6 Prozent auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Die weitere tarifliche Entgeltsteigerung zum 1. Februar 2025 in Höhe von 5,5 Prozent, mindestens jedoch 340 Euro, soll als weitere systemgerechte lineare Anpassung in Höhe von 5,6 Prozent gewährt werden. Dabei wird der tariflich vereinbarte Mindestbetrag ebenfalls systemgerecht in Form einer ergänzenden linearen Anpassung von 0,1 Prozent berücksichtigt. Die Umrechnung des tariflichen Sockel- sowie des Mindestbetrags ist aufgrund des in der Grundgehaltstabelle verankerten Abstandsgebots zwischen Besoldungsgruppen erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 und 2 BvR 905/14 - hierzu ausgeführt, dass ein Verbot besteht, relative Abstände zwischen den Besoldungsgruppen abzuschmelzen. Die Eins-zu-eins-Übertragung eines Sockels- oder Mindestbetrags würde zu einer solchen Abschmelzung führen.
Ungeachtet dessen nimmt das Land die Situation seiner Beamtinnen und Beamten insbesondere auch des mittleren sowie des gehobenen Dienstes sehr ernst und plant ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen in der Besoldung tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau (u. a. Bürgergeld) bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen. Damit knüpft das Land konsequent an das erst vor gut einem Jahr eingeführte 4-Säulen-Modell an, welches u. a. mit Ämteranhebungen im mittleren Dienst im bundesweiten Vergleich einmalig ist. Die Maßnahmen des 4-Säulen-Modells wurden seinerzeit zusätzlich zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 29. November 2021 eingeführt und haben insbesondere die Beamtinnen und Beamten im mittleren und teilweise im gehobenen Dienst im Blick. Diese profitieren seither vor allem von erheblichen Grundgehaltssteigerungen teilweise im Bereich mehrerer hundert Euro pro Monat.
Bevor Sie sich eine abschließende Meinung zu den Besoldungsmaßnahmen in Folge des Tarifergebnisses bilden, bitte ich Sie, die weiteren Entwicklungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung abzuwarten.
Ich hoffe, dass die obigen Informationen einstweilen weiterhelfen und wünsche Ihnen eine geruhsame Weihnachtszeit sowie ein gesundes neues Jahr 2024.
Freundliche Grüße
Vorname Nachname
Ministerium für Finanzen
Baden-Württemberg
Referat 14 - Besoldungsrecht, Stellenplan
Schlossplatz 4
70173 Stuttgart
--- End quote ---
Wie sehr will man sich in einem Schreiben selbst wiedersprechen?
Finanzministerium: "JAAAAAA" 🤣🤣
Einerseits was von Abstandsgebot faseln und gleichzeitig nochmal betonen, wie toll das 4 Säulen Modell doch ist, wo genau das passiert ist, was sie jetzt vermeiden wollen. Eine dermaßene Stauchung der Tabelle, dass ich glatt Rückenschmerzen bekomme, wenn ich nur daran denke.
HABICHThatzweiH:
--- Zitat von: Bauernopfer am 22.12.2023 11:43 ---
--- Zitat von: HABICHThatzweiH am 22.12.2023 10:14 ---Wie sieht außerdem die Rechnung aus, dass die 3,6 % + 5,6 % mind. 340 € ergeben, von denen der LBV faselt?
Da bleibt man bei den unteren Besoldungsgruppen doch weit drunter.
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...dabei wird der tariflich vereinbarte Mindestbetrag (340 €) ebenfalls systemgerecht in Form einer ergänzenden linearen Anpassung von 0,1 Prozent berücksichtigt...
Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket (?) zu verstehen."
Kann man das auch so verstehen?
Man versucht irgendwie zu konstruieren, dass, unter jederzeitiger Einhaltung (also auch bis Ende 2024) des Mindestabstands zur Grundsicherung, ab 2/2025 jeder mindestens eine Erhöhung von 340 € erhalten soll.
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Diese Befürchtung habe ich auch. Und damit würde ich in A11 wieder leer ausgehen... Bald sitzt der mittlere Dienst mir gehaltstechnisch auf dem Schoß.
LehrerBW:
--- Zitat von: Bauernopfer am 22.12.2023 11:43 ---
Kann man das auch so verstehen?
Man versucht irgendwie zu konstruieren, dass, unter jederzeitiger Einhaltung (also auch bis Ende 2024) des Mindestabstands zur Grundsicherung, ab 2/2025 jeder mindestens eine Erhöhung von 340 € erhalten soll.
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Womit wieder das Abstandsgebot verletzt wäre
Bauernopfer:
--- Zitat von: Sleyana am 22.12.2023 11:32 ---
--- Zitat von: axum705 am 22.12.2023 10:52 ---Wenn es tatsächlich neben dem Kinderzuschlag aus dem Vier-Säulen-Modell nun einen weiteren Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben sollte, bleibt mir echt die Spucke weg. BW ist sowohl bei der abgesenkten Eingangsbesoldung als auch bei der nach Besoldungsgruppen gestaffelte Verzögerung von Tarifsteigerungen bereits geschnappt. Ich verstehe nicht, warum die Juristen dort schon wieder auf solche Lösungen setzen können. Ich gehe fest davon aus, dass wie in anderen Bundesländer ein fiktives Partnereinkommen unterstellt werden wird, um die 115% zu erreichen. Oder sie nehmen sich Hamburg als Vorbild. Da gibt es unter bestimmten Konstellationen ja jetzt die Einheitsbesoldung von A6 bis Mitte A10.
Daher an alle: Widerspruch erheben! Noch habt ihr ein paar Tage Zeit.
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EDIT: Stellungnahme vom Finanzministerium liegt vor!
Sehr geehrte Frau Sleyana,
vielen Dank für Ihre unten stehende Nachricht vom 14. Dezember 2023.
Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf die Beamtinnen und Beamten.... Damit knüpft das Land konsequent an das erst vor gut einem Jahr eingeführte 4-Säulen-Modell an, welches u. a. mit Ämteranhebungen im mittleren Dienst im bundesweiten Vergleich einmalig ist. Die Maßnahmen des 4-Säulen-Modells wurden seinerzeit zusätzlich zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 29. November 2021 eingeführt und haben insbesondere die Beamtinnen und Beamten im mittleren und teilweise im gehobenen Dienst im Blick....
Bevor Sie sich eine abschließende Meinung zu den Besoldungsmaßnahmen in Folge des Tarifergebnisses bilden, bitte ich Sie, die weiteren Entwicklungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung abzuwarten.
Ich hoffe, dass die obigen Informationen einstweilen weiterhelfen und wünsche Ihnen eine geruhsame Weihnachtszeit sowie ein gesundes neues Jahr 2024.
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"...Die Maßnahmen des 4-Säulen-Modells wurden seinerzeit zusätzlich zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 29. November 2021 eingeführt und haben insbesondere die Beamtinnen und Beamten im mittleren und teilweise im gehobenen Dienst im Blick.", ....wobei wir den Blick auf die höheren Bedoldungsgruppen vollständig vernachlässigt haben ;)
.....bitte ich Sie, die weiteren Entwicklungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung abzuwarten....die sich noch einige Monate in die Länge ziehen werden.
Bis dahin "wünsche ich Ihnen eine geruhsame Weihnachtszeit, ein gesundes neues Jahr 2024" sowie ein friedvolles, frohes Osterfest.
Versuch:
--- Zitat von: Bauernopfer am 22.12.2023 11:19 ---
--- Zitat von: axum705 am 22.12.2023 10:52 ---Wenn es tatsächlich neben dem Kinderzuschlag aus dem Vier-Säulen-Modell nun einen weiteren Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben sollte, bleibt mir echt die Spucke weg. BW ist sowohl bei der abgesenkten Eingangsbesoldung als auch bei der nach Besoldungsgruppen gestaffelte Verzögerung von Tarifsteigerungen bereits geschnappt. Ich verstehe nicht, warum die Juristen dort schon wieder auf solche Lösungen setzen können. Ich gehe fest davon aus, dass wie in anderen Bundesländer ein fiktives Partnereinkommen unterstellt werden wird, um die 115% zu erreichen. Oder sie nehmen sich Hamburg als Vorbild. Da gibt es unter bestimmten Konstellationen ja jetzt die Einheitsbesoldung von A6 bis Mitte A10.
Daher an alle: Widerspruch erheben! Noch habt ihr ein paar Tage Zeit.
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Bei der momentanen Unzuverlässigkeit der Post würde ich mich darauf nicht verlassen. Mein Widerspruch ging am Dienstag per Einschreiben ans LBV.
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