Autor Thema: [BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg  (Read 128585 times)

HABICHThatzweiH

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #225 am: 08.01.2024 13:08 »
Gibt es denn inzwischen irgendwelche genaueren Neuigkeiten, wie der angebliche Zuschlag zu den 3,6 % aussehen soll?
Über die Strukturzulage wird es wohl kaum gehen, ohne dass es zu viel kostet ;-)
Wahrscheinlich grübelt man noch darüber, wie die Zulage aussehen könnte, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- möglichst nur für die untersten Besoldungsgruppen
- muss in die Gesamtalimentation reinzählen, sodass genügend Abstand zum Grundsicherungsniveau ist.
- am besten sollte diese Zulage nicht an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmen.
- die Zulage darf natürlich nicht dem Abstandsgebot widersprechen.
Dass das alles zusammen nicht geht, dürfte jedem klar sein, aber irgendeine Begrifflichkeit und Begründung wird das Finanzministerium schon finden. Dauert wahrscheinlich nur seeeehr lange. Aber natürlich nur, weil man alle Beamten verfassungsgemäß besolden möchte;-)

Summa summarum...die 3,6% sind schlichtweg zu wenig.
Und einen Zuschlag speziell für die unteren Gruppen darf es nicht geben...eben wegen des Abstandsgebotes, welches sie bemüht haben um den Sockel nicht ausbezahlen zu müssen.
Ich würde eine Wette abschließen, dass es einen Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben wird. Die Frage ist eher, bis zu welcher Besoldungsgruppe sie sich durchringen können, einen Zuschlag zu gewähren. Irgendeine Begründung werden sie schon finden, dass der Zuschlag das Abstandsgebot nicht verletzt, mag sie noch so hirnrissig sein. Oder es wird einfach behauptet, dass der Zuschlag das Abstandsgebot nicht verletzt, ohne eine spezielle Begründung.

RagnarDanneskjoeld

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #226 am: 08.01.2024 14:32 »
Ich könnte mir vorstellen, dass man

- die Höhe der Kostendämpfungspauschale modifiziert
- die 22 freiwilligen Euro Beihilfezuschlag reduziert
- anstatt der pauschalen 25 Euro Zuzahlung zum Deutschlandticket eine "Mobilitätszulage" einführt

wobei dies in allen Fällen jeweils nach Besoldungsgruppe gestaffelt wird.

Das wird natürlich nicht die Differenz 3,6% vs. 200 Euro ausgleichen, aber zumindest abmildern.

Archivsekretärin

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #227 am: 08.01.2024 15:12 »

[/quote]
Ich würde eine Wette abschließen, dass es einen Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben wird. Die Frage ist eher, bis zu welcher Besoldungsgruppe sie sich durchringen können, einen Zuschlag zu gewähren
[/quote]

Du bist da was ganz heißem auf der Spur  ;)

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/

HABICHThatzweiH

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #228 am: 08.01.2024 16:09 »
Habe mir mal die Mühe gemacht den 200 € Sockel auf alle Besoldungstabellen (A, B, C, R und W; ausgenommen Anwärtertabelle) mit allen Erfahrungsstufen umzurechnen.
Geht man in der Berechnung davon aus, dass in allen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen überall genau gleich viele Leute sitzen, kommt man auf einen Durchschnitt von 3,72 %. Ähnlich wird wohl auch das Finanzministerium vorgegangen sein.
Dass diese Berechnungsmethode völlig an der Realität vorbeigeht ist offensichtlich. Ich habe keine genauen Zahlen, aber ich würde mal schätzen, dass bestimmt mind. 70 % der Beamten in BW der A-Besoldung zugeordnet sind. Oder hat hier jemand genauere Daten? In dieser Tabelle würde die durchschnittliche Erhöhung übrigens 4,7 % betragen. Dass bei der Sockelumrechnung von einer kostenneutralen Umrechnung gesprochen wird, ist für mich daher eine bewusste Täuschung. Dass der Beamtenbund diese Umrechnung öffentlich nicht mal hinterfragt, tut sein übriges.

Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #229 am: 08.01.2024 17:33 »
Gibt es denn inzwischen irgendwelche genaueren Neuigkeiten, wie der angebliche Zuschlag zu den 3,6 % aussehen soll?
Über die Strukturzulage wird es wohl kaum gehen, ohne dass es zu viel kostet ;-)
Wahrscheinlich grübelt man noch darüber, wie die Zulage aussehen könnte, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- möglichst nur für die untersten Besoldungsgruppen
- muss in die Gesamtalimentation reinzählen, sodass genügend Abstand zum Grundsicherungsniveau ist.
- am besten sollte diese Zulage nicht an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmen.
- die Zulage darf natürlich nicht dem Abstandsgebot widersprechen.
Dass das alles zusammen nicht geht, dürfte jedem klar sein, aber irgendeine Begrifflichkeit und Begründung wird das Finanzministerium schon finden. Dauert wahrscheinlich nur seeeehr lange. Aber natürlich nur, weil man alle Beamten verfassungsgemäß besolden möchte;-)
"die Zulage darf natürlich nicht dem Abstandsgebot (zwischen den Besoldungsgruppen) widersprechen" und
"möglichst nur für die untersten Besoldungsgruppen" schließen sich gegenseitig aus. Wie ich schon mal erwähnt hatte, sitzt derzeit vermutlich ein bemitleidenswerter Beamter des geh. D. im Neuen Schloß und versucht sich vergebens an der Quadratur des Kreises:
Modifizierte Kostendämpfungspauschale - nicht jeder Beamte reicht Beihilfebelege ein 
Reduzierung der 22 € freiwilliger Beihilfezuschlag - ist selbstredend freiwillig, hat nicht jeder Beamte abgeschlossen
anstatt der pauschalen 25 Euro Zuzahlung zum Deutschlandticket eine "Mobilitätszulage" einführen - betrifft nur Ticketinhaber, Versorgungsempfänger sind nicht berücksichtigt
:-\ :-\ :-\


Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #230 am: 08.01.2024 17:54 »
Habe mir mal die Mühe gemacht den 200 € Sockel auf alle Besoldungstabellen (A, B, C, R und W; ausgenommen Anwärtertabelle) mit allen Erfahrungsstufen umzurechnen.
Ich habe keine genauen Zahlen, aber ich würde mal schätzen, dass bestimmt mind. 70 % der Beamten in BW der A-Besoldung zugeordnet sind.
Aufgrund der zahlreichen Lehrer (A12 bis A 16) sind sicherlich mehr als 80% der Beamten in Ba-Wü der A-Besoldung zuzuordnen.

RagnarDanneskjoeld

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #231 am: 08.01.2024 18:43 »
Modifizierte Kostendämpfungspauschale - nicht jeder Beamte reicht Beihilfebelege ein 
Reduzierung der 22 € freiwilliger Beihilfezuschlag - ist selbstredend freiwillig, hat nicht jeder Beamte abgeschlossen
anstatt der pauschalen 25 Euro Zuzahlung zum Deutschlandticket eine "Mobilitätszulage" einführen - betrifft nur Ticketinhaber, Versorgungsempfänger sind nicht berücksichtigt

Auch wenn nicht alle (aber wohl die meisten) Beamten Beihilfebelege einreichen und Beihilfezuschlag bezahlen - es sind Stellschrauben. Falls man dabei zusätzlich Geld einspart, weil nicht alle davon Gebrauch machen - umso günstiger für den Dienstherrn.
Zur Mobilitätszulage: die kann ja unabhängig von einem Deutschlandticket bezahlt werden.

Nicht, dass ich das alles befürwortete - aber so kann ich mir eine Regelung vorstellen.
Abwarten. 

Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #232 am: 08.01.2024 18:51 »
Modifizierte Kostendämpfungspauschale - nicht jeder Beamte reicht Beihilfebelege ein 
Reduzierung der 22 € freiwilliger Beihilfezuschlag - ist selbstredend freiwillig, hat nicht jeder Beamte abgeschlossen
anstatt der pauschalen 25 Euro Zuzahlung zum Deutschlandticket eine "Mobilitätszulage" einführen - betrifft nur Ticketinhaber, Versorgungsempfänger sind nicht berücksichtigt

Auch wenn nicht alle (aber wohl die meisten) Beamten Beihilfebelege einreichen und Beihilfezuschlag bezahlen - es sind Stellschrauben. Falls man dabei zusätzlich Geld einspart, weil nicht alle davon Gebrauch machen - umso günstiger für den Dienstherrn.
Zur Mobilitätszulage: die kann ja unabhängig von einem Deutschlandticket bezahlt werden.

Nicht, dass ich das alles befürwortete - aber so kann ich mir eine Regelung vorstellen.
Abwarten.
Ja dann:
Erhöhung der Vermögenswirksamen Leistung um 3,6% von 6,65 EUR auf 6,89 EUR (großzügig aufgerundet).
Positiver Nebeneffekt: Betrifft nur den mittleren Dienst.

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« Antwort #233 am: 20.01.2024 14:23 »
Wir haben einige "Fehlerhinweise" erhalten, weil wir auf
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/
schreiben, Baden-Württemberg übertrage des Tarifergebnis NICHT wirkungsgleich.
Tenor der Hinweise ist, daß das LBV doch schreibe, es würde wirkungsgleich übertragen.

Hierzu folgendes:
1. Es handelt sich ganz klar NICHT um eine wirkungsgleiche Übertragung, da +3,6% eben etwas anderes sind als +200 EUR
2. Einige Kollegen werden durch die geplante Erhöhung besser gestellt, die meisten aber schlechter
   siehe
    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2024.m.html
3. Daran ändert auch die um ein zehntel Prozentpunkt höhere Erhöhung 2025 nicht substantiell etwas:
    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2025/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2025.m.html
4. Das LBV hat (m.W.) nie behauptet, es würde "wirkungsgleich" übertragen. Sie sprechen nichtssagend von "systemgerecht":
    https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2
     

Bauernopfer

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« Antwort #234 am: 20.01.2024 18:42 »
Wir haben einige "Fehlerhinweise" erhalten, weil wir auf
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/
schreiben, Baden-Württemberg übertrage des Tarifergebnis NICHT wirkungsgleich.
Tenor der Hinweise ist, daß das LBV doch schreibe, es würde wirkungsgleich übertragen.

Hierzu folgendes:
1. Es handelt sich ganz klar NICHT um eine wirkungsgleiche Übertragung, da +3,6% eben etwas anderes sind als +200 EUR
2. Einige Kollegen werden durch die geplante Erhöhung besser gestellt, die meisten aber schlechter
   siehe
    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2024.m.html
3. Daran ändert auch die um ein zehntel Prozentpunkt höhere Erhöhung 2025 nicht substantiell etwas:
    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2025/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2025.m.html
4. Das LBV hat (m.W.) nie behauptet, es würde "wirkungsgleich" übertragen. Sie sprechen nichtssagend von "systemgerecht":
    https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2
   
Das LBV weist des weiteren daraufhin, dass das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen plane, beispielsweise wäre eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen denkbar, um dadurch das Mindestabstandsgebot zum Grundsicherungsniveau einzuhalten.

LehrerBW

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« Antwort #235 am: 20.01.2024 22:17 »
Ich frag mich eh wie sie auf die 3,6% kommen 🤷‍♂️
Das ist m.E. ein komplett willkürlicher Betrag

HABICHThatzweiH

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« Antwort #236 am: 21.01.2024 12:26 »
Ich frag mich eh wie sie auf die 3,6% kommen 🤷‍♂️
Das ist m.E. ein komplett willkürlicher Betrag

Hatte ich bereits beschrieben, was ich vermute. Einziger Unterschied ist, dass ich auf 3,7 % und nicht auf 3,6 % gekommen bin.

LehrerBW

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« Antwort #237 am: 21.01.2024 14:44 »

Hatte ich bereits beschrieben, was ich vermute. Einziger Unterschied ist, dass ich auf 3,7 % und nicht auf 3,6 % gekommen bin.

Wie du selbst sagst...die von dir errechneten 3,72% sind nicht die 3,6%, die die Herren herbeigezaubert haben.
Wundert mich, dass die Zahl durch keine Instanz hinterfragt wird.
Das Verhalten des Beamtenbundes finde ich hier ehrlich gesagt unter aller Kanone.
Momentan harre ich aber einfach der Dinge und beschäftige mich mit den Noten fürs Halbjahreszeugnis.

Und vor allem wundert mich warum unser stellv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nicht auf folgende Aussage festgenagelt wird:

https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/tarifergebnis-der-beschaeftigten-des-oeffentlichen-dienstes-der-laender

„Es ist eine klare Sache, dass wir in Baden-Württemberg das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auch für unsere Beamtinnen und Beamten übernehmen. In Zeiten, in denen unsere Demokratie unter Druck ist wie noch nie seit Bestehen des Landes, brauchen wir einen handlungsfähigen Staat. Unsere Beamtenschaft ist gerade in der Krise der Demokratie das Rückgrat des Staates. Die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten. Im Übrigen trägt sie ihren Teil dazu bei, dass das Land Baden-Württemberg weiter ein attraktiver Arbeitgeber bleibt und im Wettbewerb um die besten Köpfe weiter gut bestehen kann. Den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gehört unser Dank und unsere Anerkennung – denn sie arbeiten tagtäglich für unser aller Wohl, für unser Land und für unsere Demokratie. Das kann in diesen Zeiten nicht hoch genug geschätzt werden.“
« Last Edit: 21.01.2024 14:51 von LehrerBW »

Versuch

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« Antwort #238 am: 21.01.2024 16:40 »
Wir haben einige "Fehlerhinweise" erhalten, weil wir auf
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/
schreiben, Baden-Württemberg übertrage des Tarifergebnis NICHT wirkungsgleich.
Tenor der Hinweise ist, daß das LBV doch schreibe, es würde wirkungsgleich übertragen.

Hierzu folgendes:
1. Es handelt sich ganz klar NICHT um eine wirkungsgleiche Übertragung, da +3,6% eben etwas anderes sind als +200 EUR
2. Einige Kollegen werden durch die geplante Erhöhung besser gestellt, die meisten aber schlechter
   siehe
    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2024.m.html
3. Daran ändert auch die um ein zehntel Prozentpunkt höhere Erhöhung 2025 nicht substantiell etwas:
    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2025/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2025.m.html
4. Das LBV hat (m.W.) nie behauptet, es würde "wirkungsgleich" übertragen. Sie sprechen nichtssagend von "systemgerecht":
    https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2
   
Das LBV weist des weiteren daraufhin, dass das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen plane, beispielsweise wäre eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen denkbar, um dadurch das Mindestabstandsgebot zum Grundsicherungsniveau einzuhalten.
Was dann gegen das Abstandsgebot verstoßen würde

Ozymandias

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« Antwort #239 am: 21.01.2024 16:49 »
Da kommt dann aber die baden-württembergische Finanzmathematik ins Spiel:

Zitat
Im Hinblick auf die familienbezogene Zweckbestimmung und Ausgestaltung des Er-
höhungsbetrags ist das verfassungsrechtliche Abstandsgebot nicht unmittelbar be-
troffen, weil dieses sich auf die Höhe der Grundgehälter bezieht.

Also einfach alles durch Zuschläge xyz ersetzen und schon spielt das Abstandsgebot keine Rolle mehr.