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[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg

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LehrerBW:
Ich frag mich eh wie sie auf die 3,6% kommen 🤷‍♂️
Das ist m.E. ein komplett willkürlicher Betrag

HABICHThatzweiH:

--- Zitat von: LehrerBW am 20.01.2024 22:17 ---Ich frag mich eh wie sie auf die 3,6% kommen 🤷‍♂️
Das ist m.E. ein komplett willkürlicher Betrag

--- End quote ---

Hatte ich bereits beschrieben, was ich vermute. Einziger Unterschied ist, dass ich auf 3,7 % und nicht auf 3,6 % gekommen bin.

LehrerBW:

--- Zitat von: HABICHThatzweiH am 21.01.2024 12:26 ---
Hatte ich bereits beschrieben, was ich vermute. Einziger Unterschied ist, dass ich auf 3,7 % und nicht auf 3,6 % gekommen bin.

--- End quote ---

Wie du selbst sagst...die von dir errechneten 3,72% sind nicht die 3,6%, die die Herren herbeigezaubert haben.
Wundert mich, dass die Zahl durch keine Instanz hinterfragt wird.
Das Verhalten des Beamtenbundes finde ich hier ehrlich gesagt unter aller Kanone.
Momentan harre ich aber einfach der Dinge und beschäftige mich mit den Noten fürs Halbjahreszeugnis.

Und vor allem wundert mich warum unser stellv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nicht auf folgende Aussage festgenagelt wird:

https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/tarifergebnis-der-beschaeftigten-des-oeffentlichen-dienstes-der-laender

„Es ist eine klare Sache, dass wir in Baden-Württemberg das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auch für unsere Beamtinnen und Beamten übernehmen. In Zeiten, in denen unsere Demokratie unter Druck ist wie noch nie seit Bestehen des Landes, brauchen wir einen handlungsfähigen Staat. Unsere Beamtenschaft ist gerade in der Krise der Demokratie das Rückgrat des Staates. Die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten. Im Übrigen trägt sie ihren Teil dazu bei, dass das Land Baden-Württemberg weiter ein attraktiver Arbeitgeber bleibt und im Wettbewerb um die besten Köpfe weiter gut bestehen kann. Den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gehört unser Dank und unsere Anerkennung – denn sie arbeiten tagtäglich für unser aller Wohl, für unser Land und für unsere Demokratie. Das kann in diesen Zeiten nicht hoch genug geschätzt werden.“

Versuch:

--- Zitat von: Bauernopfer am 20.01.2024 18:42 ---
--- Zitat von: Admin am 20.01.2024 14:23 ---Wir haben einige "Fehlerhinweise" erhalten, weil wir auf
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/
schreiben, Baden-Württemberg übertrage des Tarifergebnis NICHT wirkungsgleich.
Tenor der Hinweise ist, daß das LBV doch schreibe, es würde wirkungsgleich übertragen.

Hierzu folgendes:
1. Es handelt sich ganz klar NICHT um eine wirkungsgleiche Übertragung, da +3,6% eben etwas anderes sind als +200 EUR
2. Einige Kollegen werden durch die geplante Erhöhung besser gestellt, die meisten aber schlechter
   siehe
    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2024.m.html
3. Daran ändert auch die um ein zehntel Prozentpunkt höhere Erhöhung 2025 nicht substantiell etwas:
    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2025/a/vergleich.pr2023a-beamte-bawue-2025.m.html
4. Das LBV hat (m.W.) nie behauptet, es würde "wirkungsgleich" übertragen. Sie sprechen nichtssagend von "systemgerecht":
    https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2
   

--- End quote ---
Das LBV weist des weiteren daraufhin, dass das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen plane, beispielsweise wäre eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen denkbar, um dadurch das Mindestabstandsgebot zum Grundsicherungsniveau einzuhalten.

--- End quote ---
Was dann gegen das Abstandsgebot verstoßen würde

Ozymandias:
Da kommt dann aber die baden-württembergische Finanzmathematik ins Spiel:


--- Zitat ---Im Hinblick auf die familienbezogene Zweckbestimmung und Ausgestaltung des Er-
höhungsbetrags ist das verfassungsrechtliche Abstandsgebot nicht unmittelbar be-
troffen, weil dieses sich auf die Höhe der Grundgehälter bezieht.
--- End quote ---

Also einfach alles durch Zuschläge xyz ersetzen und schon spielt das Abstandsgebot keine Rolle mehr.

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