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[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg

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SwenTanortsch:
Das Zurechtbiegen ist der typische Prozess, wie er im Zusammenhang mit der Corona-Sonerprämie 2022 vollzogen worden ist, vgl. die S. 27 ff. unter https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf Es wird interessant werden, ob sich für die nun einsetzende Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten ein offensichtlich ähnlich konsensuales Vorgehen hinsichtlich der IAP finden wird wie 2022 hinsichtlich der Corona-Sonderprämie.

axum705:
Ich bin schon gespannt darauf, was BW alles an Begründungen aus dem Hut zaubert, um die amtsangemessene Alimentation in ihrem Sinne herzustellen. Das Streichen unterer Besoldungsgruppen wurde ja schon massiv vorgenommen und kann ohne grundlegende Überarbeitung der Besoldungstabellen nicht ewig weitergehen. Durch die Veränderung der Einstiegsämter und der absinkenden Kinderzuschläge besteht zudem noch ein rechtliches Risiko, dass ein Gericht auf eine Einebnung der Abstände erkennt (vgl. Berlin). Vermutlich kommt nun bei uns die Anrechnung von fiktivem Partnereinkommen und/der eine zeitliche Verzögerung bei der Übernahme. Von der Einführung von Lebensarbeitszeitkonten hört man seit einem Dreivierteljahr auch nichts mehr. Mitarbeitermotivation vom Feinsten...

Bauernopfer:

--- Zitat von: axum705 am 12.12.2023 08:09 ---Ich bin schon gespannt darauf, was BW alles an Begründungen aus dem Hut zaubert, um die amtsangemessene Alimentation in ihrem Sinne herzustellen..........Vermutlich kommt nun bei uns die Anrechnung von fiktivem Partnereinkommen und/der eine zeitliche Verzögerung bei der Übernahme....

--- End quote ---
Auch gegenüber Versorgungsempfängern ist der Dienstherr zur Beachtung der hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verpflichtet. Einem Beamtem/einer Beamtin ist demnach auch in Pension ein nach seinem/ihrem Dienstrang, nach der mit seinem/ihrem Amt verbundenen Verantwortung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angemessener Lebensunterhalt zu gewähren.
Ich stelle mir die Frage, wie ein fiktives Partnereinkommen nach Eintritt in den Ruhestand/Rente beider Ehepartner angerechnet werden könntel? Wird dem nicht Versorgungsbezüge empfangenden Ehepartner eine fiktive Rentenzahlung unterstellt? Oder wie verhält es sich, wenn dieser Ehepartner gar keine Rentenanspruch erlangt hat?

Meierheim:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 11.12.2023 17:53 ---Das sind interessante Gedanken, die ihr hier anstellt und die tatsächlich weiterverfolgt werden sollten - hinsichtlich der Corona-Sonderzahlung 2022 war die rechtliche Regelung auf jeden Fall eindeutig: Sie war als Sonderzahlung für durch die Corona-Pandemie besonders belastete Beschäftigte gedacht, die entsprechend, wie Malkav das ausführt, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt worden ist. Sie konnte nicht auf die Bemessung der Mindestalimentation angerechnet werden, eben weil sie eine zusätzliche Beihilfe oder Unterstützung gewesen ist. Die Inflationsausgleichprämie ist allerdings ggf. anders konzipiert, sodass sie tatsächlich von Steuerspezialisten geprüft werden sollte. Hier mal die jeweilige rechtliche Grundlage:

Die Corona-Sonderprämie ist nach § 3 Nr. 11a EStG gewährt worden: "[Steuerfrei sind] zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1 500 Euro".

Die IAP wird nach § 3 Nr. 11c EStG gewährt: "[Steuerfrei sind] zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3000 Euro".

Die Corona-Sonderprämie war folglich als Beihilfe und Unterstützung konzipiert. Die IAP wird hingegen als Leistung gewährt. Steuerrechtlich müsste nun offensichtlich geprüft werden, ob zwischen den Begriffen ein steuerrechtlich greifender sachlicher Unterschied besteht, der es ggf. erlaubte, die IAP als Leistung auf die Mindestalimentation anzurechnen. Es wäre interessant, wenn das hier steuerrechtlich geklärt werden könnte.

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Beachtenswert war damals, dass die Coronaprämie im Tarifvertrag als steuerfreie Ausgleichszahlung für die fehlende prozentuale Angleichung genutzt wurde. Bei durch die Pandemie aber besonders belasteten MAn, die bereits eine Prämie erhalten haben, wurde die tarifvertragliche Zahlung allerdings voll versteuert. Erstaunlich, dass das so durchging. 

Bauernopfer:

--- Zitat von: axum705 am 12.12.2023 08:09 ---Ich bin schon gespannt darauf, was BW alles an Begründungen aus dem Hut zaubert, um die amtsangemessene Alimentation in ihrem Sinne herzustellen. Das Streichen unterer Besoldungsgruppen wurde ja schon massiv vorgenommen und kann ohne grundlegende Überarbeitung der Besoldungstabellen nicht ewig weitergehen. Durch die Veränderung der Einstiegsämter und der absinkenden Kinderzuschläge besteht zudem noch ein rechtliches Risiko, dass ein Gericht auf eine Einebnung der Abstände erkennt (vgl. Berlin). Vermutlich kommt nun bei uns die Anrechnung von fiktivem Partnereinkommen und/der eine zeitliche Verzögerung bei der Übernahme. Von der Einführung von Lebensarbeitszeitkonten hört man seit einem Dreivierteljahr auch nichts mehr. Mitarbeitermotivation vom Feinsten...

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Die WAZ berichtet aus NRW, dass die dortigen Landesbeamten und Pensionäre nach Gesprächen des Beamtenbundes NRW mit der schwarz-grünen Regierungskoalition die schnelle Auszahlung der im Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes erkämpften Inflationsausgleichsprämie erhalten. Außerdem soll die Besoldungsanpassung ab Ende 2024 ohne Abstriche erfolgen.

https://1ft.io/proxy?q=https%3A%2F%2Fwww.waz.de%2Fpolitik%2Fnrw-beamte-gibt-der-finanzminister-die-sonderzahlung-frei-id240795156.html

In Ba-Wü wartet BBW-Chef Rosenberger hinsichtlich der Übertragung auf Beamte und Versorgungsempfänger darauf, "dass der Finanzminister deshalb zeitnah auf uns zukommen wird“.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/ergebnis-jetzt-inhaltsgleich-auf-besoldung-und-versorgung-uebertragen/
https://www.thelaend.de/
Welcome to THE LÄND, für alle Träumer(innen), die sich ihre eigene Zukunft aufbauen wollen.

"Während in "The Länd" noch geputzt wird, wird im finanzschwächeren NRW schon wieder gefeiert ;D.

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