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[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg

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Kat95:

--- Zitat von: HABICHThatzweiH am 19.02.2024 12:45 ---
--- Zitat von: BW123 am 19.02.2024 10:48 ---Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

--- End quote ---

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

--- End quote ---

Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.

Bauernopfer:

--- Zitat von: HABICHThatzweiH am 19.02.2024 12:45 ---
--- Zitat von: BW123 am 19.02.2024 10:48 ---Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

--- End quote ---

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

--- End quote ---
Von weiteren Besoldungsanpassungen auf Grund des Abstandsgebots "geht die GdP aus". Ob das FM Ba-Wü diese Ansicht teilt, wage ich zu bezweifeln.

HABICHThatzweiH:

--- Zitat von: Kat95 am 19.02.2024 13:41 ---
--- Zitat von: HABICHThatzweiH am 19.02.2024 12:45 ---
--- Zitat von: BW123 am 19.02.2024 10:48 ---Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

--- End quote ---

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

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Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.

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Dann hätte man sich die Umrechnung des Sockels aber gleich sparen können 🤣 versteh mich nicht falsch, ich sehe es leider genau wie du.
Einen Satz von dir möchte ich gerne korrigieren:
"Die werden aber so verpackt, dass sie nach Ansicht des Finanzministeriums das Abstandsgebot nicht tangieren."
Es gibt meiner Meinung nach keine Ausgestaltung, die das Abstandsgebot nicht tangiert, außer die mit den Familienzuschlägen. Und die hat man schon bis zum Maximum ausgereizt (eher schon darüber hinaus). Vermutlich wird man sich eben irgendeinen ergänzenden Zuschlag oder sonst was einfallen lassen. Dauert dann eben wieder ein Jahrzehnt bis das Bundesverfassungsgericht die Ausgestaltung des Zuschlags als verfassungswidrig erklärt.

Versuch:

--- Zitat von: Kat95 am 19.02.2024 13:41 ---
--- Zitat von: HABICHThatzweiH am 19.02.2024 12:45 ---
--- Zitat von: BW123 am 19.02.2024 10:48 ---Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

--- End quote ---

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

--- End quote ---

Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.

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das kann man nicht hinbekommen...aber versuchen werden sie es...dann heißt es wieder widerspruch einlegen

Bauernopfer:

--- Zitat von: Kat95 am 19.02.2024 13:41 ---
--- Zitat von: HABICHThatzweiH am 19.02.2024 12:45 ---
--- Zitat von: BW123 am 19.02.2024 10:48 ---Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

--- End quote ---

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

--- End quote ---

Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.

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Nach Sachsen scheint mit dem Land Brandenburg ein weiteres "Finanzausgleichs-Nehmerland" seine Bediensteten  mehr wertzuschätzen als das in Ba-Wü der Fall ist. Im Parallel-Thread wird der DBB Brandenburg bezüglich der Planungen einer amtsangemessenen Besoldung wie folgt zitiert:

"Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg sieht vor, dass im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die erste Erhöhungsstufe vom 01.11.2024 auf den 01.01.2024 vorgezogen wird. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung von 4,76 Prozent vor, dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamte, als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das Land Brandenburg hat hierbei (genau wie z.B. auch die Länder Sachsen und Thüringen) nicht die Erhöhung von 200 EURO in der ersten Stufe gewählt, sondern die von den Tarifparteien im Tarifvertrag festgelegte lineare Erhöhung in Höhe von 4.76 Prozent. Hierdurch werde das Abstandsgebot gewahrt. Die Anwärterbezüge werden am 01.01.2024 um 100 EURO erhöht.

Daneben werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 01.01.2024 auf 357,36 EURO erhöht, für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 EURO.

Ab dem 01.07.2024 erfolgt die für den 01.02.2025 vereinbarte Erhöhung um 5,54 Prozent, wobei die Abweichung des Prozentwertes der linearen Anpassung in Hohe von 0,04 Prozent gegenüber dem Tarifergebnis sich aus der systemgerechten Übertragung des im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vereinbarten Mindesterhöhungsbetrages von 340 Euro durch Umrechnung in eine allgemeine lineare Erhöhung ergibt. Auch hier wurde die lineare Variante im Hinblick auf das Abstandsgebot gewählt. Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 EURO, die Familienzuschläge werden ebenfalls um 5,54 Prozent erhöht."
     

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