Das dürfte doch kaum ein gangbarer Weg sein, da wie der Name schon sagt, Einmalzahlungen nicht tabellenwirksam sind. Nach der Einmalzahlung ist die Schlechterstellung immer noch gegeben. Oder es gibt für die nächsten Jahre immer diese Einmalzahlungen....aber so dreist offensichtlich verfassungswidrig wären sie hoffentlich dann doch nicht.
Zum Sockel können sie auch nicht wieder zurück, nachdem sie zuvor groß rumgetönt haben, dass er verfassungswidrig ist. Wobei es schon witzig wär weil dann der Rosenberger, dieses Äquivalent eines rückgratlosen Jubelpersers, mit runtergelassenen Hosen dastehen würde.
Der Ausweg und wünschenswert wäre, dass es zu einer prozentualen Erhöhung wie in Sachsen kommt.
Richtig ekelhaft ist zu sehen wie sich hier auch der DGB im ein klares Bekenntnis zur amtsangemessenen Alimentation herummogelt.
Es hat eine prozentuale, abstandsgebotwahrende Erhöhung zu erfolgen. Und keine Flickschusterei mit abschmelzenden Beträgen.