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[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen

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JeMa21:
Wir haben mit der Besoldung für April lediglich für die Monate Februar und März die 120 Euro nachgezahlt bekommen. Hat jemand (evtl. aus eigener Erfahrung) eine Idee warum der Januar fehlt?

Goldene Vier:
Landesregierung gibt Verordnungsentwurf zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags zur Verbandsbeteiligung frei
 

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf einer Verordnung zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags zugestimmt und die Freigabe zur Verbandsbeteiligung beschlossen.

Der Zuschlag betrifft Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter mit zwei oder mehr Kindern, deren Ehegatten oder Lebenspartner überhaupt nicht oder nur mit einem sehr geringen Hinzuverdienst zum Familieneinkommen beitragen. Er wird dann gewährt, wenn das gemeinsame Nettogehalt nicht ausreicht, um den verfassungsrechtlich erforderlichen Mindestabstand zur Grundsicherung zu gewährleisten.

Der beschlossene Verordnungsentwurf regelt die jeweils maßgebliche Höhe des Familienergänzungszuschlags sowie die Einzelheiten des Verfahrens. Der konkrete Anspruch ist abhängig von der individuellen regelmäßigen Besoldung unter Berücksichtigung der Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe sowie der Zahl der Kinder mit Unterhaltsanspruch. Familien mit zwei Kindern können so, abhängig von den genannten Voraussetzungen, Anspruch auf einen Zuschlag von bis zu einigen hundert Euro haben.

Da der Anspruch auf den Ergänzungszuschlag selbst und die jeweilige Höhe von sehr persönlichen Lebensumständen abhängt, lässt sich im Vorfeld keine belastbare Aussage über die auf den Landeshaushalt zukommenden Kosten treffen. Die Landesregierung hat ausreichend Vorsorge getroffen, sodass die zu erwartenden Belastungen durch die Ansätze in den Haushaltsplänen 2022/2023 und 2024 gedeckt sind.

Es ist vorgesehen, dass die Verordnung rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.



Arwen:
Hallo in die Runde ,
ich habe einen kurzen Sachverhalt für euch und eine anschließende Frage , zu der ich gerne eure Einschätzung hören würde. Ich denke hier auch an Ozy, der hinreichend Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten hat.
Der Beitrag ist vielleicht etwas am Thema vorbei, aber für den einen oder anderen vielleicht doch interessant.
Ich war Beamter des Landes NI und habe seit 2005 Widerspruch gegen die Höhe meiner Besoldung/Versorgung beim NLBV erhoben. Auf Anraten der Gewerkschaften leider nur gegen den Wegfall der Sonderzahlung in den Jahren 05 - 08 . 2009 ist mir leider der gleiche fauxpas wieder unterlaufen. Auf den WS erhielt ich aber folgenden WB, den ich in Auszügen zitiere :
Wegfall der Sonderzuwendung
Amtsangemessene Alimentation

"Ihr WS richtet sich dagegen, dass die Höhe Ihrer Bezüge in ihrer Gesamtheit nicht dem Prinzip der amtsangemessenen Alimentation entspreche.
Die Entscheidung über Ihren WS werde ich daher solange aussetzen, bis über die anhängigen Musterverfahren bzw. deren Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Rechtsvorschriften entschieden worden ist. Gleichzeitig erkläre ich meinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Das bedeutet, dass durch das Ruhen des Verfahrens ggf. entstehende rückwirkende Ansprüche auf höhere Bezüge für dieses Kalenderjahr und die folgenden Jahre nicht verjähren und Ihnen eventuelle Nachzahlungsansprüche  nicht verlorengehen.
Eine jährliche Wiederholung des Antrages ist nicht erforderlich." Zitat ende.
Ich habe keine sofortige Entscheidung verlangt und entsprechend nicht geklagt.
Meint ihr, ich könnte für das Jahr 2009 Ansprüche geltend machen, im Gegensatz zu den 05 bis 08 wirkungslosen WS.
Etwas input :
Ich habe das NLBV auf Nachzahlungen hinsichtlich des Kinderzuschlags für mein 3. Kind ( bis 2018) verklagt, ohne in meinen WS darauf Bezug genommen zu haben. Die Berichterstatterin des zuständigen VG hat jetzt nach 2 Jahren eine erste Einschätzung gegeben und signalisiert, dass der Kinderzuschlag für das 3. Kind von den WS erfasst ist. Dieses sieht inzwischen auch das NLBV so, was mich doch ein wenig verwundert und ich suche noch nach dem Grund dafür. Zuvor sind in sämtlichen Stellungnahmen auf meine Klage und die Klageerweiterungen strikte Ablehnungen der geltend gemachten Ansprüche erfolgt.
Ich vertrete mich übrigens selbst, obwohl eine RSV besteht. Die bisherigen Kosten belaufen sich auf 148 Euro, da der Streitwert auf 500 Euro festgelegt worden ist. Die Nachzahlungen könnten sich zwischen 15.000 und 18.000 Euro bewegen ( nur 3. Kind). Nach dem Urteil des BverfG zu NI könnte es um viel mehr gehen.
Bei ähnlichen SV sollte unbedingt geklagt werden. Dies gilt meiner Meinung auch für die kommende Verordnung zum Familienergänzungszuschlag . Auf jeden Fall Widersprüche, Widersprüche und nochmals Widersprüche....

Gruß Arwen 

Marco Lorenz:
Ich habe gestern im Rahmen der Verbandsbeteiligung den Entwurf der Verordnung über die Gewährung des Familienergänzungszuschlags gelesen.

Da wurden die mehr als 1,5 Jahre dazu genutzt, das Grundsicherungsniveau und damit auch die Mindestbesoldung klein zu rechnen. Im Ergebnis beträgt der Zuschlag nur ungefähr die Hälfte des Betrags, den andere Länder zahlen. Je nach Anzahl der Kinder sind die familienbezogenen Besoldungsbestandteile mehrere hundert Euro geringer, als in anderen Ländern, ohne dass das Grundgehalt (signifikant) höher wäre.

Arwen:
Hallo in die Runde ,

ich habe gerade von meiner SB vom NLBV erfahren, dass demnächst die WS negativ beschieden werden.
Alle noch dieses Jahr. Yuhuuuuu es darf geklagt werden.

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