Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Boßler:
Die Sonderzahlung steht auch Teilzeitbeschäftigten zu.
Coco:
Danke für die Antwort, aber wird diese den Teilzeitbeschäftigten dann anteilig ausgezahlt oder in voller Höhe. Leider konnte ich dazu keine Informationen finden.
Grandia:
--- Zitat von: mezzo am 26.09.2024 10:36 ---Vielen Dank für deine Erklärung.
Deine Interpretation ist demnach, dass auch Familien mit 3 Kindern 2x 1000€ erhalten?
Den Entwurf sagt:
--- Code: --- … für den Monat Dezember 2024 für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den
Monat Dezember 2024 ein Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 gewährt wird…
--- End code ---
Die Familie mit 3 Kindern ist aber in Stufe 4 und nicht in Stufe 2, oder 3 und dürfte dann doch gar nichts von den 2x1000€ erhalten?
--- End quote ---
Wenn ein Beamter in Stufe 4 ist, bekommen die ersten beiden Kinder trotzdem die Zuschläge der darunter liegenden Stufen. Die sind inbegriffen. Sonst gäbe es garkeine einzelnen Zuschläge, sondern gebündelte, was ja nicht der Fall ist.
Erpelente:
--- Zitat von: mezzo am 26.09.2024 08:18 ---Eine Frage zur Kindersonderzahlung 2024 im Gesetzesentwurf der Besoldungsanpassung in Niedersachsen. In verschiedenen Beiträgen wird berichtet, dass es nur für das erste und zweite Kind gilt. Ich habe mir jetzt den Gesetzesentwurf angeschaut und lese ihn so, als ob es für jedes berechtigte Kind für den auch ein Familienzuschlag bekommen wird, eine 1000 € Prämie einmalig für 2024 geben soll? Was ist richtig, gibt es eine Höchstanzahl Kinder bei der Berücksichtigung der Sonderzahlung 2024?
Par.3
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/ni/ni-d-19-5132.pdf
Verdi spricht von max.2 Kindern
https://nds-bremen.verdi.de/frauen-und-gruppen/beamtinnen-und-beamte/magazin-kurz-und-buendig/++co++1e0084ac-4b3d-11ef-83a0-5d14f8193340#:~:text=Erh%C3%B6hung%2520der%2520Grundgeh%C3%A4lter%2520zum%252001.11,um%2520linear%25204%252C76%2525.&text=F%C3%BCr%2520das%2520Jahr%25202024%2520wird,dies%2520ist%2520unabh%C3%A4ngig%2520vom%2520Familienerg%C3%A4nzungszuschlag.
--- End quote ---
Der Herr von der SPD, der im Landtag als erstes sprach, hat explizit gesagt, dass es um die ersten beiden Kinder geht. Oder war es der Finanzminister? Bin mir gerade nicht mehr sicher.
HochlebederVorgang:
Meine Kinder sind nicht in Nds. im Familienzuschlag. Ich werde trotzdem meinen Einspruch um diesen Punkt ergänzen, nämlich in der Hinsicht, dass dieser Zuschlag bereits Bestandteil einer verfassungsgemäßen Grundbesoldung hätte sein müssen.
Hat jemand Erfahrung mit kurzfristiger Änderung der Kindergeldberechtigung?
Dann sind die Kinder halt im Dezember dort, wo es eine Sonderzahlung gibt. Ist halt ein Rattenschwanz, da man auch die PKV etc. ändern muss.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version