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[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen

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Wilkinson13:

--- Zitat von: Grandia am 27.09.2024 13:15 ---[....]
Also Berechnung des Mindestbedarfs für 3 Kids abzüglich derselben Berechnung für 2 Kinder ergibt die Nettodifferenz pro Jahr. Da der Familienzuschlag für das dritte Kind zu niedrig ist, um diese Nettodifferenz abzudecken, gibt es einen Partnerunabhängigen Ergänzungszuschlag, der aber mit Zuschlägen verrechnet wird.

--- End quote ---
Ja, ok ...verstehe ich!


--- Zitat von: Grandia am 27.09.2024 13:15 ---[....]
Das Partnereinkommen ist nur für die 4-köpfige Familie relevant, da der größte Teil der Alimentation durch die Grundbesoldung des Beamten bestritten werden sollte. Die 4-köpfige Familie mit Hinzuverdiener nimmt jetzt den Standard ein, alle weiteren Kinder gelten extra.

--- End quote ---

Ich kann nirgends einen Passus finden, der aussagt, dass das Partnereinkommen ab dem dritten Kind keine Rolle mehr spielt. Im Gegenteil: § 36a Abs.4 Nr. 2 rechnet auch hier das Partnereinkommen gegen. ???

Grandia:
Stimmt, hab mich wohl geirrt. Sry. Die Hinzuverdienstgrenze steigt lediglich.

Wilkinson13:

--- Zitat von: Grandia am 30.09.2024 16:32 ---Stimmt, hab mich wohl geirrt. Sry. Die Hinzuverdienstgrenze steigt lediglich.

--- End quote ---

Mist...schade. ::)

Was anderes:
Ich lese auch quer bei den Bundesbeamten mit zum aktuellen Entwurf des BBVAngG.
Die sind ja noch mehr geniffen wie wir.
Dem niedersächsichen Beamten würde der FErgZ gewährt, damit dieser auf 115% vom BG kommt.
Wenn dessen Partner arbeiten geht wird der 520 Euro übersteigende Betrag gegengerechnet.

Bei den Bundesbeamten wird (wenn ich das richtig verfolgt habe) von Anfang an davon ausgegangen, dass der Partner 520,- Euro fiktiv hinzuverienen KÖNNTE...um dann auf die 115 % zu kommen.

Das ist ja noch schlimmer.  :-X

Goldene Vier:
Gesetz ist verkündet

https://www.verkuendung-niedersachsen.de/api/ndsgvbl/2024/83/0/nds-gvbl-2024-83.pdf

FrauBlume:
Ich nehme an, die Sonderzahlung ist nicht Steuerfrei? Konnte dazu nichts finden.

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