Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen

<< < (17/67) > >>

heikre:
Ich habe mal bzgl. des Familienergänzungszuschlages beim Finanzministerium angefragt; dort teilte man mir Folgendes mit:

"Sehr geehrter Herr,
die befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist voraussichtlich im laufenden Quartal zu erwarten, da die vorgeschalteten regierungsinternen Beteiligungsverfahren leider noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die Verordnung wird rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten und im Falle eines bestehenden Anspruchs werden die entsprechenden Familienergänzungszuschläge nachgezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"

Grandia:

--- Zitat von: heikre am 17.01.2024 16:18 ---Ich habe mal bzgl. des Familienergänzungszuschlages beim Finanzministerium angefragt; dort teilte man mir Folgendes mit:

"Sehr geehrter Herr,
die befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist voraussichtlich im laufenden Quartal zu erwarten, da die vorgeschalteten regierungsinternen Beteiligungsverfahren leider noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die Verordnung wird rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten und im Falle eines bestehenden Anspruchs werden die entsprechenden Familienergänzungszuschläge nachgezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"

--- End quote ---

Klingt vielversprechend.
Ist der Familienergänzungszuschlag aber nicht irgendwo eine Farce?
Es werden dabei doch die Einkommen beider Elternteile herangezogen, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren. Seit wann wird die amtsangemessene Besoldung von beiden Einkommen abhängig gemacht?
Auch ist es mir ein Rätsel, warum Kinder in verschiedenen Besoldungsgruppen zu unterschiedlichen Lebensstandards deklariert werden. Klar verdient der gehobene Dienst mehr, aber die unterschiedlichen Familienzuschläge zeigen doch nur, dass es keine Zuschläge in Abhängigkeit der Familie sind, sondern geändert werden, um eine allgemeine Erhöhung der Grundbesoldung aus dem Weg zu gehen.
Anders ausgedrückt: A9 und A10 Stufe 1 sind zum Beispiel bis auf wenige Cent identisch ab 2 Kindern.
Zumindest liest sich das ein ganzes Stück so.

Goldene Vier:
Selbst der Gesetzgebungs- und Bratungsdienst des Landtages ist im Gesetzgebungsverfahren davon ausgegangen, dass dies nicht verfassungskonform ist…

ChRosFw:

--- Zitat von: Goldene Vier am 17.01.2024 17:30 ---Selbst der Gesetzgebungs- und Bratungsdienst des Landtages ist im Gesetzgebungsverfahren davon ausgegangen, dass dies nicht verfassungskonform ist…

--- End quote ---

Selbst der momentan zuständige Minister hielt das Gesetz für verfassungswidrig!

Vielleicht wartet man als Beamter deshalb seit einem Jahr auf die Nutzung der Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß der entsprechenden Rechtsverordnung durch die Exekutive!?

Oder man wartet in Hannover einfach nur auf Erlösung durch das BVerfG...

Grandia:
Ich plädiere auf Letzteres.

Zugegebenermaßen weiß ich auch nicht exakt, was richtig oder falsch ist. Es ist momentan nur nicht plausibel genug. Anders wäre es sicher auch einfach zu teuer.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version