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[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen

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Goldene Vier:
Grds. muss der Dienstherr ja angemessen alimentieren. Dies heißt deutlich über Grundsicherungsniveau, angemessen im Verhältnis zu den Beschäftigten im ö.D. Und natürlich auch mit dem angemessenen Abstandsgebot zur Wahrung der Aufgabenverteilung zwischen den Ämtern…

Bereits durch den Taschenspielertrick bestimmte Ämter einfach entfallen zu lassen hat der Dienstherr bisher niedriger besoldete Ämter aufgewertet ohne die anderen Ämter auch aufzuwerten, jetzt der nächste Trick die Alimentation des einzelnen Beamten auf die Familie auszuweiten und so eine beamtenrechtliche Bedarfsgemeinschaft zu fingieren….

Leider ist das BVerfG zu träge bei besoldungsrechtlichen Fragestellungen… aber wenn es dann mal knallt, dann wird es fiskalisch noch heikler…..

clarion:
Im Rundblick hat man bereits im März oder April 2023 mit einer baldigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gerechnet.

Grandia:
Das BverG wird auch da nur feststellen, ob amtsangemessen alimentiert wurde. Und selbst wenn nicht, gespart wurde dan bei allen Beamten, die keinen Widerspruch eingelegt haben.
Im Endeffekt müsste das Gericht die amtsangemessene Alimentation nachdrücklich fordern.
Geduld ist wohl eine Tugend. Rein garnichts über dieses Thema zu wissen hat wohl auch seine Reize.
Stellt euch mal vor, ihr bekommt alle paar Jahre einfach so etwas mehr Geld, ohne zu wissen warum. Und auf einmal 5.000€ extra.

Goldene Vier:
Hallo,

hier für die nächsten 7 Tage der Link zum Gesetzentwurf...

https://uploadnow.io/f/XH0YqbB

Koi:
@Goldene Vier: vielen Dank. Allerdings sehe ich nur eine Seite, fehlt der Rest oder ist hier meine limitierte technische Fähigkeit die Ursache?

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