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[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen

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Keating:
Ich wollte es nur nochmal zur Sicherheit schriftlich haben. Danke!

ChRosFw:
Hat sich eigentlich jemand einmal Gedanken darüber gemacht, wie es sich auf das Kriterium der zeitnahen Geltendmachung auswirkt, wenn der Gesetzgeber quasi im Nachhinein Änderungen in der Besoldung vornimmt oder die endgültige Besoldung erst im Nachhinein festlegt?

Die Ausgleichspauschale soll ja nun rückwirkend für 2023 gezahlt werden, gesetzlich geregelt wird diese aber mit Rückwirkung in 2024.

Gleiches gilt im Übrigen auch für die Rechtsverordnung zum Familienergänzungszuschlag für 2023. Hierbei handelt es sich ja nicht um ein "Ausbesserungsgesetz". Vielmehr unterlässt es die Landesregierung seit über einem Jahr, die ergänzende Rechtsverordnung zum NBesG zu erlassen.

FrauBlume:
Kann mir jemand den Teil zu Personen in Elternzeit im Gesetzesentwurf erklären?

(5)
Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Referendarinnen und Referendare sind für die einmalige Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.

Goldene Vier:

--- Zitat von: FrauBlume am 30.01.2024 14:05 ---Kann mir jemand den Teil zu Personen in Elternzeit im Gesetzesentwurf erklären?

(5)
Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Referendarinnen und Referendare sind für die einmalige Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.

--- End quote ---

Abatz 3 regelt, dass entsprechend § 11 NBesG Anwendung findet, also die Sonderzahlungen entsprechend dem Teilzeitanteil gezahlt werden. Nach Absatz 4 ist bestimmender Zeitpunkt hierfür der 09.12.23 und Absatz 5 bestimmt, dass für den genannten Personenkreis, der am 09.12.23 beurlaubt etc. ist, der Anteil zum Zeitpunkt der Beurlaubung etc. maßgeblich ist…

FrauBlume:
Heißt, wenn ich zum 09.12. in Elternzeit war, und vorher Vollzeit beschäftigt, kriege ich trotzdem die Sonderzahlung?

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