@ ChRosFw
auch wenn manche Punkte, die Du schreibst, durchaus richtig sind, gibt es für diese Anfrage doch noch eine andere Intention:
Ich hatte mich in dieser Angelegenheit an die Mitglieder des Finanzausschusses gewandt, da mit das Finanzministerium die Antwort auf meine Nachfragen verweigert und immer nur mitteilt, dass die Verordnung "aufgrund der Komplexität der Materie" noch in Vorbereitung sei.
Auf meine Nachfrage hatten sich der Ausschutzvorsitzende Björn Thümler und die Abgeordnete Melanie Reinecke bei mir gemeldet und mir angeboten, eine kleine Anfrage zu stellen. Allerdings ist diese Anfrage extrem verkürzt, da ich folgende Fragen gestellt habe:
- Wann ist mit der Festsetzung und Veröffentlichung des Familienergänzungszuschlags gem. § 36a NBesG für die
Zeit ab dem, 01.01.2023 zu rechnen?
- Warum ist diese Festsetzung trotz Gesetzesvorbehalt nicht - wie in Bremen und Schleswig-Holstein - direkt im
Besoldungsgesetz erfolgt?
- Weshalb war es - anders als bspw. in Bremen und Schleswig-Holstein - nicht möglich, zeitnah zur
Verabschiedung der Änderung des NBesG die daraus resultierenden Maßnahmen zu veranlassen?
- Wird bei dieser Verzögerung zumindest die Erhöhung der Regelsätze nach dem SGB II bei der Berechnung des
Zuschlags berücksichtigt, damit das Abstandsgebot gewahrt bleibt? Wo ist die der Festsetzung
zugrundeliegende Berechnung einzusehen?
- Wie werden die betroffenen Beamtinnen und Beamten für die verzögerte Zahlung entschädigt (Verzugszinsen
etc.)
- Wer übernimmt die politische Verantwortung für die Aufrechterhaltung eines verfassungswidrigen Zustandes
und eine Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, und welche Konsequenzen
zieht diese Person?
Neben Herrn Thümler und Frau Reinecke haben sich auch noch das Büro des Abgeordneten meines Wahlkreises, Eike Holsten (CDU), sowie die Ausschussmitglieder Peer Lilienthal (AFD) Sina Beckmann (Grüne) zurückgemeldet und mit versprochen, in der Sache nachzufragen. Frau Beckmann hat mit indem Zusammenhang vorab noch mitgeteilt, "dass die Befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist im 1. Quartal 2024 zu erwarten ist".
Die übrigen Abgeordneten haben es nicht für nötig erachtet, zu antworten. Insbesondere kein Abgeordneter der SPD, während von allen anderen Fraktionen zumindest ein Abgeordneter geantwortet hat.