Autor Thema: Kündigungsfrist tvöd  (Read 1610 times)

Missmaxima85

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Kündigungsfrist tvöd
« am: 10.12.2023 20:38 »
Guten Tag.

Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich werde mit §34 TVöD nicht so richtig schlau.
Ich habe vom 2006 bis März 2023 bei der Stadt gearbeitet.
Ab April 2023 bis heute beim Landratsamt. Beides TVöD Hessen.

Wie wird die Kündigungszeit gerechnet, wenn ich kündigen würde?

Werden die Zeiten vom vorherigen Beschäftigungsverhältnis hinzugerechnet?

Oder nur vom aktuellen Arbeitgeber?

Wäre ja ein Unterschied.

Einmal 6 Monate zum Quartalsende und einmal 1 Monat zum Monatsende.

Gruß

cyrix42

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Antw:Kündigungsfrist tvöd
« Antwort #1 am: 10.12.2023 20:42 »
Der §34 Absatz (1) TVöD gibt die Kündigungsfrist in Abhängigkeit der bisherigen Beschäftigungszeit an, verweist dafür aber auf den (3) und explizit dort nur auf die Sätze 1 und 2. Und dort geht es nur um die Beschäftigungszeit beim aktuellen Arbeitgeber.

Wenn also in deinen Arbeitsverträgen verschiedene Arbeitgeber (und nicht der gleiche AG, vertreten durch verschiedene Dienststellen) stehen, zählt nur die Zeit beim aktuellen.