Autor Thema: Einstufung Stellvertretende Leitung mit Fachwirt für Kita- und Hortmanagement  (Read 1249 times)

Melo92

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Hallo zusammen,

derzeit arbeite ich als dauerhaft Stellvertretende Leitung mit Fachwirt für Kita- und Hortmanagement in einer Kindertagesstätte mit 50 Kindern. Derzeit bin ich in den Gehaltsverhandlungen mit meinem Arbeitgeber und kann den unten stehenden "Gesetzestext" über die Eingruppierung im TVÖD nicht finden. Kann mir jemand helfen. Wie werde ich Eingruppiert und wo steht dieser Text?

Das Eingruppierungsrecht des TVöD sieht nur bei einer KITA mit mindestens 40 Plätzen eine besondere Eingruppierung vor S 9 Fallgruppe 5:
Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen/Vertreter von Leiterinnen/Leitern von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen bestellt sind.

Levana

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Schau in deinem Tarifvertrag und dort in der Eingruppierung nach. Da findest du in der S9 die FG 5.

PiA

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https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TV%C3%B6D_V_AEV_18_Lesefassung_Stand_01_08_2023_WS.pdf

Seite 137 oben

Die Fundstelle würde ich wie folgt bezeichnen:
Anlage 1 zum TVöD (VKA) - Entgeltordnung (VKA) zum TVÖD / Teil B - Besonderer Teil / Abschnitt XXIV. - Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst / Entgeltgruppe S 9 Fallgruppe 5

Melo92

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Hängt das von den Berufsjahren ab?

PiA

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Weder die Entgeltgruppe noch die Fallgruppe ist von den Berufsjahren abhängig.

Die Stufenzuordnung (die hier bislang nicht Thema war) erfolgt (vereinfacht) nach der bisherigen einschlägigen, bei Neueinstellung ggf. auch förderlichen beruflichen Tätigkeit.