Hallo zusammen,
derzeit arbeite ich als dauerhaft Stellvertretende Leitung mit Fachwirt für Kita- und Hortmanagement in einer Kindertagesstätte mit 50 Kindern. Derzeit bin ich in den Gehaltsverhandlungen mit meinem Arbeitgeber und kann den unten stehenden "Gesetzestext" über die Eingruppierung im TVÖD nicht finden. Kann mir jemand helfen. Wie werde ich Eingruppiert und wo steht dieser Text?
Das Eingruppierungsrecht des TVöD sieht nur bei einer KITA mit mindestens 40 Plätzen eine besondere Eingruppierung vor S 9 Fallgruppe 5:
Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen/Vertreter von Leiterinnen/Leitern von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen bestellt sind.