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[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Talion:
--- Zitat von: matthew1312 am 28.12.2024 00:33 ---
Artikel 5 Nr. 3 BerlBVAnpG 2024-2026 ist ganz interessant. Da werden mehrere Leute von A15 und A16 per Dekret auf B2 und B3 gehoben. Leistungslos.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Das ist kein Tippfehler. Ein Jahr rückwirkend. Was entstehen da für Nachzahlungen für diese verdienten Leute?
Ist das deren Ernst?
Bevor jemand fragt: Ja, es betrifft mich. Ich lasse mich ungern vom Gesetzgeber für dumm verkaufen.
--- End quote ---
Du bist einer von denen, deren Besoldung angepasst wird? Warum beschwerst Du Dich dann ?
Hummel2805:
Könnte mal ein "Fachjurist" mir mal die Nachzahlungen erklären.
Gesetz zur Anpassung der Alimentation
kinderreicher Familien für die Jahre 2008 bis 2020
§ 1 Anwendungsbereich und § 2 Nachzahlung sagen was verschiedenes aus. In § 1 muss man jedes Jahr Widerspruch eingelegt haben, um eine Nachzahlung ab dem 3. Kind zu erhalten.
§ 2 Nachzahlung spricht davon gar nicht, den verstehe diesen § so, dass wer Familienzuschlag ab 4. Stufe in den betreffenden jahren erhalten hat, auch eine Nachzahlung erhält.
Wie seht Ihr das?
Tivaa:
--- Zitat von: Hummel2805 am 28.12.2024 10:14 ---Könnte mal ein "Fachjurist" mir mal die Nachzahlungen erklären.
Gesetz zur Anpassung der Alimentation
kinderreicher Familien für die Jahre 2008 bis 2020
§ 1 Anwendungsbereich und § 2 Nachzahlung sagen was verschiedenes aus. In § 1 muss man jedes Jahr Widerspruch eingelegt haben, um eine Nachzahlung ab dem 3. Kind zu erhalten.
§ 2 Nachzahlung spricht davon gar nicht, den verstehe diesen § so, dass wer Familienzuschlag ab 4. Stufe in den betreffenden jahren erhalten hat, auch eine Nachzahlung erhält.
Wie seht Ihr das?
--- End quote ---
Ich verstehe es so, dass § 1 den sachlichen Geltungsbereich des Gesetzes regelt, also unter welcher Voraussetzung eine Nachzahlung gewährt wird und § 2 den persönlichen Geltungsbereich, also wem eine persönliche Nachzahlung gewährt wird. Sodass, wenn § 1 erfüllt ist, überhaupt erst § 2 geprüft würde.
Hummel2805:
Vielen Dank, dass sehe ich ähnlich.
Dann gehen viele Beamte leer aus, weil die keinen Widerspruch eingelegt haben. Ich kenne sogar Fälle, wo Widerspruch eingelegt wurde und man vom Landesverwaltungsamt überhaupt keine Antwort bekommen hat.
Das hat damit zu tun, dass dieses Amt seit Jahrzehnten völlig unterbesetzt war.
Diese ganze Sache ist schon der Wahnsinn. Ich halte dieses Gesetz für "kriminell"!
Talion:
--- Zitat von: Hummel2805 am 30.12.2024 08:53 ---Vielen Dank, dass sehe ich ähnlich.
Dann gehen viele Beamte leer aus, weil die keinen Widerspruch eingelegt haben. Ich kenne sogar Fälle, wo Widerspruch eingelegt wurde und man vom Landesverwaltungsamt überhaupt keine Antwort bekommen hat.
Das hat damit zu tun, dass dieses Amt seit Jahrzehnten völlig unterbesetzt war.
Diese ganze Sache ist schon der Wahnsinn. Ich halte dieses Gesetz für "kriminell"!
--- End quote ---
Und nun? Willst Du persönlich alle diese "Kriminellen" ins Gefängnis bringen?
Wenn ja, wie denn? ;D
Wenn nein, was war das Ziel Deines Posts?
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