Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Talion:
--- Zitat von: HeuteNeu am 23.12.2024 11:54 ---Nochmal: Ich habe heute den Besoldungsnachweis bekommen und ja, es ist weniger. Im Grundgehalt sind 75,05€ drin, welches jetzt jeder erhält. Familienzuschlag nur noch die anderen 75,05. Da ist kein Ausgleich drin. Nach meiner Berechnung erhalte ich 75,05 weniger. Im Grunde habe ich nur eine Erhöhung von 200€ erhalten , alle unverheirateten 275,05. es wurde somit nur umgebucht .
--- End quote ---
Na, dann ist doch alles in Ordnung bei Dir - wo ist jetzt Deiner Meinung nach ein Problem vorhanden, wenn Du keine Überzahlung hattest ? ::)
Und ja: Wie bereits von mir geschrieben, hast Du mit der Zeit 75 Euro weniger ...
Und 75,05 Euro + (momentan) 75,05 Euro sind doch die alten 150,10 Euro Familienzuschlag 1. Eventuelle Beschwerden bitte direkt an die Legislative ;)
Hummel2805:
Mal eine Frage an die Berliner Kollegen:
Ist denn das BerlBVAnpG 2024-2026 schon als Gesetz beschlossen worden?
Danke und VG
mmp:
Scheint durch zu sein.
https://www.parlament-berlin.de/dokumente/drucksachen?Open&Wahlperiode=19&Vorgang=19%2F2073&Ausschuss=19-plenum
Siehe plen19-058-bp.pdf
Beschlussprotokoll Plenum 19/58
19. Dezember 2024
Siehe plen19-058-bp.pdf
5.3 Priorität der Fraktion der CDU
(TOP 15)
(15) Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom
27. November 2024
Drucksache 19/2073
zur Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drucksache 19/2002
Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung
für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung
und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG
2024-2026)
Zweite Lesung
angenommen mit Änderung gemäß Beschlussempfehlung
matthew1312:
Der Schund steht seit heute im GVPl.
Direktlink:
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2024/ausgabe-nr-41-vom-28122024-s-633-660.pdf
Artikel 5 Nr. 3 BerlBVAnpG 2024-2026 ist ganz interessant. Da werden mehrere Leute von A15 und A16 per Dekret auf B2 und B3 gehoben. Leistungslos.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Das ist kein Tippfehler. Ein Jahr rückwirkend. Was entstehen da für Nachzahlungen für diese verdienten Leute?
Ist das deren Ernst?
Bevor jemand fragt: Ja, es betrifft mich. Ich lasse mich ungern vom Gesetzgeber für dumm verkaufen.
P33t:
--- Zitat von: matthew1312 am 28.12.2024 00:33 ---Der Schund steht seit heute im GVPl.
Direktlink:
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2024/ausgabe-nr-41-vom-28122024-s-633-660.pdf
Artikel 5 Nr. 3 BerlBVAnpG 2024-2026 ist ganz interessant. Da werden mehrere Leute von A15 und A16 per Dekret auf B2 und B3 gehoben. Leistungslos.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Das ist kein Tippfehler. Ein Jahr rückwirkend. Was entstehen da für Nachzahlungen für diese verdienten Leute?
Ist das deren Ernst?
Bevor jemand fragt: Ja, es betrifft mich. Ich lasse mich ungern vom Gesetzgeber für dumm verkaufen.
--- End quote ---
Kommt stark auf die Höhe der Erfahrungsstufe der A15/A16-Besoldung an, weil es bei B-Besoldungen keine mehr gibt, aber der Sprung ist teilweise sehr heftig. Zwischen 800 Euro netto und 1800 Euro netto(!) monatlich ist alles möglich, je nach Ausgangslage (vorherige Erfahrungsstufe). Aber wieso genau betrifft es dich? Bist du etwa in einer der Leitungspositionen dort? Dann würde mich dein Nickname mit der ..1312 stark wundern.
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