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[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin

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Talion:

--- Zitat von: HeuteNeu am 23.12.2024 08:22 ---Eine Verständnisfrage… es kam ne Mitteilung wegen dem Verheirstetenzuschlag ab 11/24. Darin steht, dass durch die Umsetzung ab Januar die Neuberechnung rückwirkend erfolgt und es bei denen, die bisher Anspruch darauf hatten, zu Rückforderungen kommt. Ganz versteh ich das nicht . Alle haben zusätzlich die 75,05 auf die Grund besoldung erhalten und alle Berechtigten wegen Besitzstand den Ausgleich (der erst ab 01/25 richtig auf dem Zettel erfolgen wird. Aber von der Summe her ändert sich doch nichts. Wie kann es zur Überzahlung kommen??
Habe ich unterm Strich doch 75€ weniger ?

--- End quote ---

Siehe dem Dir nachfolgend Post von BigT - damit erklärt sich die Überzahlung. Das LVwA ist noch nicht so schnell mit der Umsetzung hinsichtlich der richtigen Berechnung.

Und ja: Mit der Zeit hast Du dann 75 Euro weniger, weil der Bestandsschutz-Betrag nach jeder Besoldungserhöhung prozentual abgeschmolzen wird. Beispiel: Erhöht sich irgendwann die Grundbesoldung auf Grund einer Einigung der Länder mit den Gewerkschaften bzw. auf Grund des Nachziehens mit den Ergebnissen der Tarifverhandlungen um 1 Prozent, so wird der Bestandsschutz-Betrag um 1 Prozent abgeschmolzen.

HeuteNeu:
Nochmal: Ich habe heute den Besoldungsnachweis bekommen und ja, es ist weniger. Im Grundgehalt sind 75,05€ drin, welches jetzt jeder erhält. Familienzuschlag nur noch die anderen 75,05. Da ist kein Ausgleich drin. Nach meiner Berechnung erhalte ich 75,05 weniger. Im Grunde habe ich nur eine Erhöhung von 200€ erhalten , alle unverheirateten 275,05.  es wurde somit nur umgebucht .

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Arwen am 23.12.2024 09:01 ---Hallo Swen, ja das sieht nicht gut aus. Hatte formuliert,   " es wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger den Differenzbetrag zwischen dem erhaltenen Kinderzuschlag für das dritte Kind und dem durch das BverfG festgestellten alimentationsrechtlichen Mehrbedarf für das dritte Kind nachzuzahlen......"
Die Einschätzung der Berichterstatterin hinsichtlich meiner berechtigten Anspruchsjahre liegt zwar vor, aber ich stelle mich darauf ein, dass die Klage als unzulässig nach fast 3 Jahren abgewiesen wird. Das hätte das Gericht auch schon vorher machen können, dann hätte das NLBV nicht soviel Arbeit gehabt.
Bin leider nicht die hellste Kerze auf der Torte. Dank und ruhige Weihnachtszeit

--- End quote ---

Das hat nichts mit Helligkeit zu tun, sondern nur mit Kenntnis über formelles Recht. Hast Du denn keinen Anwalt, Arwen, der Dich vor der Kammer vertritt? Es sollte Dir doch regelmäßig möglich sein, von einer Leistungsklage in eine Feststellungsklage überzugehen, jedenfalls solange der entsprechend zugrunde gelegte Rechtsbehelf statthaft ist. Entsprechend sollte sich Deine Klage doch mit einiger Warscheinlichkeit als Erweiterung des ursprünglichen Antrags rechtfertigen lassen, vermute ich. Wie gesagt, ein wenig lässt mich das, was Du hier schreibst, wiederkehrend ratlos zurück. Da offensichtlich noch keine Entscheidung gefällt ist, sollte Dir der skizzierte Weg ggf. auch weiterhin offenstehen. Das würde ich nun umgehend von Deinem Anwalt prüfen lassen - denn genau dafür hat man doch einen Anwalt.

Arwen:
Nochmals danke nach OS.

SwenTanortsch:
Gern geschehen, lass das nicht schleifen, sondern vesuche möglichst rasch, eine entsprechende Erweiterung der Klage zu erwirken, sofern Dein Anwalt das, was ich geschrieben habe, nicht grundlegend anders sehen sollte. Denn es geht ja doch um einen Batzen Geld. Dir weiterhin alles Gute!

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