Bei den Punkten 16.5 sieht man auch gut den Unterschied
Ich hatte ja schon ein ähnliches Thema eröffnet, aber so wirklich klar ist mir nicht, wie diese Einzelprüfung durch das Ministerium denn praktisch erfolgen soll. Denn wenn ich meinen Wechselwillen hinreichend glaubhaft mache und dazu wohl ein Arbeitsangebot eines anderen AG benötige, dann habe ich dort ja auch nur eine begrenzte Zeit um zuzusagen (sagen wir mal einige Wochen). In dieser Zeit wird aber das Ministerium sicher nicht die Prüfung durchgeführt haben. Also wie soll sowas praktisch funktionieren?
Sehr gut ausgeführt, warum diese Regelung in der Praxis Unsinn ist. Aktuelles konkretes Beispiel:
MA wird auf das Vorlegen eines Jobangebots verwiesen.
MA bewirbt sich, Vorstellungsgespräch, kurz drauf Montag Zusage mit Bitte um Entscheidung möglichst bis nächsten Freitag.
MA Dienstag mit der Zusage in die Pers.
Pers, ja so einfach ist es nicht. Erst einmal, muss sie jetzt die Vergleichbarkeit der Tätigkeiten herausarbeiten und und und -und dann, wird geprüft.
MA hat daraufhin die sicherheitshalber vorbereitete Kündigung raus geholt und sich dem Empfang bestätigen lassen.
Ich führe es mal noch weiter allgemein aus:
Man bewirbt sich erfolgreich - was dann?
Die neue Tätigkeit oder der AG gefällt einem nicht - gut, dann kann man das Angebot beim alten AG nutzen.
Es gibt nichts zu mäkeln - warum dann absagen? Möchte mal sehen wie die AG der "Ämter" reagieren, wenn sich zunehmend MA bewerben und dann sagen: Danke für das Angebot, aber ich wollte nur die Zusage, um meinen alten AG unter druck zu setzen. Ausserdem muss man sich als MA bewusst sein, dass man für den "neuen" AG nach einer Absage verbrannt ist.
Letzte Möglichkeit, man kennt sich und spielt bei der Bewerbung mit offenen Karten, bekommt ein Schriftstück, dass den gewünschten Text enthält. Super, nur hat man dann den AG "verarsxxt" an den man weiterhin vertraglich gebunden ist. Gute Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.