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übertarifliche Bezahlung IT-Fachkraft

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MoinMoin:

--- Zitat von: Markus am 13.12.2023 12:07 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 13.12.2023 11:33 ---der 16.5 als Regelung fordert keine Nachweise.

--- End quote ---
In BW ist das immer eine Einzelfallentscheidung des Ministeriums und die werden wohl irgendwelche Belege fordern.

--- End quote ---
Der AG kann fordern was er will, der Tarifvertrag lässt es komplett offen, wie der AG seine Entscheidung jemanden mit der Zulage zu beglücken trifft.

Mir fehlt auch die Phantasie, wie eine tarifliche Reglung aussehen könnte, die hier eine verbindliche Regelung für alle AGs festlgt.

Und ja, die meisten AGs, wollen etwas zum Dokumentieren und Abheften haben.
Weil sie schiss vor dem Rechnungshof haben.
Ein plausibler Bericht, das Vorgeestzten kann da aber genauso reiche,  wie ein konkreter Nachweis, dass der AN wechselwillig ist.
Ud der Schwachsinn einkonkretes Gegenangebot vorlegen zu müssen, zeigt nur das Weltfremde Denken der Personaler.
Ich würde mir den Spass erlaube, denen ein, wg Datenschutz, geschwärztes Dokument vorzulegen.😇
bei mir hat aber der Bericht des Vorgesetzten und ein paar VG Einladungsemails gereicht.Letztere hat das Denken beschleunigt, war aber nicht explizit gefordert.

grisu1982:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.12.2023 18:55 ---Interesse halber.
Hast du schon 15 Jahre berufliche Tätigkeit auf dem Buckel?
Ansonsten ist es „falsch“ zu sagen man wäre in Stufe 6, sondern dir wird da dann halt ÜT 13/6 gezahlt.
Aber erfreuliche, dass es immer mehr AGs g8bt, die die tariflichen, oder darüberhinaus, Möglichkeiten ausnutzen.

--- End quote ---

Ja, die habe ich.

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