Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
übertarifliche Bezahlung IT-Fachkraft
grisu1982:
Hallo,
ich habe ein Anliegen zu einer möglichen außer-/übertariflichen Zulage bzw. Gehaltserhöhung:
Ich arbeite als IT-Fachkraft im wissenschaftlichen Bereich und werde aufgrund des Studiums mit TV-L 13 bezahlt. Ich bin seit über 20 Jahren in der IT tätig mit - bei aller Bescheidenheit - überdurchschnittlichen Kenntnissen und einer breiten Palette an Fähigkeiten. Im öffentlichen Dienst bin ich seit über 10 Jahren (Stufe 5).
Die freie Wirtschaft bezahlt natürlich deutlich besser und das in einem Maße, das im öD i.d.R. nicht erreicht werden kann. Das ist mir bewusst; das ist ok. Denn Geld ist für mich nicht primär ausschlaggebend.
Mir fehlt es nun jedoch zunehmend an der monetären Wertschätzung, die meine Leistung als IT-Fachkraft & Projektleitung (das Projekt wurde von mir iniziiert vor einigen Jahren) und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten entlohnen und zudem die immens gestiegenen Lebenskosten zumindest etwas abfangen.
Wie sehen die Möglichkeiten einer Gehaltserhöhung aus?
Normalerweise erhalten Projektleitungen bei uns E-14. Das zumindest sollte ohne Probleme machbar sein; jedoch ist das ein Tropfen auf den heißen Stein.
Mir sind aus anderen Einrichtungen Beispiele bekannt, dass dauerhaft übertariflich bezahlt wird, jedoch weiß ich nicht im Detail, wie die Verhandlungen liefen. Es gibt Beispiele an der Institution, dass vereinzelt sogar im sechstelligen Bereich (Jahrsbrutto) außertariflich bezahlt wurde - für Viertelstellen!
Andere Beispiele sahen eine Höhergruppierung um 2 Gruppen vor, um die Person zu halten; verbunden mit mehr Aufgaben; dort war die Person allerdings auch mit E-10 eingestiegen und ohne Studium.
Es geht also alles, wenn beide Seiten wollen. Nur wie erreicht man dies?
Ich hoffe, ich finde hier Input und Hilfen.
Was ich als fair erachte ist E-14 unter Beibehaltung der aktuellen Stufe 5 sowie dauerhaft übertarifliche 25% Aufschlag (sprich: 125% Gehalt). Das ist immernoch keine ernstzunehmende Konkurrenz zu Google, Microsoft & Co., aber Geld allein ist wie gesagt auch nicht meine Motivation.
Unterm Strich würdigt das mein Engagement, meine vielfältigen Fähigkeiten, die im Homeoffice sonst verpuffenden Überstunden (selbstverantwortliches Arbeiten; keine Zeiterfassung), und es fängt die immens gestiegenen Mieten etwas auf.
Viele Grüße & vorab herzlichen Dank für Hinweise,
grisu
Johann:
AT kannst du mit deinem Arbeitgeber absolut alles vereinbaren, was für beide Seiten in Ordnung ist. Dabei ist aber zu beachten, dass in den meisten (wenn nicht allen) Bundesländern bei AT-Verträgen eine Genehmigung vom Finanzministerium notwendig wird. Es kann also sein, dass deine Uni beispielsweise bereit wäre, dir 100k für 50% zu zahlen, das Finanzministerium dann aber interveniert. Entsprechend selten sind AT-Verträge daher.
Im Bereich des TV-L wäre es möglich, dir per § 16.5 eine Zulage durch Stufenvorweggewährung zu ermöglichen. Du könntest dann also in Stufe 5 die Bezahlung nach Stufe 6 erhalten. Weiterhin ist es möglich, wenn du Entgelt der Stufe 6 erhältst, dir eine Zulage nach 20% der Stufe 2 zu zahlen. Es wäre also möglich, dir mit E13 Stufe 5 das Entgelt nach E13 Stufe 6 + E13 Stufe 2 * 20% zu zahlen. Auch hier gibt es in manchen Bundesländern eine Zustimmungspflicht des Finanzministeriums. In einigen Bundesländern gibt es eine Anweisung vom Finanzministerium, dass der 16.5 überhaupt nicht angewendet wird.
Eine Höhergruppierung kann entweder durch Korrektur der Ansichten über die Eingruppierung deiner Tätigkeit seitens deines Arbeitgebers erfolgen. Dann können auch die Stufen rückwirkend durchgerechnet werden und eine Nachzahlung bis zu 6 Monate erfolgen.
Alternativ erfährst du eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung. Dadurch können beispielsweise dir übertragene Tätigkeiten, die derzeit bereits in eine Eingruppierung nach E14 führen würden, künftig einen so hohen Zeitanteil einnehmen, dass du in E14 eingruppiert bist. Dabei würdest du nach der Höhergruppierungsmatrix (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html) wie gewünscht von E13/5 nach E14/5 höhergruppiert werden.
Dritte Möglichkeit ist, dass du dich erfolgreich auf eine ausgeschriebene E14 Stelle beim selben Arbeitgeber (Land) bewirbst. Dann kriegst du ebenfalls die 14/5.
Märker:
--- Zitat von: Johann am 11.12.2023 12:56 ---Auch hier gibt es in manchen Bundesländern eine Zustimmungspflicht des Finanzministeriums. In einigen Bundesländern gibt es eine Anweisung vom Finanzministerium, dass der 16.5 überhaupt nicht angewendet wird.
--- End quote ---
Gibt es dazu eine Übersicht, was wo zu beachten ist?
grisu1982:
--- Zitat von: Johann am 11.12.2023 12:56 ---AT kannst du mit deinem Arbeitgeber absolut alles vereinbaren, was für beide Seiten in Ordnung ist. Dabei ist aber zu beachten, dass in den meisten (wenn nicht allen) Bundesländern bei AT-Verträgen eine Genehmigung vom Finanzministerium notwendig wird. Es kann also sein, dass deine Uni beispielsweise bereit wäre, dir 100k für 50% zu zahlen, das Finanzministerium dann aber interveniert. Entsprechend selten sind AT-Verträge daher.
Im Bereich des TV-L wäre es möglich, dir per § 16.5 eine Zulage durch Stufenvorweggewährung zu ermöglichen. Du könntest dann also in Stufe 5 die Bezahlung nach Stufe 6 erhalten. Weiterhin ist es möglich, wenn du Entgelt der Stufe 6 erhältst, dir eine Zulage nach 20% der Stufe 2 zu zahlen. Es wäre also möglich, dir mit E13 Stufe 5 das Entgelt nach E13 Stufe 6 + E13 Stufe 2 * 20% zu zahlen. Auch hier gibt es in manchen Bundesländern eine Zustimmungspflicht des Finanzministeriums. In einigen Bundesländern gibt es eine Anweisung vom Finanzministerium, dass der 16.5 überhaupt nicht angewendet wird.
Eine Höhergruppierung kann entweder durch Korrektur der Ansichten über die Eingruppierung deiner Tätigkeit seitens deines Arbeitgebers erfolgen. Dann können auch die Stufen rückwirkend durchgerechnet werden und eine Nachzahlung bis zu 6 Monate erfolgen.
Alternativ erfährst du eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung. Dadurch können beispielsweise dir übertragene Tätigkeiten, die derzeit bereits in eine Eingruppierung nach E14 führen würden, künftig einen so hohen Zeitanteil einnehmen, dass du in E14 eingruppiert bist. Dabei würdest du nach der Höhergruppierungsmatrix (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html) wie gewünscht von E13/5 nach E14/5 höhergruppiert werden.
Dritte Möglichkeit ist, dass du dich erfolgreich auf eine ausgeschriebene E14 Stelle beim selben Arbeitgeber (Land) bewirbst. Dann kriegst du ebenfalls die 14/5.
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Vielen Dank für deine Erläuterungen, Johann! Die helfen mir schonmal gut weiter! :)
§ 16.5 findet hier Anwendung. 20% der aktuellen Stufe wären natürlich nochmal ein Stück schöner, aber nun gut...zumindest wäre eine Einigung dieser Art wohl für alle Seiten am einfachsten.
Würde das dann auf einen neuen Arbeitsvertrag oder eine Ergänzung des bestehenden hinauslaufen? Ggf. abhängig davon, ob es bei E13 bleibt oder die Höhergruppierung in 14 erfolgt?
Johann:
--- Zitat von: Märker am 11.12.2023 13:34 ---
--- Zitat von: Johann am 11.12.2023 12:56 ---Auch hier gibt es in manchen Bundesländern eine Zustimmungspflicht des Finanzministeriums. In einigen Bundesländern gibt es eine Anweisung vom Finanzministerium, dass der 16.5 überhaupt nicht angewendet wird.
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Gibt es dazu eine Übersicht, was wo zu beachten ist?
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Wäre mir nicht bekannt.
--- Zitat von: grisu1982 am 11.12.2023 13:37 ---Würde das dann auf einen neuen Arbeitsvertrag oder eine Ergänzung des bestehenden hinauslaufen? Ggf. abhängig davon, ob es bei E13 bleibt oder die Höhergruppierung in 14 erfolgt?
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16.5 ist eine normale Zulage. Du erhältst also höchstens von der Personalabteilung ein Schreiben, dass du diese Zulage jetzt erhältst. Einen neuen Arbeitsvertrag bekommst du da nicht. Ist ja auch im tariflichen Rahmen.
Auch bei einer Höhergruppierung kriegst du dann keinen neuen Arbeitsvertrag. Stattdessen bekommst du ebenso von deiner Personalabteilung ein Schreiben, dass du jetzt entsprechend höhergruppiert wurdest. Da es in diesem Fall wahrscheinlich zu einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung kommt, könnte es ggf. sein, dass du noch irgendetwas unterschreiben musst. Den Fall hatte ich persönlich aber noch nicht, daher kann ichs dir nicht genau sagen.
Einen neuen AV gibts nur wenn du AT bezahlt werden willst. Der Rest ist ja tariflich möglich.
Edit: Bei 16.5 ist es vielen Personalern wichtig, etwas zum Abheften zu haben. Weil die Zulage nur zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten gezahlt werden kann. Je nachdem ob die Personalabteilung bei dir mit oder gegen dich arbeitet, ist es also am Besten gemeinsam zu erörtern, welchen Grund man da annimmt und welche Nachweise es dafür braucht. 16.5 wird erstaunlich häufig angeboten, wenn man kündigen will, weil man bereits einen neuen Arbeitsvertrag von woanders vorliegen hat, der besser bezahlt.
Edit 2:
Wenn ich so drüber nachdenke, dürfte ein neuer Vertrag auch im Falle von AT nicht notwendig sein. Lediglich eine Vertragsänderung müsste da ausreichen.
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