Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

übertarifliche Bezahlung IT-Fachkraft

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grisu1982:

--- Zitat von: Johann am 11.12.2023 15:17 ---
16.5 ist eine normale Zulage. Du erhältst also höchstens von der Personalabteilung ein Schreiben, dass du diese Zulage jetzt erhältst. Einen neuen Arbeitsvertrag bekommst du da nicht. Ist ja auch im tariflichen Rahmen.
Auch bei einer Höhergruppierung kriegst du dann keinen neuen Arbeitsvertrag. Stattdessen bekommst du ebenso von deiner Personalabteilung ein Schreiben, dass du jetzt entsprechend höhergruppiert wurdest. Da es in diesem Fall wahrscheinlich zu einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung kommt, könnte es ggf. sein, dass du noch irgendetwas unterschreiben musst. Den Fall hatte ich persönlich aber noch nicht, daher kann ichs dir nicht genau sagen.

Einen neuen AV gibts nur wenn du AT bezahlt werden willst. Der Rest ist ja tariflich möglich.

Edit: Bei 16.5 ist es vielen Personalern wichtig, etwas zum Abheften zu haben. Weil die Zulage nur zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten gezahlt werden kann. Je nachdem ob die Personalabteilung bei dir mit oder gegen dich arbeitet, ist es also am Besten gemeinsam zu erörtern, welchen Grund man da annimmt und welche Nachweise es dafür braucht. 16.5 wird erstaunlich häufig angeboten, wenn man kündigen will, weil man bereits einen neuen Arbeitsvertrag von woanders vorliegen hat, der besser bezahlt.

Edit 2:
Wenn ich so drüber nachdenke, dürfte ein neuer Vertrag auch im Falle von AT nicht notwendig sein. Lediglich eine Vertragsänderung müsste da ausreichen.

--- End quote ---

vielen Dank nochmal! :)

grisu1982:

--- Zitat von: Märker am 11.12.2023 13:34 ---
--- Zitat von: Johann am 11.12.2023 12:56 ---Auch hier gibt es in manchen Bundesländern eine Zustimmungspflicht des Finanzministeriums. In einigen Bundesländern gibt es eine Anweisung vom Finanzministerium, dass der 16.5 überhaupt nicht angewendet wird.

--- End quote ---

Gibt es dazu eine Übersicht, was wo zu beachten ist?

--- End quote ---

Im zuständigen Ministerium sind die Gesetze i.d.R. online. Über Google findet man das recht gut, sonst direkt über die (oft etwas unübersichtlichen) Seiten des Ministeriums bzw. der Staatskanzlei.

Hier zwei Beispiele aus Niedersachsen und Bayern:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/74730/TV-L_16_und_17_-_Stand_25.01.2013.pdf
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-16

Bei den Punkten 16.5 sieht man auch gut den Unterschied

1895:
Hallo grisu1982,

ich bin letztes Jahr aus der pW in den TVL gewechselt (Ja, ein Wechsel anders herum gibt es auch) und war nach deiner Beschreibung wohl in einer ähnlichen Situation.

Ich bin direkt in 13/6 + 20% (von 13/2) + AT Zulage. Die AT Zulage hat sich nach der Probezeit nochmals automatisch erhöht.

Wie haben in den Gesprächen eigentlich nie über irgendwelche Stufen oder Zulagen gesprochen, vielmehr wurde das Wunschgehalt abgefragt und ich hatte den Eindruck die Stufen/Zulagen dann entsprechend "kreativ" angepasst.

grisu1982:

--- Zitat von: 1895 am 12.12.2023 12:55 ---Hallo grisu1982,

ich bin letztes Jahr aus der pW in den TVL gewechselt (Ja, ein Wechsel anders herum gibt es auch) und war nach deiner Beschreibung wohl in einer ähnlichen Situation.

Ich bin direkt in 13/6 + 20% (von 13/2) + AT Zulage. Die AT Zulage hat sich nach der Probezeit nochmals automatisch erhöht.

Wie haben in den Gesprächen eigentlich nie über irgendwelche Stufen oder Zulagen gesprochen, vielmehr wurde das Wunschgehalt abgefragt und ich hatte den Eindruck die Stufen/Zulagen dann entsprechend "kreativ" angepasst.

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oh, DAS ist auch sehr gut zu wissen, dass man die AT-Zulage da noch mit kombinieren kann. Vielen Dank!

MoinMoin:

--- Zitat von: 1895 am 12.12.2023 12:55 ---Hallo grisu1982,

ich bin letztes Jahr aus der pW in den TVL gewechselt (Ja, ein Wechsel anders herum gibt es auch) und war nach deiner Beschreibung wohl in einer ähnlichen Situation.

Ich bin direkt in 13/6 + 20% (von 13/2) + AT Zulage. Die AT Zulage hat sich nach der Probezeit nochmals automatisch erhöht.

Wie haben in den Gesprächen eigentlich nie über irgendwelche Stufen oder Zulagen gesprochen, vielmehr wurde das Wunschgehalt abgefragt und ich hatte den Eindruck die Stufen/Zulagen dann entsprechend "kreativ" angepasst.

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Interesse halber.
Hast du schon 15 Jahre berufliche Tätigkeit auf dem Buckel?
Ansonsten ist es „falsch“ zu sagen man wäre in Stufe 6, sondern dir wird da dann halt ÜT 13/6 gezahlt.
Aber erfreuliche, dass es immer mehr AGs g8bt, die die tariflichen, oder darüberhinaus, Möglichkeiten ausnutzen.

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