Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
übertarifliche Bezahlung IT-Fachkraft
1895:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.12.2023 18:55 ---
--- Zitat von: 1895 am 12.12.2023 12:55 ---Hallo grisu1982,
ich bin letztes Jahr aus der pW in den TVL gewechselt (Ja, ein Wechsel anders herum gibt es auch) und war nach deiner Beschreibung wohl in einer ähnlichen Situation.
Ich bin direkt in 13/6 + 20% (von 13/2) + AT Zulage. Die AT Zulage hat sich nach der Probezeit nochmals automatisch erhöht.
Wie haben in den Gesprächen eigentlich nie über irgendwelche Stufen oder Zulagen gesprochen, vielmehr wurde das Wunschgehalt abgefragt und ich hatte den Eindruck die Stufen/Zulagen dann entsprechend "kreativ" angepasst.
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Interesse halber.
Hast du schon 15 Jahre berufliche Tätigkeit auf dem Buckel?
Ansonsten ist es „falsch“ zu sagen man wäre in Stufe 6, sondern dir wird da dann halt ÜT 13/6 gezahlt.
Aber erfreuliche, dass es immer mehr AGs g8bt, die die tariflichen, oder darüberhinaus, Möglichkeiten ausnutzen.
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Hatte bereits 15 Jahre voll, "der Tarifvertrag TV-L und zur Überleitung ... findet Anwendung, Sie werden in EG 13 eingruppiert"
Ich kenn aber auch Fälle (allerdings im TVÖD VKA), wo die Personen auch ohne entsprechende Erfahrung (bezogen auf die Zeit) in Stufe 6 eingestuft wurden.
Markus:
--- Zitat von: grisu1982 am 12.12.2023 10:53 ---Bei den Punkten 16.5 sieht man auch gut den Unterschied
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Ich hatte ja schon ein ähnliches Thema eröffnet, aber so wirklich klar ist mir nicht, wie diese Einzelprüfung durch das Ministerium denn praktisch erfolgen soll. Denn wenn ich meinen Wechselwillen hinreichend glaubhaft mache und dazu wohl ein Arbeitsangebot eines anderen AG benötige, dann habe ich dort ja auch nur eine begrenzte Zeit um zuzusagen (sagen wir mal einige Wochen). In dieser Zeit wird aber das Ministerium sicher nicht die Prüfung durchgeführt haben. Also wie soll sowas praktisch funktionieren?
Eukalyptus:
--- Zitat von: Markus am 12.12.2023 22:59 ---
--- Zitat von: grisu1982 am 12.12.2023 10:53 ---Bei den Punkten 16.5 sieht man auch gut den Unterschied
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Ich hatte ja schon ein ähnliches Thema eröffnet, aber so wirklich klar ist mir nicht, wie diese Einzelprüfung durch das Ministerium denn praktisch erfolgen soll. Denn wenn ich meinen Wechselwillen hinreichend glaubhaft mache und dazu wohl ein Arbeitsangebot eines anderen AG benötige, dann habe ich dort ja auch nur eine begrenzte Zeit um zuzusagen (sagen wir mal einige Wochen). In dieser Zeit wird aber das Ministerium sicher nicht die Prüfung durchgeführt haben. Also wie soll sowas praktisch funktionieren?
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Dein Wechselwillen und -möglichkeit (Marktwert) ist durch das Angebot ja dokumentiert. Wenn du dieses nicht annimmst, dann eben das nächste. Warum soll das nicht praktisch funktionieren?
troubleshooting:
--- Zitat von: Markus am 12.12.2023 22:59 ---
--- Zitat von: grisu1982 am 12.12.2023 10:53 ---Bei den Punkten 16.5 sieht man auch gut den Unterschied
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Ich hatte ja schon ein ähnliches Thema eröffnet, aber so wirklich klar ist mir nicht, wie diese Einzelprüfung durch das Ministerium denn praktisch erfolgen soll. Denn wenn ich meinen Wechselwillen hinreichend glaubhaft mache und dazu wohl ein Arbeitsangebot eines anderen AG benötige, dann habe ich dort ja auch nur eine begrenzte Zeit um zuzusagen (sagen wir mal einige Wochen). In dieser Zeit wird aber das Ministerium sicher nicht die Prüfung durchgeführt haben. Also wie soll sowas praktisch funktionieren?
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Sehr gut ausgeführt, warum diese Regelung in der Praxis Unsinn ist. Aktuelles konkretes Beispiel:
MA wird auf das Vorlegen eines Jobangebots verwiesen.
MA bewirbt sich, Vorstellungsgespräch, kurz drauf Montag Zusage mit Bitte um Entscheidung möglichst bis nächsten Freitag.
MA Dienstag mit der Zusage in die Pers.
Pers, ja so einfach ist es nicht. Erst einmal, muss sie jetzt die Vergleichbarkeit der Tätigkeiten herausarbeiten und und und -und dann, wird geprüft.
MA hat daraufhin die sicherheitshalber vorbereitete Kündigung raus geholt und sich dem Empfang bestätigen lassen.
Ich führe es mal noch weiter allgemein aus:
Man bewirbt sich erfolgreich - was dann?
Die neue Tätigkeit oder der AG gefällt einem nicht - gut, dann kann man das Angebot beim alten AG nutzen.
Es gibt nichts zu mäkeln - warum dann absagen? Möchte mal sehen wie die AG der "Ämter" reagieren, wenn sich zunehmend MA bewerben und dann sagen: Danke für das Angebot, aber ich wollte nur die Zusage, um meinen alten AG unter druck zu setzen. Ausserdem muss man sich als MA bewusst sein, dass man für den "neuen" AG nach einer Absage verbrannt ist.
Letzte Möglichkeit, man kennt sich und spielt bei der Bewerbung mit offenen Karten, bekommt ein Schriftstück, dass den gewünschten Text enthält. Super, nur hat man dann den AG "verarsxxt" an den man weiterhin vertraglich gebunden ist. Gute Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
MoinMoin:
Die Regelung ist auch in der Praxis perfekt, das was du Beschreibst ist doch nur das Versagen der Personaler gut organisiert und vorbereitet zu sein.
Das es so dämliche AGs gibt, die nur 16.5 anbieten, wenn man ein alternativ AV vorweisen kann, zeigt doch das Grundversagen.
Das hat aber null,null mit der tariflichen Regelung zu tun.
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