Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Einführung der pauschalen Beihilfe
lumer:
--- Zitat von: Monodon am 11.12.2023 18:36 ---Ich habe mich allerdings dagegen entschieden, als ich herausgefunden habe, dass auch alle Einkünfte aus Aktiengewinnen dann noch mal bei der GKV steuerpflichtig werden. So ist das für mich als Sparer leider keine Option mehr:(
--- End quote ---
Ja, das ist so, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Und die kann man – auch im gD – allein mit der Besoldung reißen. Außerdem muss ja nur der KV-Beitrag nachgewiesen werden. Da steht dann ja nicht dran, wie viel davon auf Kapitaleinkünfte zurückzuführen ist ... ;-)
Knucki:
In welchen Fällen lohnt es sich nicht in die pauschale Beihilfe zu wechseln, wenn man eh schon freiwillig in der GKV ist? Es ist ja nur wenig, was mal als freiwillig Versicherter noch in der Beihilfe geltend machen kann. Da ist doch die pauschale Beihilfe doch immer besser, oder übersehe ich was?
Sleepy86:
--- Zitat von: Knucki am 13.12.2023 09:42 ---In welchen Fällen lohnt es sich nicht in die pauschale Beihilfe zu wechseln, wenn man eh schon freiwillig in der GKV ist? Es ist ja nur wenig, was mal als freiwillig Versicherter noch in der Beihilfe geltend machen kann. Da ist doch die pauschale Beihilfe doch immer besser, oder übersehe ich was?
--- End quote ---
Wenn ich sehe, was ich momentan monatlich an die GKV zahle, kann ich mir keine Konstellation vorstellen, in der es sich nicht lohnt, in die pauschale Beihilfe zu wechseln. Viel kann man nicht über die Beihilfe geltend machen, da kann ich besser den Betrag, den ich dann zukünftig monatlich spare, selber zurücklegen und vielleicht noch eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version