Autor Thema: [Allg] Zwei Beamte + Neugeborener - Maximierung Haushaltseinkommen  (Read 2077 times)

sevillista7

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Guten Tag verehrte Mitleser:innen,

meine Frau und ich (beide vollzeitbeschäftigte Beamte in NRW) erwarten im Februar unser erstes Kind. Deshalb müssen wir bald Elternzeiten, Elterngeld, Kindergeld und alles was dazu gehört beantragen bzw. dem LBV mitteilen.

Dinge, die für uns klar sind (falls fehlerhaft, bitte ich um Korrektur):

1) Meine Frau ist ab Geburt acht Wochen in Mutterschutz und erhält in diesem Zeitraum nach wie vor ihre volle Besoldung.

2) Nach diesen acht Wochen beginnt ihre Elternzeit (ohne jegliche Besoldung).
a) Bei 12 Monaten Elternzeit erhält sie das volle Elterngeld (1800€).
b) Bei 18 Monaten Elternzeit erhält sie nur 12 Monate das volle Elterngeld und 6 Monate nichts.

3) Mit Beginn ihrer Elternzeit erhalte die Familienzuschläge der Stufen 1 und 2 => Mein Brutto erhöht sich.


Nun zu Dingen, die mir noch unklar sind:

- Kann sie die Gesamtsumme von 12x1800€ auch auf 18 Monate aufteilen? (Elterngeld Plus?)

- Was passiert, wenn ich ebenfalls (1+1 Monate gesplittet) während der Elternzeit meiner Frau in Elternzeit gehen möchte?
a) Erhalte ich in diesen 1+1 Monaten irgendeine Besoldung? (Wahrscheinlich nicht.)
b) Erhalte ich in Elterngeld? Wenn ja, auch 1800€ ?

Zu 3:
- Muss, damit ich den Familienzuschlag Stufe 2 erhalte, auch das Kindergeld über mich laufen?
- Erhalte ich ab Beginn des Elterngeldes meiner Frau den Familienzuschlag der Stufe 1 wieder vollständig?


Für eure Unterstützung bedanke ich mich im Vorfeld und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Euer Sevillista7

« Last Edit: 12.12.2023 00:57 von Admin2 »

LehrerInNRW

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Hier die Antworten :

Ja. 6 Monate volles Elterngeld 12 halbes.

Ja und die Höhe hängt vom Netto ab.

Ja und ja

Seid ihr Lehrer?

sevillista7

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Hallo LehrerInNRW,

vielen Dank für die Antworten.

Ja, das ist korrekt, wir sind beide Lehrer.

Hast du irgendwelche Tipps für uns? :-)

sevillista7

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Habe noch eine weitere Frage:

Was passiert bei folgendem Szenario:

- Eine Frau wird während der 12-Monatigen Elternzeit (mit Elterngeld, ohne Besoldung) erneut schwanger.
- Wegen einer Risikoschwangerschaft erhält sie ein Beschäftigungsverbot.
- Damit beginnt der Mutterschutz. Die Elternzeit wird unterbrochen und somit das Elterngeld beendet.

1. Erhält sie dann wieder eine Besoldung vom LBV? Wenn ja, in welcher Höhe?

2. Was passiert mit der nicht in Anspruch genommenen Elternzeit und dem nicht erhaltenen Elterngeld?

RichardSax

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Guten Morgen,

hinsichtlich des Beschäftigungsverbotes während der Elternzeit habe ich folgenden Paragraphen gefunden.
Ansonsten mal das gesamte zitierte Gesetz anschauen. Sieht nicht danach aus als würde man normale Bezüge erhalten wenn der Mutterschutz in der Elternzeit anfällt.
Oder mal beim LBV nachfragen...

Da wir vor fast drei Jahren das Glück hatten nochmal Eltern zu werden, hier noch ein paar Antworten und Tipps:

- Elterngeld ist von den Lebensmonaten des Kindes abhängig. Welche Elterngeldmodell für euch am besten passt kann auf diversen Internetseiten ausgerechnet werden, Link siehe unten

- Den Familienzuschlag fürs Kind erhält grundsätzlich der Kindergeldberechtigte. Ist der Kindergeldberechtigte in Elternzeit und erhält keine Bezüge so erhält auf Antrag der andere Elternteil (Beamter) den Familienzuschlag

- Falls ihr es noch nicht wusstet, habt ihr einen beihilferechtlichen Anspruch auf eine Erstausstattung in Höhe von 170,00 EUR pro Kind.

- Beim LBV kann ein Zuschuss zur Krankenversicherung gestellt werden. Ist nicht viel, aber besser als nichts.


Ich hoffe ich konnte weiter helfen.
Euch bis dahin alles Gute.

Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für
Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit,
Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und
Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen
(Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW)


§ 5 (Fn 12)
Zuschuss bei Beschäftigungsverbot während
einer Elternzeit

Beamtinnen erhalten in der Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung (§ 3 des Mutterschutzgesetzes) und für den Entbindungstag einen Zuschuss von 13 Euro für jeden Kalendertag, der in eine Elternzeit fällt. Dies gilt nicht, wenn sie während der Elternzeit teilzeitbeschäftigt sind. Der Zuschuss ist auf insgesamt 210 Euro begrenzt, wenn die Besoldung der Beamtin vor Beginn der Elternzeit ohne die mit Rücksicht auf den Familienstand gewährten Zuschläge und ohne Aufwandsentschädigung die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung überschreitet oder überschreiten würde.

Elterngeldrechner:
https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner

SchrödingersKatze

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Noch ein Hinweis: Während der 8 Wochen Mutterschutz wird ja weiter Geld vom AG gezahlt. Diese grob gesagt 2 Monate werden als volle Elterngeldmonate gerechnet. Insofern stehen danach noch 10 Monate Elterngeld zur Verfügung (oder eben 20 Monate ElterngeldPlus).

LehrerInNRW

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Solange sich die Regeln für Corona nicht ändern, bedarf es keiner Risikoschwangerschaft (nebenbei gibt es heute eigentlich noch nicht risikoschwangere Lehrerinnen?). Faktisch sind Kolleginnen mit einer Schwangerschaft aktuell raus.

Vielleicht solltet ihr die Geburt eures Kinder und die ersten Monate abwarten (die ersten 4 Wochen zählen nicht), bevor du im Sinne einer finanzoptimierten Familienplanung an das nächste Kind denkst. Geburten habe ich mir sagen lassen, sollen Frauen mitunter ganz schon belasten und ein Kind soll das Leben eines Paares verändern.

Was Richard geschrieben hat, bedeutet auch nicht, dass man als Frau volle Bezüge bekommt. Man bekommt in der Erziehungszeit einen Zuschuss. Dieser wird euch aber als Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Da sind Elterngeldstellen, kann ich dir aus eigener Erfahrung berichten, sehr genau.

Und als Tipp: Nimm dir in den ersten 4 Wochen Elternzeit. Da wird dich deine Frau am ehesten brauchen.