Guten Morgen,
hinsichtlich des Beschäftigungsverbotes während der Elternzeit habe ich folgenden Paragraphen gefunden.
Ansonsten mal das gesamte zitierte Gesetz anschauen. Sieht nicht danach aus als würde man normale Bezüge erhalten wenn der Mutterschutz in der Elternzeit anfällt.
Oder mal beim LBV nachfragen...
Da wir vor fast drei Jahren das Glück hatten nochmal Eltern zu werden, hier noch ein paar Antworten und Tipps:
- Elterngeld ist von den Lebensmonaten des Kindes abhängig. Welche Elterngeldmodell für euch am besten passt kann auf diversen Internetseiten ausgerechnet werden, Link siehe unten
- Den Familienzuschlag fürs Kind erhält grundsätzlich der Kindergeldberechtigte. Ist der Kindergeldberechtigte in Elternzeit und erhält keine Bezüge so erhält auf Antrag der andere Elternteil (Beamter) den Familienzuschlag
- Falls ihr es noch nicht wusstet, habt ihr einen beihilferechtlichen Anspruch auf eine Erstausstattung in Höhe von 170,00 EUR pro Kind.
- Beim LBV kann ein Zuschuss zur Krankenversicherung gestellt werden. Ist nicht viel, aber besser als nichts.
Ich hoffe ich konnte weiter helfen.
Euch bis dahin alles Gute.
Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für
Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit,
Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und
Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen
(Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW)
§ 5 (Fn 12)
Zuschuss bei Beschäftigungsverbot während
einer Elternzeit
Beamtinnen erhalten in der Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung (§ 3 des Mutterschutzgesetzes) und für den Entbindungstag einen Zuschuss von 13 Euro für jeden Kalendertag, der in eine Elternzeit fällt. Dies gilt nicht, wenn sie während der Elternzeit teilzeitbeschäftigt sind. Der Zuschuss ist auf insgesamt 210 Euro begrenzt, wenn die Besoldung der Beamtin vor Beginn der Elternzeit ohne die mit Rücksicht auf den Familienstand gewährten Zuschläge und ohne Aufwandsentschädigung die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung überschreitet oder überschreiten würde.
Elterngeldrechner:
https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner