Autor Thema: Zulage höherwertige Tätigkeit  (Read 1666 times)

Franza

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Zulage höherwertige Tätigkeit
« am: 11.12.2023 21:12 »
Hallo zusammen,

ich bin in diesem Jahr als eine Elternzeitvertretung befristet in eine höherwertige Tätigkeit gerutscht. Ich habe zuvor die 9c Stufe 3 erhalten. Ich bin davon ausgegangen, dass ich bei Wechsel in die 10 auch die 10-3 erhalte. Tatsächlich bekomme ich aber das Geld für die Stufe 10-4. Gibt es eine Art Bonus für die höherwertige Tätigkeit, so dass man eine Stufe höher bekommt als man eigentlich hatte (10-4 statt wie erwartet 10-3). Oder handelt es sich um einen Fehler?

Wenn ich mich gut anstelle, habe ich vielleicht die Möglichkeit 2024 für die Stelle unbefristet übernommen zu werden. Wenn ich dann normal in die 10 wechsele und dann normal die 10-3 habe, bekomme ich ja dann unbefristet weniger als jetzt wo ich befristet die 10-4 bekomme. Kann das sein? Oder darf ich die 10-4 dann behalten?

Ich hoff es ist einigermaßen verständlich. Freue mich über Rückmeldungen.

ElBarto

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Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
« Antwort #1 am: 12.12.2023 08:07 »
Sicher, dass Du nicht zufällig einen Erfahrungsstufenaufstieg gemacht hast?

Da die Differenz zwischen 9c III und 10 III über 50 EUR Brutto ausmacht gibt es keinen Grund weiter rüberzurutschen.

Keine Ahnung ob es noch andere Regelungen gibt.

ISN

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Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
« Antwort #2 am: 12.12.2023 09:16 »
Wie ist es denn auf deiner Gehaltsmitteilung ausgewiesen? Steht dort das Tabellenentgelt deiner Entgeltgruppe und ist zusätzlich die Zulage für die höherwertige Tätigkeit aufgeführt?

Franza

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Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
« Antwort #3 am: 12.12.2023 09:46 »
Jap, genau.

Es ist die Gruppe 9c Stufe 3 ausgewiesen. Dazu gibt es eine Zulage für die Höherwertige Tätigkeit.
Hätte wie gesagt erwartet, dass die Zulage so hoch ist, dass ich den Betrag wie bei der 10-3 erhalten würde. Die Zulage ist aber so hoch, dass ich ingesamt auf den Betrag von der 10-4 komme.


ISN

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Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
« Antwort #4 am: 12.12.2023 17:05 »
Dann würde ich deinen Arbeitgeber informieren.