Es gab zwar schon ähnliche Themen, aber irgendwie noch nichts, was mich final aufklärt. Darum nochmal hier:
Nehmen wir mal an, ein AN fängt am 01.04.2024 neu an (TV-L, falls relevant). Dann gäbe es erst nach der Probezeit (=ab 01.10.) den vollen Urlaubsanspruch für 2024.
Was könnte AN denn tun, wenn er für Sommer 2024 bereits Urlaub (dummerweise rund um ein Once-in-a-lifetime-Event) geplant hat? (Und das bestenfalls für drei Wochen) Darf man da auf Verständnis hoffen, wenn man es nett anspricht? Oder ist sowas ein absolutes No-go?
(nein, kein Segment mit totalem Fachkräftemangel, wo man dem AN per se zwecks Personalgewinnung weit entgegen kommen sollte)
Ergänzend: Wann spricht man das an? Im VG sicher noch nicht, oder?