aktuelle Info von heute (Hervorhebung kommt von mir)
Performa Nord informiert zur Umsetzung der Auszahlung eines Inflationsausgleiches
für die Tarifbeschäftigten nach
- TV-L,
- Pkw-Fahrer-TV-L,
für die Auszubildenden, Praktikant:innen und ausbildungsintegriert dual Studierenden nach
- TVA-L-BBiG,
- TV-Prakt-L,
- TVA-L-Pflege,
- TVA-L Gesundheit,
- TVdS-L,
sowie für die bremischen Beamt:innen, Richter:innen, Anwärter:innen und Versorgungsempfänger:innen:
Im Rahmen des Tarifabschlusses zum TV-L vom 9. Dezember 2023 haben die Tarifvertragsparteien unter anderem vereinbart, dass die Beschäftigten bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen über den Tarifvertrag Inflationsausgleich eine steuerfreie Zahlung erhalten. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 19.12.2023 zudem beschlossen, dass das Tarifergebnis des TV-L auf die bremischen Beamt:innen, Richter:innen, Anwärter:innen und Versorgungsempfänger:innen übertragen werden soll.
Bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen erhalten Beschäftigte als Inflationsausgleich im Monat Dezember 2023 eine Einmalzahlung und weitere monatliche Zahlungen für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024. Die Zahlungen sind bei Teilzeit anteilig zu kürzen.
Vollzeitbeschäftigte Tarifangestellte und Beamt:innen, erhalten eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 € und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 in Höhe von 120 €.
Auszubildende, Praktikant:innen, ausbildungsintegriert dual Studierende und Anwärter:innen erhalten bei Vollzeit eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung Höhe von 1000 € und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 in Höhe von 50 €.
Bei Versorgungsempfänger:innen errechnet sich die Höhe der Beträge unter Anwendung des jeweiligen maßgeblichen Ruhegehaltsatzes.
Die Einmalzahlung soll Ende Januar 2024 für alle Statusgruppen rückwirkend für Dezember 2023 und für den Zeitraum von Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in monatlichen Raten ausgezahlt werden.
Doppelzahlungen aus verschiedenen Rechtsverhältnissen werden durch Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften vermieden. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte Ihrer Bezügemitteilung. Von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen bitten wir Abstand zu nehmen.