Habs mir angeschaut... Kein Wunder bei so wenig Einsatzbereitschaft & Kompetenz der Gewerkschaften dass die Landesregierung sich einiges rausnimmt...
Ich habe es auch gesehen und bin etwas verwundert über Deine Aussage. Die Vertreter der gewerkschaft haben doch sehr deutlich auf die Probleme hingewiesen und gehen einheitlich gegen die Widerspruchsbescheidung vor. Und warum sprichst Du denen in der Sitzung die Kompetenz ab? Ich sehe dort nur Vertreter, die sich nach meiner Auffassung sehr wohl mit dem Thema "Verfassungsmäßige Alimentation" auseinandergesetzt haben. Inkompetenz sehe ich dort erst einmal nicht.
Ich wollte den Personen nicht grundsätzlich die Kompetenz absprechen. Loben muss ich den Herrn des DGB welcher die Probleme verständlich und deutlich wiedergegeben hat. Ebenso die Dame der Gewerkschaft der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen bzgl. der Problematik in Hinsicht der Ämterwertigkeit. Der Herr von der Gewerkschaft der Justiz allerdings behauptete z.B., die Landesbeamten würden zu den Kommunen wechseln weil die dort mehr verdienen. Ich bin auch bei einer Kommune verbeamtet bin jedoch eben dadurch unmittelbarer? Landesbeamter. Das musste dann nachher von Herrn Staude vom DBB richtiggestellt werden.
Ich hätte etwas mehr "Feuer" erwartet. Herr Staude wirkt bißchen leblos. Phrasen wie "Wir sind verwundert, dass die Landesregierung sich nicht an die Abmachung gehalten hat uns die Berechnung zur verfassungsgemäßen Alimentation vorzulegen."
Da sitzen mal einige Landtagsmitglieder, da muss die Situation auch mal etwas lebhaft & "verschärft" rüber gebracht werden. Grundsätzlich ging es ja eigentlich nur um die Verfahrensweise mit den Widersprüchen. Aber die Möglichkeit hätte ja ausgenutzt werden können um mal deutlich auf den Tisch zu bringen, dass es im Jahr 2022 & 2023 zu einem deutlichen Reallohnverlust gekommen ist.
Eine Erhöhung von 2,8% zum 01.12.2022. Inflation im Jahr 2022 betrug das dreifache. Plus die Bürgergeldeinführung zum 01.01.2023 und die Erhöhung nun zum 01.01.2024. Für das Jahr 2023 erhalten wir nun eine Inflationsprämie von 1.800€. Muss ich ja nicht weiter ausführen und wiederholen. Die nächste Erhöhung kommt erst zum 01.11.2024.
Da hätte schon mal die scharfe Rückfrage kommen können, inwiefern denn unsere Landesregierung der vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Kontrollpflicht der Alimentation nachkommt? Wo bitte bleiben die Berechnungen für das Jahr 2022? Die Vorsitzende Frau Kirsch (SPD) ist ja sogar Dipl. Verwaltungswirtin. die bis 2016 in der Verwaltung der Stadt Köln gearbeitet hat. Hätte man gerne mal in Verbindung bringen können wie Sie es vertreten kann, dass so verfassungswidrig mit den Kollegen umgegangen wird? Etwas mehr Persönlichkeit und Emotion. Einen vorverassten Text vorlesen kann ich auch. Stellt euch mal vor der Weselsky hätte da geseßen
Nun ja. Ich bleibe trotzdem optimistisch, dass vor allem für das Jahr 2022 und 2023 nachkorrigiert werden muss.
Zumal meine Kommune z.B. zugesichert hat, dass jeder Beamter und jede Beamtin für das Jahr 2023, unabhängig davon ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht, im Falle einer rückwirkenden Änderung der Alimentation auch eine Nachzahlung erhalten wird.