Beamte und Soldaten > Beamte Nordrhein-Westfalen
Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Floki:
--- Zitat von: smiteme am 16.02.2024 07:25 ---Soll ja "nur" das Tvl Ergebnis abbilden, oder?
Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder? Sorry für die laienhafte Frage.
--- End quote ---
Die Ausführungen von SwenTanortsch sind zwar theoretisch zutreffend, aber in der Praxis hast Du tatsächlich Recht. Das derzeitige Gesetz ist lediglich für die reine Übertragung des Tarifergebnisses gedacht. Alles weitere läuft separat. So gibt es beispielsweise am 20.02.2024 wieder ein Gespräch.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Floki am 16.02.2024 09:19 ---
--- Zitat von: smiteme am 16.02.2024 07:25 ---Soll ja "nur" das Tvl Ergebnis abbilden, oder?
Separate Prüfung der verfassungsmässigen Besoldung läuft separat, oder? Sorry für die laienhafte Frage.
--- End quote ---
Die Ausführungen von SwenTanortsch sind zwar theoretisch zutreffend, aber in der Praxis hast Du tatsächlich Recht. Das derzeitige Gesetz ist lediglich für die reine Übertragung des Tarifergebnisses gedacht. Alles weitere läuft separat. So gibt es beispielsweise am 20.02.2024 wieder ein Gespräch.
--- End quote ---
Das ist keine Theorie, Floki, und also ist das, was ich geschrieben habe, nicht "theoretisch zutreffend", sondern es ist das geltende Verfassungsrecht, das der Besoldungsgesetzgeber folglich zu beachten hat. Eine "reine" Übertragung der Tarifeinigung außerhalb der dargelegten Rechtslage sieht die Verfassungsrechtsprechung, an die der Besoldungsgesetzgeber gebunden ist, nicht vor.
Ich halte es nach wie vor für wichtig, die Sachlage präzise zu betrachten. Denn alles andere spielt nur jenen in die Hände, die - aus welchen Gründen auch immer - als Verantwortungsträger ein Interesse daran zu glauben haben, es mit dem auch sie bindenden Verfassungsrecht nicht hinlänglich genau nehmen zu müssen.
Floki:
Es bleibt für mich eine Theorie, da tatsächlich etwas anderes passiert.
SwenTanortsch:
Eine "Theorie" ist kein Begriff, den das Verfassungsrecht aus sich selbst heraus kennt. Er ist also in unserem Thema inkommensurabel, unabhängig davon, was die dem Verfassungsrecht Unterworfenen annehmen.
Floki:
Es ist absolut irrelevant, ob das Verfassungsrecht den Begriff "Theorie" kennt oder nicht. Du hast dem User "smiteme" eine theoretische Antwort gegeben, wie es eigentlich sein müsste. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es in der Praxis jedoch gerade in NRW genauso umgesetzt wird, wie ebenfalls von smiteme dargelegt. Also verbleibt es für mich bei deinen Ausführungen leider um rein "theoretische" Aussagen, da es einfach nicht gemacht wird. Aber bitte, wenn damit diese absolut überflüssige Diskussion beendet ist, deine Ausführungen sind natürlich nicht nur theoretisch zutreffend, sondern einfach nur zutreffend. Wird das umgesetzt? Nein. Hatte es jetzt Auswirkungen? Nein.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version