Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen  (Read 79496 times)

Vanios

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #300 am: 22.04.2024 13:52 »
Hallo,

ich hätte eine Frage zu der Inflationsprämie im Zusammenhang mit Waisen- oder Witwenversorgung.

Laut Entwurf erhalten Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte  die Sonderzahlungen entsprechend ihres Ruhegehaltsatzes. Bei Hinterbliebenen wird neben dem Ruhegehaltsatz des oder der Verstorbenen auch der Prozentsatz der Hinterbliebenenversorgung berücksichtigt.
Bei Empfängerinnen und Empfängern von Mindestversorgung gilt der jeweils maßgebliche Mindestruhegehaltssatz.

Es ergibt sich in einem Fall von Waisenversorgung, dass dieser ein Ruhegehaltssatz von 51 % und einen Hinterbliebenprozentsatz von 12 % hat.
Es ist die Frage, wie hoch die Inflationsprämie bei dieser Person ist. Ich habe 3 Möglichkeiten:

1. 120 * 51 % * 12 % = 7,34 €
2. 120 * 61,6 % (Mindestversorgung) * 12 % = 8,87 €
3. 120 * 61,6 % = 73,92 €

Bei der dritten Variante wird die Meinung vertreten, dass die Person Mindestversorgung erhält und somit der Hinterbliebenenprozentsatz nicht anzuwenden ist.
Sollte dies der Fall sein, erhält dieser Personenkreis jedoch eine höhere Inflationsprämie, als die Personen, die nicht unter die MIndestversorgung fallen.

Was ist eure Meinung dazu?

Knucki

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #301 am: 29.04.2024 07:14 »
Kurze Info zur Umsetzung in NRW: Auf der Mitgliederseite vom LKT ist der neue Gesetzentwurf für NRW zur Umsetzung 2024 und 2025 nun enthalten. Danach soll es eine Abkehr vom Alleinverdienermodell zum Mehrverdienermodell beim dritten und weiterem Kind geben.
Die insgesamt 66 Seiten konnte ich hier leider nicht als .pdf einstellen. Vielleicht kann dies ja jemand von euch...

Zitat LKT: "Weiterhin soll mit dem Gesetzentwurf das dem Landesbesoldungsrecht zu Grunde liegende
Familienbild vom bisherigen Bild der Alleinverdiener-Familie hin zum Familienbild der Mehr-
verdiener-Familie angepasst werden. Zugleich soll eine strukturelle Angleichung der Bemes-
sung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder an die Bemessung des Familienzu-
schlags für erste und zweite Kinder vorgenommen werden. Durch eine Übergangs- und Ab-
schmelzungsregelung sollen finanzielle Einbußen von Familien, die bereits unter der gelten-
den Rechtslage einen Anspruch auf den Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder ha-
ben, vermieden werden."

NoRhWe

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #302 am: 29.04.2024 08:50 »
Kurze Info zur Umsetzung in NRW: Auf der Mitgliederseite vom LKT ist der neue Gesetzentwurf für NRW zur Umsetzung 2024 und 2025 nun enthalten. Danach soll es eine Abkehr vom Alleinverdienermodell zum Mehrverdienermodell beim dritten und weiterem Kind geben.
Die insgesamt 66 Seiten konnte ich hier leider nicht als .pdf einstellen. Vielleicht kann dies ja jemand von euch...

Zitat LKT: "Weiterhin soll mit dem Gesetzentwurf das dem Landesbesoldungsrecht zu Grunde liegende
Familienbild vom bisherigen Bild der Alleinverdiener-Familie hin zum Familienbild der Mehr-
verdiener-Familie angepasst werden. Zugleich soll eine strukturelle Angleichung der Bemes-
sung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder an die Bemessung des Familienzu-
schlags für erste und zweite Kinder vorgenommen werden. Durch eine Übergangs- und Ab-
schmelzungsregelung sollen finanzielle Einbußen von Familien, die bereits unter der gelten-
den Rechtslage einen Anspruch auf den Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder ha-
ben, vermieden werden."

Wie gewonnen, so zerronnen.

Ohne den Gesetzentwurf zu kennen, zeigt sich, dass die Landesregierung sparen muss und will. Dann eben wieder auf dem Rücken der Beamten, hier sogar nur auf denen der Beamtenfamilien. Man kann das System ja wieder zurückdrehen, nur war es eher ein Notnagel, weil die Besoldung insgesamt verfassungswidrig gering war. Dem hat man sich beholfen, indem man Bedarfe von Familien höher gewichtet hat. Wenn die Regierung diese Bedarfe nun leugnet, und die Beträge abschmelzt, dann kommt es wieder zu einer verfassungswidrigen Alimentation.

Ich weiß nicht, wie man bei so einem Hickhack noch Paare finden will, die sich Kinder wünschen. Die Betreuung in den Kitas und OGS wird dank massivem Erziehermangel zum Glücksspiel, Wohnungen sind nur zu Mondpreisen /Mondmieten zu finden und im Beruf wird man wegen kinderbedingter Teilzeit einem Rechtfertigungsdruck ausgesetzt, dass man sich wirklich fragt, ob noch irgendjemand Verständnis für Eltern hat.

Knucki

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #303 am: 29.04.2024 09:14 »
ich habe nun aus der pdf eine docx datei gemacht. ich hoffe dies klappt nun.....

nero

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #304 am: 29.04.2024 10:48 »
Bedeutet für mich in Mietenstufe 2 und Familienzuschlag Stufe 4: der Familienzuschlag (inkl. Ausgleichsbetrag) ist dann auf die nächsten Jahre festgeschrieben.
Wenn ich es richtig sehe wird es bei Stufe 4 erst ab Mietenstufe 4 eine Erhöhung des Familienzuschlags geben.

MartinF

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #305 am: 29.04.2024 11:40 »
Wenn ich das richtig lese, gibt es 2024 keine Erhöhung der Familienzuschläge um 4,76%. Erst 2025 um 5,5%.


Jörn85

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #306 am: 29.04.2024 13:32 »
Wenn ich das richtig lese, gibt es 2024 keine Erhöhung der Familienzuschläge um 4,76%. Erst 2025 um 5,5%.

Du hast wohl doch recht. Nach den Tabellen im Anhang erhöhen sich die Familienzuschläge tatsächlich erst Februar 2025 um 5,5%.

Unfassbar.
« Last Edit: 29.04.2024 13:47 von Jörn85 »

nero

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #307 am: 29.04.2024 15:42 »
Und für viele Familien mit 3 oder mehr Kinder werden sie sich auch dann nicht erhöhen, wenn die entsprechende Mietstufe nicht vorliegt.

MartinF

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #308 am: 29.04.2024 16:08 »
Nun ja... Wir sind alle in irgendwelchen Verbänden, Gewerkschaften oder Sonstewas.
Also darauf hinweisen, dass hier ein ein schlaues Köpfchen dran war und dass hier moniert werden muss. Ansonsten überliest man es schnell

Jp15041983

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #309 am: 29.04.2024 17:25 »
Nach genauer Durchsicht der Tabellen wird sich der Familienzuschlag für das dritte Kind für keinen Beamten in NRW in den Jahren 2024 und 2025 erhöhen. Aktuell erhält man für sein drittes Kind einen Familienzuschlag von mindestens 829€ (in den unteren Besoldungsgruppen ist der Betrag etwas höher). In 2024 wird der höchste Familienzuschlag für Beamte mit Wohnsitz in einer Gemeinde mit Mietenstufe VII bei lediglich 761€ liegen, für das Jahr 2025 bei 801€. Aufgrund der neu geschaffenen Ausgleichszulage verbleibt es damit bei den Werten aus 2023 (für neu verbeamtete oder Beamte deren drittes Kind erst 2024 bzw. 2025 geboren wird, verringert sich der Zuschlag sogar). Wenn das nicht die Wertschätzung des Dienstherrn zeigt… Aber aus Sicht der Landesregierung hat man mit dem Gesetzespaket den Tarifabschluss Eins-zu-Eins übernommen. Den Passus mit den Nullrunden bei den (Familien-)Zuschlägen muss ich bisher in der Tarifeinigung immer überlesen haben ::)

Der Obelix

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #310 am: 29.04.2024 18:50 »
Ich weiß gar nicht was ihr jammert.

Auf Seite 22 meine ich der Koalitiionsvertrages wollte mann ja eine Attraktivitätsoffensive für den öD in NRW starten.

Wenn dies diese sogenannte Offensive ist, dann möchte ich nicht andere Offensiven in anderen Rechtsgebieten sehen....

Feuerwehr-Dienstaltersgrenze anheben ist noch so eine schöne Wertschätzung.....

nero

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« Antwort #311 am: 29.04.2024 20:24 »
Nach genauer Durchsicht der Tabellen wird sich der Familienzuschlag für das dritte Kind für keinen Beamten in NRW in den Jahren 2024 und 2025  ::)erhöhen. Aktuell erhält man für sein drittes Kind einen Familienzuschlag von mindestens 829€ (in den unteren  Besoldungsgruppen ist der Betrag etwas höher). In 2024 wird der höchste Familienzuschlag für Beamte mit Wohnsitz in einer Gemeinde mit Mietenstufe VII bei lediglich 761€ liegen, für das Jahr 2025 bei 801€. Aufgrund der neu geschaffenen Ausgleichszulage verbleibt es damit bei den Werten aus 2023 (für neu verbeamtete oder Beamte deren drittes Kind erst 2024 bzw. 2025 geboren wird, verringert sich der Zuschlag sogar). Wenn das nicht die Wertschätzung des Dienstherrn zeigt… Aber aus Sicht der Landesregierung hat man mit dem Gesetzespaket den Tarifabschluss Eins-zu-Eins übernommen. Den Passus mit den Nullrunden bei den (Familien-)Zuschlägen muss ich bisher in der Tarifeinigung immer überlesen haben ::)

Die verarschen uns wo sie können. Ich hoffe ich bin noch jung genug, dass ich noch von den ganzen Nachzahlungen profitiere. Ansonsten freuen sich meine Erben.

NoRhWe

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #312 am: 30.04.2024 09:31 »
Nach genauer Durchsicht der Tabellen wird sich der Familienzuschlag für das dritte Kind für keinen Beamten in NRW in den Jahren 2024 und 2025  ::)erhöhen. Aktuell erhält man für sein drittes Kind einen Familienzuschlag von mindestens 829€ (in den unteren  Besoldungsgruppen ist der Betrag etwas höher). In 2024 wird der höchste Familienzuschlag für Beamte mit Wohnsitz in einer Gemeinde mit Mietenstufe VII bei lediglich 761€ liegen, für das Jahr 2025 bei 801€. Aufgrund der neu geschaffenen Ausgleichszulage verbleibt es damit bei den Werten aus 2023 (für neu verbeamtete oder Beamte deren drittes Kind erst 2024 bzw. 2025 geboren wird, verringert sich der Zuschlag sogar). Wenn das nicht die Wertschätzung des Dienstherrn zeigt… Aber aus Sicht der Landesregierung hat man mit dem Gesetzespaket den Tarifabschluss Eins-zu-Eins übernommen. Den Passus mit den Nullrunden bei den (Familien-)Zuschlägen muss ich bisher in der Tarifeinigung immer überlesen haben ::)

Die verarschen uns wo sie können. Ich hoffe ich bin noch jung genug, dass ich noch von den ganzen Nachzahlungen profitiere. Ansonsten freuen sich meine Erben.

Tatsächlich ist es nicht so schlimm, wie ich zunächst befürchtet habe. Und das System der Familienzuschläge kann man in der freien Wirtschaft und auch schon bei unseren angestellten Kolleginnen und Kollegen niemandem vermitteln. (Dass es angesichts des Besoldungsystems seine Berechtigung hat, wissen wir.) Da es sonstwo keine Familienzuschläge gibt, bezieht sich natürlich auch die Einigung der Tarifpartner nicht darauf. Dass es schlicht nur fair gewesen wäre, die Familienzuschläge auch im November mit den anderen Zulagen zu erhöhen, das wird vermutlich nicht einmal die Landesregierung bestreiten. Die weiß nur nicht, wie sie die Ausgaben mit den Einnahmen decken soll. Das werden wir - fürchte ich - auch noch an viel schmerzhafteren Stellen zu spüren bekommen.

Floki

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #313 am: 30.04.2024 10:00 »
Einnahmen sind genug da: Alleine in NRW wird im Haushalt Geld für Personal angesetzt, weil theoretische Planstellen vorhanden sind. Tatsächlich sind die Stellen unbesetzt, sodass regelmäßig dreistellige Millionenbeträge wieder ungenutzt zurückfließen. Alleine mit dem Geld würde sich einiges machen lassen, da wurde noch nicht mal gespart, umgeplant oder Ähnliches.

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #314 am: 30.04.2024 18:44 »
Nach genauer Durchsicht der Tabellen wird sich der Familienzuschlag für das dritte Kind für keinen Beamten in NRW in den Jahren 2024 und 2025  ::)erhöhen. Aktuell erhält man für sein drittes Kind einen Familienzuschlag von mindestens 829€ (in den unteren  Besoldungsgruppen ist der Betrag etwas höher). In 2024 wird der höchste Familienzuschlag für Beamte mit Wohnsitz in einer Gemeinde mit Mietenstufe VII bei lediglich 761€ liegen, für das Jahr 2025 bei 801€. Aufgrund der neu geschaffenen Ausgleichszulage verbleibt es damit bei den Werten aus 2023 (für neu verbeamtete oder Beamte deren drittes Kind erst 2024 bzw. 2025 geboren wird, verringert sich der Zuschlag sogar). Wenn das nicht die Wertschätzung des Dienstherrn zeigt… Aber aus Sicht der Landesregierung hat man mit dem Gesetzespaket den Tarifabschluss Eins-zu-Eins übernommen. Den Passus mit den Nullrunden bei den (Familien-)Zuschlägen muss ich bisher in der Tarifeinigung immer überlesen haben ::)

Die verarschen uns wo sie können. Ich hoffe ich bin noch jung genug, dass ich noch von den ganzen Nachzahlungen profitiere. Ansonsten freuen sich meine Erben.

Tatsächlich ist es nicht so schlimm, wie ich zunächst befürchtet habe. Und das System der Familienzuschläge kann man in der freien Wirtschaft und auch schon bei unseren angestellten Kolleginnen und Kollegen niemandem vermitteln. (Dass es angesichts des Besoldungsystems seine Berechtigung hat, wissen wir.) Da es sonstwo keine Familienzuschläge gibt, bezieht sich natürlich auch die Einigung der Tarifpartner nicht darauf. Dass es schlicht nur fair gewesen wäre, die Familienzuschläge auch im November mit den anderen Zulagen zu erhöhen, das wird vermutlich nicht einmal die Landesregierung bestreiten. Die weiß nur nicht, wie sie die Ausgaben mit den Einnahmen decken soll. Das werden wir - fürchte ich - auch noch an viel schmerzhafteren Stellen zu spüren bekommen.

Kannst du einmal bitte erläutern, was du unter nicht so schlimm verstehst? Mir fehlt momentan die Zeit mich näher mit dem Entwurf auseinander zu setzen.