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Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen

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SuperIngo:

--- Zitat von: SuperIngo am 27.10.2024 23:07 ---Hallo!
Ich komm grad nicht klar!
200 brutto!
Ich hab A13, Stufe 10, volle Stelle, 2 Kinder...
Ich hab nur knappe 42 Euro netto übrig...??!!
Steuerklasse 3 😞.

Was ist denn da nun falsch ....?

--- End quote ---

Ach ja...
Die 120 Euro IAP fällt weg...

Dankeschön....
Juhu...
42 Euro!!!

gerzeb:
Haben eure Bezügestellen es denn geschafft die Erhöhungen ab 11/2024 technisch umzusetzen? Meine nicht  ::)

uniprof:

--- Zitat von: Callisto am 27.10.2024 23:11 ---Familienzuschlag ab dem dritten Kind:
Bemerkenswert ist ja bspw, dass die baden-württembergische Landesregierung und der dortige Gesetzgeber den Mehrbedarf ab dem dritten Kind für 2023 mit 812,00 EUR und für 2024 mit 895,00 EUR beziffern (https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bw/bw-bvanp-aeg-2024-2025-vorlage.pdf, Seite 95).
In NRW dagegen senkt man den Mehrbedarf ab dem dritten Kind ab 2024 auf einen Betrag zwischen 707,37 und 761 EUR (abhängig von der Mietenstufe) ab. Das ist durchaus rechtfertigungsbedürftig...

--- End quote ---

Das LBV hat mir in einem Schreiben vom 22.10 dazu mitgeteilt: "Abhängig von der Mietenstufe können die neuen Beträge des Familienzuschlags ab dem dritten Kind ab dem 01.01.2024 niedriger sein als vorher".

Das ist, gelinde gesagt, eine dreiste Lüge. Denn der Familienzuschlag für das dritte Kind wurde für alle Mietenstufen gekürzt, sind also immer geringer als vorher. Das ist eben keine reine Regionalisierung, sondern auch eine Kürzung für alle, selbst mit Wohnort München (und ja, auch das gibt es bei Beamten in NRW, insbesondere im Uni-Bereich).

Ich habe im Gesetz hierzu keine geeignete Begründung gefunden ...

rundmc87:
Ihr Lieben,

wenn im kommenden August die Besoldung auf A13 vollzogen ist, wie verhält es sich mit dir Erfahrungsstufe?

Macht man da weiter wo man war oder darf man eine Stufe höher, weil man nicht die selben Startbedingungen hatte?

 

BeamteNRW01:
Hallo,
als ich am Samstag Brief vom LBV bekam, war ich total baff. ich habe eine offene Zuvielzahlungen von über 3600€ erhalten, außerdem weniger netto.
soweit ich weiß wenn der Kinderanteil im Familienzuschlag geringer ist, dann gibt es gemäß § 91b eine Ausgleichszulage.
Wie hat LBV das verrechnet???  und wo bleibt die Ausgleichszulage???

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