@Callisto:
Ich gehe davon aus, dass diese Verschlechterung bei dem Familienzuschlag trotz eines anderslautenden, höchstrichterlichen Urteils des BVerfG durchaus auch als Untätigkeit zu betrachten sein dürfe und insoweit insgesamt verfassungsrechtlich kaum haltbar sein dürfte.
Allerdings dürfte das VBL und auch andere Besoldungsdienststellen sich zunächst genauso verhalten, wie ich es beschrieben habe, und somit das Gesetz so auslegen, wie ich es beschrieben habe. Die jährlich zu stellenden Anträge auf amtsangemessene Besoldung wären dann umso wichtiger, dürften dann jedoch wieder viele Monde ruhen, bis man nach erneuter Urteilsverkündung seinem Recht etwas näher kommt.
Das ganze Gesetz ist wieder einmal ein aus meiner Sicht untauglicher und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigender Versuch, Gelder bei den Beamten einzusparen und so einen zunächst vordergründig verfassungsgemäßen Haushalt zu basteln. Solange allerdings nicht alle Beamten einen solchen Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen, spart der Besoldungsgesetzgeber dennoch Gelder ein; selbst wenn alle einen Antrag stellen würden, so spielt ihm die Inflation dennoch in die Karten.