Autor Thema: Einstufung neuer Mitarbeiter - Ungleichbehandlung?  (Read 2339 times)

Arbeitsmeise

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Hallo,
ich stecke in einem kleinen Dilemma: habe auf Bitte meines Chefs an Einstellungsgesprächen neuer MitarbeiterInnen teilgenommen, um fachliche Fragen zu beantworten (Sozialdienst Maßregelvollzug). So weit so gut.

Bei einer Bewerberin ist mir dann aber tatsächlich fast alles aus dem Gesicht gefallen, als die Vertreterin der Personalabteilung ihr mitteilte, in welche Stufe sie eingeordnet würde: aufgrund ihrer Erfahrungen würde sie sofort die Stufe 5 erhalten.
Mit Blick in den Lebenslauf und auf das Alter der Bewerberin ergaben sich für mich persönlich viele Fragezeichen, da ich vor 3 Jahren bei meiner Einstellung max. die Stufe 3 bekommen habe (habe mind. 7 Jahre mehr Berufserfahrung und bin auch etwas älter).

Im Anschluss war ich mutig und habe die Dame vom Personal noch mal telefonisch kontaktiert, um meine Bauchschmerzen diesbezüglich zu besprechen, da ich mich ehrlich gesagt ein wenig ungleich behandelt sehe.
Im Ergebnis des Telefonats kam dabei folgendes zur Sprache: Das ganze tue ihr auch leid, aber da könne man nichts machen, bei meiner Einstellung damals sei ein anderer "Ansatz" vertreten worden - man habe max. in die 3 eingestuft, mittlerweile wolle man attraktiver für neue Bewerber auftreten und die Mitarbeiter somit für das Unternehmen gewinnen. Zum Schluss meinte sie noch, dass die neue Bewerberin sogar "Anspruch" auf die Stufe 6 hätte, aber man müsse ja noch einen Verhandlungsspielraum lassen. (Ich muss dazu sagen, dass ich bereits im März 23 per Mail die Hintergründe für meine Einstufung erfragt habe, da ich damals bei einer anderen neu eingestellten Mitarbeiterin mitbekommen habe, dass sie sich gegen die Einstufung in die 3 wehren wollte. Auch daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass man sich an den §16 Abs.2 Satz 3 TVL orientiert habe -->Stufe 3).
Die Personalerin meinte dann noch, dass ich keine Möglichkeiten hätte, meine damalige Einstufung zu ändern, außer ich würde eine Verkürzung der Laufzeit der Stufen beantrage. Ich habe das mal kurz mit meinem Chef besprochen, der mir sofort zusagte, dass er diesbezüglich alles unterschreiben würde.
Um ganz sicher zu gehen, habe ich mich bei einer Anwältin für Arbeitsrecht erkundigt, die mir mittelte, dass ich sehr wohl eine erneute Überprüfung meiner Einstufung vornehmen lassen solle.
Aber mal ganz ehrlich, habe ich überhaupt irgendeine Aussicht auf Erfolg? Ich überlege gerade noch, mit dem Personalrat zu sprechen und anzudeuten, dass ich mich ungleich behandelt fühle – letztendlich bin ich schon echt frustrier.
Am ehesten erscheint mir ein Antrag auf Verkürzung der Laufzeiten erfolgversprechend, hat da jemand gute Erfahrungen gemacht?

Bin dankbar für jeden guten und klärenden Gedanken zur Sache.

Beste Grüße :)

FearOfTheDuck

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Antw:Einstufung neuer Mitarbeiter - Ungleichbehandlung?
« Antwort #1 am: 12.12.2023 11:12 »
Grundsätzlich hat man Anspruch auf Stufe 1. Einschlägige Berufserfahrung führt max. in Stufe 3. Darüber hinaus können förderliche Zeiten anerkannt werden, also sind höhere Stufen möglich. Das wäre dann vorher zu verhandeln.

Da hat die neue Kollegin eben besser verhandelt oder sie profitiert von einer proaktiveren Anwendung dieser kann-Regelung.

Was willst du da überprüfen lassen? Warum eine kann-Anwendung nicht angewendet wurde? Natürlich ist das frustrierend und erscheint ungleich. Aber tariflich ist das möglich. Evtl. ist die Situation jetzt eine andere wie vor drei Jahren? Evtl. hatte die Neue ihren Gehaltswunsch hinterlegt?

M.E. sind alle Überlegungen zur vergangenen Einstufung vergebene Liebesmühe. Da sollte man eher schauen, was zukünftig möglich ist:

Stufenlaufzeitverkürzung erwähntest du selber. Wie steht denn dein AG zum 16.5 TVL? Kann er ggf. außertariflich zahlen?

browny

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Antw:Einstufung neuer Mitarbeiter - Ungleichbehandlung?
« Antwort #2 am: 12.12.2023 12:40 »
Ich, angestellt im ÖD Land Berlin TV-L:
Nachdem so einiges völlig aus dem Ruder gelaufen ist, Eingruppierungsirrtum, damit Verluste beim Geld da der Antrag nach §37 wegen Unwissenheit zu spät gestellt wurde etc. pp., habe ich das über meinen Chef auch so gemacht ABER und keine Ahnung ob das so generell gemacht werden muss:
Mein Chef musste eine Beurteilung erstellen und dadurch musste er herausstellen warum ich aufgrund der dauernden überdurchschnittlichen Leistungen einen vorzeitigen Stufenaufstieg verdient hätte. Ich habe auch gehört das die Beurteilung Minimum eine zwei sein sollte.
Das muss dann noch durch den Personalservice und den Personalrat abgesegnet werden, dann muss das nur noch das zuständige Gremium abnicken und 11 Monaten nach Antragstellung wurde ich dann endlich beglückt, rückwirkend mit Eingang des Antrag's, ABER auch hier ist mir nicht bekannt ob die rückwirkende Erteilung Standard ist! Du solltest auf alle fälle sehr viel Geduld haben und Dir bestätigen lassen das im Zweifel die Laufzeitverkürzung rückwirkend mit Antragstellung greift.
Gruß und viel Glück

Nach 16.5 geht bei uns gar nichts, die Begründung war und ist putzig, dann will das ja jeder.......die Wissen hier wie man die Leute hält......
« Last Edit: 12.12.2023 12:50 von browny »

MoinMoin

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Antw:Einstufung neuer Mitarbeiter - Ungleichbehandlung?
« Antwort #3 am: 12.12.2023 19:04 »
Da hat die Arbeitsmeise, einfach mal Pech gehabt, zur Falschen Zeit eingestellt zu werden.
Und das sie nicht darauf gepocht hat, förderliche Zeiten anerkannt zu bekommen, was bei der neuen Kollegin der Fall zu sein scheint.

Rechtliche Möglichkeiten?

Null! Da kann Regelung.
Rückwirkend? nicht tariflich Möglich.

Dir bleibt die Zulage nach 16.5
oder Stufenverkürzung, wobei bei letzteren müsstest du erheblich Überdurchschnittlich sein.
oder eine AT ÜT Regelung.

VFA West

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Antw:Einstufung neuer Mitarbeiter - Ungleichbehandlung?
« Antwort #4 am: 13.12.2023 14:30 »
Erheblich überdurchschnittlich ist Quatsch; 10% bessere Leistung als der Schnitt ist ausreichend. Aber das Problem ist, dass dies selten gemacht wird.

Ich empfehle in solchen Fällen eine Bewerbung bei einer anderen Behörde; dann mit dem besseren Angebot einfach zum AG und eine Stufenvorweggewährung fordern. Machen sie es nicht, hast du die Wahl.

Außerdem: Bitte bezieh das nicht auf dich als Person! Es kann auch einfach sein, dass heute die Bewerberlage viel kritischer ist als noch vor 3 Jahren. Das muss also auf keinen Fall heißen, dass du denen "weniger wert" warst, als die neue MA jetzt. Nur gab es vielleicht damals mehrere geeignete Bewerber/innen und man konnte noch auswählen. Vielleicht war die MA jetzt aber die einzige geeignete Person und deshalb sahen sie sich gezwungen, ihr entgegen zu kommen. Ansonsten hätte man vielleicht niemanden bekommen.
« Last Edit: 13.12.2023 14:37 von VFA West »

FGL

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Antw:Einstufung neuer Mitarbeiter - Ungleichbehandlung?
« Antwort #5 am: 13.12.2023 14:40 »
Erheblich überdurchschnittlich ist Quatsch [...]
... der Wortlaut des Tarifvertrages.

Max

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Antw:Einstufung neuer Mitarbeiter - Ungleichbehandlung?
« Antwort #6 am: 13.12.2023 18:09 »
Liebe Arbeitsmeise,
hat du denn vor Unterschrift des Arbeitsvertrags überhaupt verhandelt?

VFA West

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Antw:Einstufung neuer Mitarbeiter - Ungleichbehandlung?
« Antwort #7 am: 13.12.2023 18:30 »
Erheblich überdurchschnittlich ist Quatsch [...]
... der Wortlaut des Tarifvertrages.
;D oh

Ja, viele denken, man müsste dafür 200% geben und das stimmt halt nicht. 10% überm Durchschnitt ist ausreichend, um als "erblich" über dem Durchschnitt liegend bezeichnet zu werden.

Tiffy

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Antw:Einstufung neuer Mitarbeiter - Ungleichbehandlung?
« Antwort #8 am: 13.12.2023 19:56 »
Und wenn man schlechte Gene hat?

FearOfTheDuck

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Antw:Einstufung neuer Mitarbeiter - Ungleichbehandlung?
« Antwort #9 am: 13.12.2023 20:46 »
@VFA West: Hast du für die 10% eine Quelle? Das wäre sicherlich für viele interessant, die diesen Schritt überlegen und wo der AG dann anders argumentiert.

Wobei man 10% überm Durchschnitt durchaus als "erheblich" betrachten kann. So sind z.B. 550 Fälle statt 500 Fälle im Durchschnitt schon eine kleine Hausnummer. 10% würde dem AG theoretisch zumindest 1/10 einer Stelle einsparen.

MoinMoin

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Antw:Einstufung neuer Mitarbeiter - Ungleichbehandlung?
« Antwort #10 am: 14.12.2023 09:09 »
Erheblich überdurchschnittlich ist Quatsch [...]
... der Wortlaut des Tarifvertrages.
;D oh

Ja, viele denken, man müsste dafür 200% geben und das stimmt halt nicht. 10% überm Durchschnitt ist ausreichend, um als "erblich" über dem Durchschnitt liegend bezeichnet zu werden.
Kann man so sehen, aber man kann es auch so sehen, dass man zu den top0 gehören muss, oder, oder oder,… ist halt wischi waschi Auslegungssach, die alleinig dem AG obliegt.